Resolution zum barrierefreien Notruf

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordern mit ihrem Dachverband, der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), die Einrichtung eines bundesweiten barrierefreien Notrufs.
Die DG vertritt über 20 weitere bundesweite Organisationen der Hörgeschädigten-Arbeit.
Die Umsetzung des Art. 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) UN-BRK sowie eine effektive Organisation des Notrufs für hörgeschädigte Menschen können nur gelingen, wenn dieser bundesweit aufgestellt ist. Deshalb sind § 108 TKG und die Notrufverordnung entsprechend zu ändern.


Weitere Voraussetzungen zur Einrichtung des Notrufs sind unverzichtbar.

Der barrierefreie Notruf muss den direkten Kontakt zur zuständigen Leitstelle herstellen.

Er soll über unterschiedliche Kommunikationswege abgesetzt werden können:

- Notruf-App

- E-Mail

- Telefonvermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen lt. § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG)

- da vor allem ältere hörgeschädigte Menschen häufig mit neuen Medien nicht vertraut sind, sollten Notruf-Faxverbindungen, die in manchen Bundesländern eingerichtet worden sind, beibehalten werden, damit dieser Personenkreis nicht davon ausgeschlossen ist, Notrufe absetzen zu können.

- Für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen muss der barrierefreie Notruf über einen Telefonvermittlungsdienst sowohl in Gebärdensprache als auch in Schriftsprache abzusetzen sein.

- Die hierfür erforderliche Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher ist einem Notruf im Sinne des § 108 TKG gleichzustellen.

- Der barrierefreie Notruf muss ununterbrochen (24 Stunden/ 7 Tage die Woche) zur Verfügung stehen.

- In Angleichung an telefonische Notrufe ist auch der barrierefreie Notruf kostenlos zur Verfügung zu stellen.


24. Oktober 2016


Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Helmut Vogel, Präsident Wolfgang Bachmann, 2. Vizepräsident

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Dr. Harald Seidler, Präsident Dr. Norbert Böttges, Vizepräsident

Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.
Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender
Renate Welter und Andreas Kammerbauer, stellv. Vorsitzende

 

Zum Newsletter anmelden email