Gerichtskommunikationshilfenverordnung (GKHV)
Gespeichert am: 9. April 2026

Es soll eine neue Verordnung geben für kommunikative Barrierefreiheit bei Gericht (Gerichtskommunukationshilfeverordnung / GKHV).
Die „Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren“ (Gerichtskommunikationshilfenverordnung / GKHV) konkretisiert die geeigneten Kommunikationshilfen und den Umfangs des Anspruchs für Hör- und Sprachbehinderte.
Grundlagen sind der § 186 Absatz 1 und § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die folgenden Mitgliedsverbände haben eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben:
- Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
- Bundesverband der Schriftdolmetscher*innen Deutschlands e.V.
- Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. und Berufsverband der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen e.V.
- Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. und Deutscher Hörverband e.V.