Hilfsmittel-Urteil lässt Patientenvertreter aufatmen
Gespeichert am Mo., 03.05.2010 - 10:17 UhrDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hat am 14. April 2010 ein entscheidendes Urteil für die Wahlfreiheit bei der medizinischen Hilfsmittelversorgung getroffen: Krankenkassen müssen keine europaweiten Ausschreibungen durchführen, sondern können mit einer Vielzahl von Leistungserbringern Verträge schließen.