Auch ist in Bayern das Schulgesetz entsprechend geändert worden.
In Nordrhein-Westfalen werden vergleichbare Schulen zu „Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation“. Eine Gesetzesänderung gibt es bisher in NRW nicht.
Die Grundlage zu diesen Änderungen bilden Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, die bereits im Jahre 1994 eine Einteilung des Sonderschulsystems in sonderpädagogische Förderschwerpunkte auf den Weg gebracht hat. Die Einteilung in einzelne sonderpädagogische Förderschwerpunkte soll u.a. als Zeichen für eine eher personenbezogene, individualisierende und nicht mehr vorrangig institutionenbezogene Sichtweise sonderpädagogischer Förderung verstanden werden.
Die KMK – Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung beinhalten zur Situation hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler u.a. „Förderschwerpunkte im Bereich des Hörens, der auditiven Wahrnehmung und des Umgehenkönnens mit einer Hörschädigung“. Der „Gebrauch gebärdensprachlicher Kommunikationsmittel“ ist ebenfalls in die Empfehlungen aufgenommen worden.
Es ist zu erwarten, dass auch andere Bundesländer den Beispielen Bayerns oder Nordrhein-Westfalens folgen.
Die Deutsche Gesellschaft befasst sich zur Zeit mit diesem Thema.
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