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Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher durchgesetzt

Hamburg (kobinet) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem von der Kanzlei Menschen und Rechte geführten Eilverfahren bestätigt, dass eine gehörlose Studierende für ihr Studium Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscherleistungen hat, obwohl sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Das erfuhr kobinet heute aus der Hamburger Kanzlei.

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