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-------- GESCHÄFTSSTELLE DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT [1] ---------------------
In der Bundesrepublik Deutschland leben Millionen hörbehinderte Menschen,
deren Gehör in unterschiedlicher Weise beinträchtigt ist. Die Dunkelziffer
unter schwerhörigen Menschen ist sehr groß. Knapp 300.000 Menschen sind so
stark hörgeschädigt, daß Ihnen aufgrund Ihrer Hörbehinderung ein
Schwerbehindertenausweis zuerkannt worden ist. Unter Ihnen sind ca. 80.000
von frühester Kindheit an Gehörlose, die die Gebärdensprache beherrschen.
Die im Jahr 1962 gegründete Deutsche Gesellschaft zur Förderung der
Gehörlosen und Schwerhörigen e. V., jetzt Deutsche Gesellschaft der
Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. ist der Dachverband
für bundesweite Verbände und Institutionen, die sich um das Wohl der
gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen bemühen.
-------- DIE AUFGABEN
-------- INNENHOF DER GESCHÄFTSSTELLE [2] --------------------------
--------------------------------------------------------------------
Die Deutsche Gesellschaft vertritt die gemeinsamen Interessen und Anliegen
der Mitgliedsverbände.
* Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Koordinierung der Arbeit der
Mitgliedsverbände, soweit sie über den Rahmen eines Einzelverbandes
hinausgeht
* Aufklärung der Öffentlichkeit über die besonderen Lebensbedingungen von
gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen
* Einrichtung von Bildungs-, Fortbildungs-, Habilitations- und
Rehabilitationseinrichtungen
* Einflussnahme auf die den Kreis der Gehörlosen, Schwerhörigen und
Ertaubten betreffende Gesetzgebung im Einvernehmen mit ihren
Mitgliedsverbänden
-------- BÜRO DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT [3] -----------------------------
* Herausgabe geeigneter Schriften.
Für ihre Mitgliedsverbände führt die Deutsche Gesellschaft jährlich eine
Arbeitstagung durch.
.... Fotos:
Oben: Die Geschäftsstelle in der Schwanthalerstr. 76 ist 10 Gehminuten vom
Hbf München oder 2 Gehminuten von der U-Bahn-Haltestelle Theresienwiese
entfernt.
Mitte: Der Eingang zur Geschäftsstelle befindet sich im Innenhof.
Unten: Die Geschäftsstelle befindet sich im 2ten Stock. Zu sehen sind Bernd
Schneider (Vorsitzender) und Roberta Sessel (Mitarbeiterin).
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/455
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/456
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/457
-------- -------- 2023-11-11_NEUER_DG-VORSTAND.JPG [1] -----------------------
Vorstand ------------------------------------------------------------
* Bernd Schneider, Vorsitzender
* Dr. Paul Heeg, stellvertretender Vorsitzender
* Ines Helke, stellvertretende Vorsitzende
-------- EHRENVORSITZENDE ----------------------------------------------------
* Prof. Dr. Ulrich Hase
* Andreas Kammerbauer
* Renate Welter
-------- HAUPTAMTLICHE MITARBEITERIN -----------------------------------------
* Roberta Sessel
-------- NEBENAMTLICHE MITARBEITERIN -----------------------------------------
* Susanne Dürkop, Projektarbeit
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/432
-------- DIE SATZUNG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT DER HÖRBEHINDERTEN -
SELBSTHILFE UND FACHVERBÄNDE E.V. [1] -----------------------------
Die Satzung der Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. [2]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/5
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/aktuelle%20SATZUNG%2016-11.pdf
-------- LOGO-TESS.PNG [1] ---------------------------------------------------
Die Tess - Relay-Dienste sind ein bundesweiter Telefonvermittlungsdienst für
hör- und sprachbehinderte Menschen. Professionelle Dolmetscher übersetzen
Telefoninhalte simultan von Deutscher Gebärdensprache (DGS) und
Schriftsprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt. Dadurch können hör-
und sprachbehinderte Menschen eigenständig telefonieren.
Die beiden Dienste TeSign, für Gebärdensprachdolmetschen und TeScript, für
Schriftsprachdolmetschen, können für berufliche und private Gespräche
genutzt werden. Auch hörende Menschen können Tess anrufen, um mit
hörgeschädigten Menschen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die Dienste sind
über das Internet mit kostenloser Software für private Telefonate an sieben
Tagen die Woche rund um die Uhr und für berufliche Telefonate
montags-donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 17.00
Uhr erreichbar.
