Klage gegen die Festbeträge für Hörgeschädigte
Gespeichert am So., 01.09.2013 - 21:48 UhrAb 1. November 2013 werden neue höhere Festbeträge für Hörgeräte gelten und obwohl die Beträge deutlich angehoben werden, ist abzusehen, dass die meisten schwerhörigen Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die den Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin Zuzahlungen werden leisten müssen.