WDR: Der Rundfunkbeitrag: Informationen für Menschen mit Behinderung
Gespeichert am So., 10.03.2013 - 09:31 UhrMehr Programm für Menschen mit Behinderung
Mehr Programm für Menschen mit Behinderung
Nachfolgender Artikel wurde im Zeichen Nummer 92 im November 2012 veröffentlicht.
Den Artikel lesen Sie hier.
Zum zehnten Mal trafen sich die Delegierten der Verbände der DG in Eisenach. Im Jahre 2003 hatte dort in dem landschaftlich überaus schön gelegenen Haus Hainstein mit Blick auf Martin Luthers Wartburg die erste Arbeitstagung stattgefunden.
Die Deutsche Gesellschaft hat Stellung zum Festbetragsgruppensystem für Hörhilfen genommen.
Der neue Festbetrag für an Taubheit grenzende Patienten ist am 1. März 2012 in Kraft getreten.
Die Stellungnahme finden Sie hier.
Da Frauen mit Behinderungen überproportional häufig von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihre Publikation
"Grenzen setzen - was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"
in leichte Sprache und in Gebärdensprache übersetzen lassen.
Den Text in leichter Sprache finden Sie hier.
Sign Dialog, die Untertitelarbeitsgruppe im Deutschen Gehörlosenbund, hat ein Beschwerdeformular erstellt, mit dem Anmerkungen und Wünsche zur Verbesserung der Untertitelqualität an die Sender weiter geleitet werden sollen.
Außerdem wurde eine Übersicht der Fernsehsender in Deutschland erstellt, mit und ohne Bereitstellung von Untertiteln.
Ausschuss für Kultur und Medien - 23.05.2012
Die Deutsche Bahn hat erstmals eine Reihe der wichtigsten Fragen rund um die Reise in einer Reihe von Gebärdensprachvideos zusammengestellt. Der Deutsche Gehörlosenbund hat daran maßgeblich mitgewirkt. Die Deutsche Bahn hofft damit das Reisen mit der Bahn für Menschen mit Hörbehinderung erleichtern zu können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kaum ist der neue Festbetrag für an Taubheit grenzend Schwerhörige am 01.02.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, gab die AOK Baden-Württemberg öffentlich bekannt, dass sie den Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen ihrer Versicherten unter besonderer Berücksichtigung von an Taubheit grenzenden Versicherten, gegebenenfalls auch über den verkürzten Versorgungsweg, beabsichtigt.