Die Tess – Relay-Dienste wurden im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes der
Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände
e.V. und der Deutschen Telekom AG aufgebaut. Das Projekt Tess hat am
01.01.2005 begonnen und wurde am 31.12.2008 erfolgreich beendet: Ziel des
Projektes war es, hörgeschädigten Menschen barrierefreies und
eigenständiges Telefonieren zu ermöglichen. Die Tess – Relay-Dienste
arbeiten seit dem 01.01.2009 als Regeldienst, der für alle hörgeschädigten
Menschen in Deutschland zugänglich ist.
Mehr Informationen zu den Tess – Relay-Diensten finden Sie hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/7
[2] https://www.tess-relay-dienste.de/
-------- LOGO-TELESIGN.PNG [1] -----------------------------------------------
Telesign ist ein Dienstleistungsservice, der sich auf den beruflichen Bereich
spezialisiert hat und mit dem Kommunikationsbarrieren zwischen
hörbehinderten und hörenden Menschen über eine Bildtelefonverbindung
abgebaut werden. Professionelle Gebärdensprachdolmetscher übersetzen
telefonische Gesprächsinhalte von Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder
lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) in deutsche Lautsprache und umgekehrt.
Telesign übersetzt auch Telefonate in englisch geführter Sprache und bietet
sogenanntes „Ferndolmetschen“ an. Der Dolmetschdienst ist übers Internet
mit kostenloser Software MMX oder SIP-Telefon montags bis donnerstags von
8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Telesign ist aus einem Modellprojekt der Deutschen Gesellschaft zur
Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. (heute Deutsche
Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. ) vom
01.01.1999 bis 30.09.2001 entstanden, das vom Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung gefördert wurde. Dieses Modellprojekt wurde in einen
Regeldienst überführt, der von der Telesign Deutschland GmbH betrieben
wird.
Mehr Informationen zu Telesign finden Sie hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/8
[2] https://www.telesign.de/
Sie können die Interessen und Anliegen der Deutschen Gesellschaft durch eine
Spende finanziell untersützen und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der
Situation gehörloser, ertaubter und schwerhöriger Menschen leisten.
Die Deutsche Gesellschaft ist vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig im
Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.
Nach Eingang einer Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Bitte
schreiben Sie deshalb Ihre Anschrift auf den Überweisungsträger.
-------- SPENDENKONTO --------------------------------------------------------
HypoVereinsbank
DE30 2003 0000 0070 1913 04
BIC: HYVEDEMM300
-------- FÖRDERMITGLIED -----------------------------------------------------
Sie haben neben der Möglichkeit uns zu spenden auch die Option förderndes
Mitglied der Deutschen Gesellschaft zu werden, um unsere Anliegen zu
unterstützen. Die nötigen Formulare stehen unten mit weiteren Informationen
zum Herunterladen bereit. Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise.
-------- HINWEISE ZUR FÖRDERNDEN MITGLIEDSCHAFT -----------------------------
* Die Mitgliedschaft beginnt nach Bestätigung durch die DG.
* Die Deutsche Gesellschaft ist vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig im
Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.
* Fördernde Mitglieder erhalten jährlich eine Beitragsbescheinigung zur
Vorlage beim Finanzamt.
* Außerdem erhalten sie jährlich den Tätigkeitsbericht sowie
Informationen zu überregionalen Veranstaltungen hörgeschädigter
Menschen oder ihrer Berufsverbände. Bei Veranstaltungen der DG werden sie
eingebunden. Ausstellungskosten werden ermäßigt.
* Fördernde Mitglieder können auf Wunsch auf die Liste der Förderer/
Webseite der DG aufgenommen werden. Juristischen Personen ermöglichen wir
die Verlinkung zu deren Webseiten.
Weitere Informationen
* -------- ANTRAGSFORMULAR EINZUGSERMÄCHTIGUNG FÜR FÖRDERMITGLIEDER [1] --
Antragsformular Einzugsermächtigung für Fördermitglieder [2]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/494
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/Antragsformular_Einzugsermaechtigung_Foerdermitglieder.pdf
Sie haben neben der Möglichkeit uns zu spenden auch die Option förderndes
Mitglied der Deutschen Gesellschaft zu werden, um unsere Anliegen zu
unterstützen. Die nötigen Formulare stehen unten mit weiteren Informationen
zum Herunterladen bereit. Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise.
-------- HINWEISE ZUR FÖRDERNDEN MITGLIEDSCHAFT -----------------------------
* Die Mitgliedschaft beginnt nach Bestätigung durch die DG.
