Gerichtskommunikationshilfenverordnung (GKHV)

Gespeichert am: 9. April 2026

Es soll eine neue Verordnung geben für kommunikative Barrierefreiheit bei Gericht (Gerichtskommunukationshilfeverordnung / GKHV).

Die „Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren“ (Gerichtskommunikationshilfenverordnung / GKHV) konkretisiert die geeigneten Kommunikationshilfen und den Umfangs des Anspruchs für Hör- und Sprachbehinderte.

Grundlagen sind der § 186 Absatz 1 und § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die folgenden Mitgliedsverbände haben eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben: