Deutsches Ehrenamt e.V. informiert: Insolvenzrecht & Ehrenamtspauschale
Gespeichert am Di., 26.05.2009 - 20:36 UhrInsolvenzrecht
Strafbarkeitsrisiko besteht auch für den Vereinsvorstand
Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 wurde der neue § 15a in die Insolvenzordnung eingefügt.