* Die Deutsche Gesellschaft ist vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig im
Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.
* Fördernde Mitglieder erhalten jährlich eine Beitragsbescheinigung zur
Vorlage beim Finanzamt.
* Außerdem erhalten sie jährlich den Tätigkeitsbericht sowie
Informationen zu überregionalen Veranstaltungen hörgeschädigter
Menschen oder ihrer Berufsverbände. Bei Veranstaltungen der DG werden sie
eingebunden. Ausstellungskosten werden ermäßigt.
* Fördernde Mitglieder können auf Wunsch auf die Liste der Förderer/
Webseite der DG aufgenommen werden. Juristischen Personen ermöglichen wir
die Verlinkung zu deren Webseiten.
Weitere Informationen
* -------- ANTRAGSFORMULAR ZUR FÖRDERNDEN MITGLIEDSCHAFT [1] ---------------
Antragsformular zur fördernden Mitgliedschaft [2]
* -------- EINZUGSERMÄCHTIGUNG ZUR FÖRDERNDEN MITGLIEDSCHAFT [3] ----------
Einzugsermächtigung zur fördernden Mitgliedschaft [4]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/9
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/4-antragsformular.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/11
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/4-einzugsermaechtigung_0.pdf
Sie können uns eine Nachricht über das folgende Kontaktformular schreiben.
Ihre Daten werden nur intern für die Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben.
-------- SELBSTHILFEVERBÄNDE ------------------------------------------------
{KACHELN|Selbsthilfeverband}
-------- FACHVERBÄNDE -------------------------------------------------------
{KACHELN|Fachverband}
* GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 8.000 Euro (2021)
* Darüber hinaus wird die DG gefördert vom
-------- BMFSFJ_2017_WEBSVG_DE.PNG [1] ------------------------------------
{KACHELN}
-------- HERZLICHEN DANK AUCH AN UNSERE PRIVATEN FÖRDERMITGLIEDER -----------
* Andreas Kammerbauer
* Dr. Michael Nicolaus
* Prof. Dr. Ulrich Hase
* Ines Helke
* Prof. Dr. Christian Rathmann
* Prof. Dr. Klaus-B. Günther
* Martin Ostendorf
* Renate Welter
* Sabine Broweleit
* Susanne Dürkop
* Bruno Wagenseil
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/51
Die Parteien zur Bundestagswahl 2009 stellen sich in einer barrierefreien
Podiumsdiskussion am 04. September in der Berliner Passionskirche den Fragen.
Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine Gedenkfeier "In memory of
Gunter Trube" [1] im Gehörlosenzentrum Friedrichstraße statt.
Flyer zur Wahlparty [2]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/sites/default/files/old/gvb_imogt.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/sites/default/files/old/dgb_wahlparty_berlin.pdf
Am 3. 4. 2005 war Ulrich Hase, Vorsitzender der DG, anlässlich einer Tagung
der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft e.V. sowie des Cochlear Implant
Verbandes Nord e.V. in Hamburg als Referent zum Thema *Aktuelles zur
Sozialpolitik und zu Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft*
eingeladen.
Hier [1] die komplette Fassung des Referates, das in Auszügen gehalten
wurde.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-41-5f4650d314676.doc
Hamburg, Rendsburg, Berlin, 24. April 2008 - Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.
V., die
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände
e. V. sowie
der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. rufen gemeinsam am 23. August 2008 in
Köln zu
einer Großdemonstration für 100 Prozent Untertitel im Fernsehen auf. Zur
gleichen Zeit
finden in Köln die vierten Deutschen Kulturtage der Gehörlosen mit rund
2500 Besuchern
statt. So ist mit einer hohen Beteiligung von Seiten Gehörloser und anderer
Menschen mit
Hörbehinderung zu rechnen. *·* Die gesamte Pressemitteilung [1]
*·* Plakat zur Aktion [2]
*·* Unterschriftenliste [3]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-42-5f4650d321969.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-42-5f4650d328a32.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-42-5f4650d35d2fb.pdf
Theaterstück "Wohin Gen?" bringt Bioethik auf die Bühne Eine eigenwillige
Antwort auf die Bioethik-Debatte der vergangenen Jahre präsentiert das
Theaterstück "Wohin Gen?" vom 17. September bis zum 8. Oktober in 13
Städten bundesweit. *mehr... [1]*
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-43-5f4650d367728.pdf
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird am 6. und 7. Mai
2009 eine Konferenz zu Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention ausrichten.
