Anlässlich des heutigen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Menschen mit Behinderungen gehörten zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus in Deutschland. Nationalsozialisten ermordeten im sogenannten „T4-Programm“ ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranke. Bereits ab 1934 wurden von den Nazis so bezeichnete „Erbkranke“ systematisch erfasst, selektiert und zwangssterilisiert. Wissenschaftler führten an vielen Weiteren Experimente durch.
Die Morde an Menschen mit Behinderungen waren Vorläufer der späteren Massenmorde an Juden in Vernichtungslagern in ganz Europa. Sie wurden in Berlin in der Tiergartenstraße 4 geplant, weshalb die Vernichtung von Kranken und Menschen mit Behinderungen “T-4-Programm“ genannt wird.
Schon Jahre vor der Diktatur der Nationalsozialisten entwickelte sich eine wissenschaftliche Ideologie, die zwischen „lebenswerten“ und „lebensunwerten“ Menschen unterschied. Diese Ideologie legte den Grundstein für die menschenverachtenden Taten der Nationalsozialisten.
Es darf in Deutschland nie wieder eine Ideologie um sich greifen, die Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abspricht. Anfängen bei bioethischen Themen, bei denen versucht wird, zu enttabuisieren und menschliches Leben zu relativieren, muss entschieden entgegengetreten werden. Die Morde an Menschen mit Behinderungen und Kranken dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Gedenk-, Informations- und Mahnstätten sind wichtige Möglichkeiten, dieses Vergessen zu verhindern. Beispielsweise erinnert das vor kurzem in Brandenburg an der Havel aufgestellte Denkmal „graue Busse“ an den Transport der Menschen mit Behinderungen zu ihren Vernichtungsorten.