Hinweise auf vorgezogene Diagnose einer Hörstörung
Gespeichert am: 19. April 2007
Laut Vorbericht des vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Nutzenbewertung der Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen (Neugeborenenhörscreening) beauftragten Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesunheitswesen (IQWiG), abzurufen hier, {2025 Link nicht mehr aktiv: http://www.iqwig.de/download/S05-01_Vorbericht_Bewertung_des_Nutzens_und_der_medizinischen_Notwendigkeit_der_Frueherkennungsuntersuchung_von_Hoerstoerungen_bei_Neugeborenen.pdf} gibt es „Hinweise darauf, dass durch ein Universelles Neugeborenenhörscreening der Zeitpunkt der Diagnose einer Hörstörung vorgezogen werden kann“ (S. 95).
Allerdings schränkt der Vorbericht ein, dass es „… nur wenige Studien mit ausreichender Qualität [gibt], die eine belastbare Dateninterpretation zulassen“ (S. 96).
Der Abschlussbericht wird laut IQWiG voraussichtlich am 30.04.2007 veröffentlicht.
Die Nutzenbewertung der Früherkennungsuntersuchungen auf Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache bei Kindern, sowie von Sehstörungen von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres wird ebenso vom IQWiG bearbeitet.
Hinsichtlich des Auftrags Früherkennungsuntersuchung auf Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache bei Kindern wurde von Seiten des IQWiG lediglich mit der Auftragsbearbeitung begonnen, siehe:
http://www.iqwig.de/index.300.html
Für die Früherkennungsuntersuchung von Sehstörungen von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist bereits ein Berichtsplan hier{2025 Link http://www.iqwig.de/download/S05-02_Berichtsplan_Sehscreening_bei_Kindern.pdf nicht mehr aktiv} abrufbar.
Status und Gegenstand einer Beauftragung des IQWiG können hier abgerufen werden.