Unter dem Titel "Vereint für gleiche Bildung" - Nationale Konferenz zu
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen soll diese Konferenz am 6./7. Mai 2009 im bcc
Berlin stattfinden.
Die Konferenz soll nach ersten Ideen folgendermaßen strukturiert sein:
*·* Eröffnung am 6.5. durch Grußworte des Ministers, des Deutschen
Behindertenrates und der Kultusministerkonferenz
*·* Einführungsvorträge zu Art. 24 UN-Konvention/ sonderpädagogische
Förderung in Deutschland
*·* anschließend: Teilung der Konferenz in 4 Panels:
Panel I - "Rahmenbedingungen für gemeinsame Schule"
Panel II - "Wohl des Kindes im Verfahren"
Panel III - "Übergang von der Schule ins Berufsleben"
Panel IV - "Sonderpädagogische Förderung in Wissenschaft und
Öffentlichkeit"
Die Panels sollen mit 3 Rednern, Moderator und Co-Moderator sowie Rapporteur
besetzt werden.
*·* Vorstellung der Ergebnisse der Panels am 7.5., vormittags
*·* Podiumsdiskussion zur Umsetzung des Art. 24 der UN-Konvention
Die Konferenz richtet sich vor allem an Verbände und Betroffene,
Angehörige, Lehrer, Schulträger, Hochschulvertreter, Wissenschaft und
Forschung, Arbeitgeber, Ausbildung usw.
Der Sozialverband (VdK) nahm im Auftrag des Deutschen Behindertenrates (DBR)
erste Ge-spräche mit dem Verband der Angestellten Krankenkasse (VdAK) auf,
um einen ersten Entwurf für eine Zielvereinbarung vorzulegen. Den Rest der
Stellungnahme können Sie sich hier [1] ansehen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-45-5f4650d378a4f.doc
Am 12. Januar 2007 startet die Ausstellung „Schattensprache“ im
Provianthaus Rendsburg. Schon 2003/2004 begeisterte in Rendsburg die
Ausstellung „Dialog im Dunkeln“ über 30.000 Besucher durch die
Entdeckung des Unsichtbaren. „Schattensprache“ gibt den Besuchern nun die
Chance, die Welt gehörloser Menschen kennen zu lernen. Wie schon im
„Dialog im Dunkeln“, nehmen auch hier die Besucher selbst aktiv an der
Entdeckung der Ausstellung teil. Dabei wird während des Besuchs von
„Schattensprache“ kein Wort gesprochen - und man hört auch nichts. Das
heißt aber nicht, dass man sich nicht austauschen kann: Das Publikum tritt
ein in eine Welt der Stille und nimmt teil an einem Experiment der
nonverbalen Kommunikation.
Gehörlose Mitarbeiter führen die Besucher in kleinen Gruppen durch völlig
schallisolierte Räume. Das Publikum wird mit immer neuen Szenerien
konfrontiert, die nonverbal vermittelt und verstanden werden können. Jede
Sequenz ist einem Aspekt der nonverbalen Kommunikation gewidmet: Handzeichen,
Gesichtsausdruck, Körpersprache und Gebärdensprache. In der letzten Station
können die erworbenen Kenntnisse in einer gemütlichen Bar weiterentwickelt
und angewendet werden.
Link zu www.schattensprache.de [1]
[1] http://www.schattensprache.de
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und
Gebärdensprachdolmetscher in Nürnberg Im März und Juli 2005 wird die
staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher zum zweiten Mal in
Nürnberg durchgeführt.
Im Juni und Juli 2004 fand die Prüfung erstmals nach der neuen Fassung der
Prüfungsordnung statt. Als Prüferinnen waren Andrea Schaffers und Simone
Scholl (Universität Hamburg), und Anke Klingemann (Absolventin der
Gebärdensprachdozentenausbildung des GIB.) tätig.
Die Staatlichen Prüfungen in Hessen und Bayern sind die einzigen Prüfungen
ihrer Art bundesweit. Nach der KMK-Richtlinie vom März 2004 werden diese
beiden Prüfungen von allen Bundesländern anerkannt.
Der Anmeldeschluss für die Prüfung ist am 4. Februar 2005. Nähere
Informationen und Anmeldeformulare sind auf der Homepage des Gehörlosen
Institut Bayern (GIB.) [1] veröffentlicht.
Dort finden sich auch die zugrundelegenden Rechtsverordnungen wie
Prüfungsordnung und KMK-Richtlinie zum Herunterladen.
