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Hinweise auf vorgezogene Diagnose einer Hörstörung

Laut Vorbericht des vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Nutzenbewertung der Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen (Neugeborenenhörscreening) beauftragten Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesunheitswesen (IQWiG), abzurufen hier, gibt es "Hinweise darauf, dass durch ein Universelles Neugeborenenhörscreening der Zeitpunkt der Diagnose einer Hörstörung vorgezogen werden kann" (S. 95).
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