Spenden

DGS

Sie können die Interessen und Anliegen der Deutschen Gesellschaft durch eine Spende finanziell untersützen und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Situation gehörloser, ertaubter und schwerhöriger Menschen leisten.

Die Deutsche Gesellschaft ist vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.

Nach Eingang einer Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Bitte schreiben Sie deshalb Ihre Anschrift auf den Überweisungsträger.

Spendenkonto

HypoVereinsbank
DE30 2003 0000 0070 1913 04
BIC: HYVEDEMM300

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