[1] http://www.giby.de
Seit dem Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes der Gesetzlichen
Krankenversicherung im April 2007 wurden für die Kostenübernahme der
Hilfsmittel neue Bestimmungen erlassen. Lesen Sie mehr [1] im zugehörigen
PDF-Dokument.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-48-5f4650d38cdaa.pdf
Kiel, 26. 5. 2005
Anlässlich der Novellierung des NDR-Staatsvertrages hat sich Ulrich Hase als
Schleswig-Holsteiner Landesbeauftragter für Barrierefreiheit im Fernsehen
stark gemacht. Der neue Ministerpräsident Peter Harry Carstensen stellte
sich ausdrücklich hinter diese Forderung. Eine sogenannte
Protokollerklärung zum Staatsvertrag enthält eine ensprechende Aufforderung
an den NDR. Siehe die Pressemitteilung [1] der Staatskanzlei Kiel.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-49-5f4650d396552.doc
*Berlin, 19. Dezember 2008* Die Beauftragte für die Belange behinderter
Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), die Bundesvereinigung Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung, der Bundesverband für Körper- und
Mehrfachbehinderte, der Sozialverband VdK Deutschland und die
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland haben heute in
Berlin ein gemeinsames Positionspapier zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung präsentiert. Die gesamte
Pressemitteilung können Sie sich hier herunterladen [1].
Das Positionspapier finden Sie hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-50-5f4650d3a0010.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-50-5f4650d3a9a4b.pdf
Zu den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin werden die
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten insgesamt rund 100 Stunden Untertitel
senden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier [1].
[1] http://www.digitalfernsehen.de/news/news_56020.html
Das Persönliche Budget wird seit einiger Zeit von vielen Menschen mit
Behinderungen und solchen, die sich für diese einsetzen, diskutiert. Was
bedeutet das Persönliche Budget genau? Und welche Chancen beinhaltet das
Persönliche Budget für hörgeschädigte Menschen? Den *gesamten Artikel*
über das persönliche Budget können Sie sich hier herunterladen [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-52-5f4650d3d9f20.pdf
Berlin - Die Bundesregierung will für schwerstbehinderte Menschen die
Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu benutzen, stark
einschränken. Nach einem Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Ulla
Schmidt (SPD) dürfen die Behinderten Busse und Bahnen in Zukunft nur noch
innerhalb des Nahverkehrsverbundes ihres Heimatortes kostenlos benutzen.
Bisher können Behinderte auch die Nahverkehrsmittel in anderen Regionen
Deutschlands kostenlos benutzen. Dazu kommt die Möglichkeit, auch einen Teil
der Fernverkehrszüge der Bahn zu nutzen. Danach sind im Fernverkehr
innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern vom Wohn- oder ständigen
Aufenthaltsort auch Fahrten mit Interregios und D-Zügen kostenlos. Diese
Regelungen sollen nun wegfallen. Eine Sprecherin von Ulla Schmidt bestätigte
am Montag die geplante Gesetzesänderung.
Der Grund für die Neuregelung ist die Subventionsabbauliste der
Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD). Diese
hatten die pauschalen Erstattungen des Bundes an die Verkehrsunternehmen für
den Fahrtkostenausfall als Subventionen identifiziert, die bis 2006 reduziert
werden müssen. Bundestag und Bundesrat hatten sich im vergangenen Herbst auf
die Streichliste geeinigt. Danach muss der Bund seine Fahrgeldzuschüsse für
Behinderte (240 Millionen Euro) in diesem Jahr um knapp zehn und 2005 um 17
Millionen Euro kürzen.
Bisher haben Schwerbehinderte Anspruch auf den so genannten
"Nachteilsausgleich". Damit soll wenigstens ein Teil der eingeschränkten
Mobilität Schwerbehinderter ausgeglichen werden. Schwer Gehbehinderte,
Blinde und Hilflose, die einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis mit
Wertmarke haben, dürfen, wenn sie auf eine ständige Begleitung angewiesen
sind, auch Begleiter kostenlos mitnehmen. Auch im Flugverkehr haben
Begleitpersonen einen Anspruch auf kostenlose Beförderung.
HANNOVER. Sozialministerin Ursula von der Leyen will eine Stiftung für
blinde Menschen in Niedersachsen gründen... Die gesamte Pressemitteilung
können Sie sich hier [1] anschauen und downloaden.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-54-5f4650d407bd7.doc
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