Stellungnahme zum Referentenentwurf BGG

Gespeichert am: 13. Dezember 2015

Gespeichert am Do., 03.12.2015 – 09:00 Uhr

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wurden die Verbände gebeten, bis zum 4. Dezember 2015 Stellung zu nehmen.

Der Referentenentwurf enthält im Wesentlichen Änderungen des Behindertengleich- stellungsgesetzes (Artikel 1 und 2). Zu den Schwerpunkten zählen insbesondere:
• Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention,

  • Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung,
  • Stärkung der Leichten Sprache,
  • Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention,
  • Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
  • Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Einführung eines Schlichtungsverfahrens sowie
  • Rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände von
Darüber hinaus sind insbesondere Änderungen im Ersten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 3) und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 4) vorgesehen. Der Entwurf wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Den Link zur Homepage finden Sie hier {Link 2025 nicht vorhanden}.

Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände hat zum Referentenentwurf ebenfalls eine Stellungnahme an das BMAS übersandt. Die Stellungnahme der DG finden Sie hier. {interner Link nicht vorhanden 2025}