Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen

Die Deutsche Gesellschaft erhielt vom Deutschen Gehörlosen-Bund
Informationen über Schwierigkeiten zur Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen durch die gesetzlichen Krankenkassen

mit der Bitte, diese Informationen weiterzugeben:

Liebe Damen und Herren,

in letzter Zeit hat es mit der Finanzierung von Lichtsignalanlagen durch die Krankenkassen vermehrt Schwierigkeiten gegeben. Im Anhang finden Sie einen gemeinsamen Aufruf vom Deutschen Gehörlosen-Bund, vom Deutschen Schwerhörigenbund und vom Bundesverband der SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte. Darin sind enthalten:

* Informationen, wie man einen Widerspruch oder eine Klage begründen kann
* die Bitte, Ablehnungsbescheide an die Herstellerfirmen HGT und Humantechnik zu schicken (damit diese das Problem grundsätzlich anpacken können)

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den beigefügten Aufruf möglichst weit verbreiten könnten (durch Veröffentlichung in Ihren Mitgliedszeitungen, durch Aushänge, Handzettel, Rundmails/Rundfaxe usw.)!

Wenn Ihnen aus Ihrer Beratungspraxis Fälle bekannt sind, wo die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für Lichtsignalanlagen abgelehnt haben, können Sie die Ablehnungsbescheide natürlich gerne auch selbst an die genannten Adressen schicken. (Falls betroffene Gehörlose es möchten, kann ihr Name geschwärzt werden. Name und Adresse der Krankenkasse müssen aber immer lesbar bleiben.)

Haben Sie im voraus vielen Dank für Ihr Interesse und die Unterstützung dieser Aktion!

Herzliche Grüße aus Kiel
Angela Kirschke

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Hasseer Str. 47
24113 Kiel

Tel.: 0431/6434468
Fax: 0431/6434493

www.gehoerlosen-bund.de

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