Der Grund für die Neuregelung ist die Subventionsabbauliste der Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD). Diese hatten die pauschalen Erstattungen des Bundes an die Verkehrsunternehmen für den Fahrtkostenausfall als Subventionen identifiziert, die bis 2006 reduziert werden müssen. Bundestag und Bundesrat hatten sich im vergangenen Herbst auf die Streichliste geeinigt. Danach muss der Bund seine Fahrgeldzuschüsse für Behinderte (240 Millionen Euro) in diesem Jahr um knapp zehn und 2005 um 17 Millionen Euro kürzen.
Bisher haben Schwerbehinderte Anspruch auf den so genannten "Nachteilsausgleich". Damit soll wenigstens ein Teil der eingeschränkten Mobilität Schwerbehinderter ausgeglichen werden. Schwer Gehbehinderte, Blinde und Hilflose, die einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke haben, dürfen, wenn sie auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, auch Begleiter kostenlos mitnehmen. Auch im Flugverkehr haben Begleitpersonen einen Anspruch auf kostenlose Beförderung.