NDR: Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung

Mit dem Rundfunkbeitrag gelten seit dem 1. Januar 2013 neue Regelungen. Die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr wurde abgelöst, jetzt gilt für alle: eine Wohnung - ein Beitrag. Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich nun mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.

Informationen zum Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung als Gebärdensprachvideos mit Untertiteln sowie als pdf-Dateien zum Download finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag in Gebärdensprache finden Sie hier.

Informationen zum Rundfunkbeitrag in einfacher Sprache finden Sie als DGS-Video hier.

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