Erstes bundesweites Qualfizierungskonzept für Berater von Hörgeschädigten

Erstes bundesweites Qualifizierungskonzept für Berater von hörgeschädigten Menschen in Integrationsfachdiensten und bei anderen Rehaträgern Im Mai 2005 haben 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich die berufsbegleitende „Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Integrationsfachdiensten für die Beratung, Vermittlung und berufsbegleitende Unterstützung von hörgeschädigten Menschen“ abgeschlossen. Zum Abschluss haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre praxisorientierten Projektarbeiten präsentiert und ein Zertifikat erhalten.
Die 1,5 jährige Weiterbildung wurde vom Institut für Qualifizierung und Beratung zur Integration hörgeschädigter Menschen (QUINT) konzipiert und modellhaft durchgeführt. Sie ist bundesweit die erste und einzige Möglichkeit, in der behinderungsspezifisches Fachwissen und Fertigkeiten und damit eine Grundqualifikation für die Beratung und Begleitung hörgeschädigter Menschen im Arbeitsleben erworben werden können. Dabei hat sich eine Kombination aus inhaltlichen Modulen, in denen hörgeschädigte und hörende Dozenten im Team zusammenarbeiten, und einer gebärdensprachlichen Schulung als sehr erfolgreich bewährt.
Eingebettet war diese Qualifizierungsmaßnahme in das gleichnamige Projekt (kurz: MOQUA), das in den Jahren 2003-2005 durchgeführt und vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften finanziert wurde. Das Projekt befand sich in der Trägerschaft des Bildungszentrums für Hörgeschädigte, Essen e.V. und wurde von der Universität zu Köln (Prof. Dr. Th. Kaul) wissenschaftlich begleitet.
Ziel des Gesamtprojekts war es, die Beratung hörgeschädigter Menschen durch Integrationsfachdienste (IFDs) und andere Rehabilitationsträger durch eine behinderungsspezifische Qualifizierung der zuständigen Berater zu verbessern. Die Beratung hörgeschädigter Menschen erfordert sowohl eine hohe kommunikative bzw. gebärdensprachliche Kompetenz als auch Wissen über die Auswirkungen der verschiedenen Formen einer Hörschädigung auf das Privatleben und den Arbeitsalltag.
Um den Fortbildungsbedarf zu erheben, wurde neben der Qualifizierungsmaßnahme von der Universität zu Köln eine bundesweite Befragung der IFDs und anderer Rehabilitationsträger durchgeführt. Die Befragung hat ergeben, dass die Berater in der Regel nicht über eine hörgeschädigtenspezifische Ausbildung verfügen und sich häufig in der Beratung hörgeschädigter Menschen überfordert fühlen.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde vom Institut QUINT ein Schulungsprogramm entwickelt, das sowohl Basisschulungen für alle Berater von Rehabilitationsträgern enthält als auch die umfassende Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IFDs, die vorwiegend für hörgeschädigte Menschen zuständig sind. Diese Schulungen sollen zukünftig bundesweit angeboten werden.
Während der Vorbereitung und der Durchführung des gesamten Projekts fand eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund als auch mit dem Deutschen Schwerhörigenbund statt. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben bei der Planung der Schulung mitgewirkt und waren auch im wissenschaftlichen Beirat vertreten.

Weitere Informationen zu dem Projekt und der Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter www.institut-quint.de

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