Anmerkung zur Einführung des Gebäudetyps E

Gespeichert am: 30. Oktober 2026

Die DG betrachtet mit Sorge die geplante Änderung des § 650a und Einfügung von § 650o im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Es soll ein neuer Gebäudetyp E geschaffen werden, bei dem Abweichungen von heutigen üblichen Standards leichter möglich sind. In diesem Zusammenhang wird der Schallschutz als Komfortmerkmal genannt, welcher aus Kostengründen reduziert werden könne. (vergleiche Typengebäude Einfaches Bauen für
den kosten- und ressourceneffizienten Geschosswohnungsbau
)

Weniger Schallschutz mag kurzfristige Einsparungen beim Neubau bringen, führt aber zu langfristigen Schäden durch Lärm und beeinträchtigt in besonderer Weise Menschen mit Hörbehinderungen. Nachträgliche Schallschutzmaßnahmen sind teuer und nur mit großem Aufwand zu realisieren.

Es ist besonders für Hörbehinderte unerlässlich, dass in ihren Wohn- und Arbeitsräumen zumindest der Schallschutz nach DIN 4109 eingehalten wird. Eine nicht gut isolierte Betondecke leitet den Trittschall in die darunter liegende Wohnung weiter. Das führt bei von Hörbehinderung betroffenen Menschen zu stärkeren Irritationen, weil ihren die Lokalisierung der Geräuschquelle fehlt. Sie können auch Geräusche durch dünne Wände aus der Nachbarwohnung nicht zuordnen. Hörgeräte und Cochlea-Implantate verstärken die Störgeräusche. Der für das Verstehen erforderliche Nutzschall wird dadurch schlechter wahrgenommen.
Gehörlose haben oft eine ausgeprägte Wahrnehmung für feine Vibrationen und Schwingungen.
Viele Hörbehinderte können ihre eigene Stimme nicht kontrollieren und merken nicht, wenn sie selbst laute Geräusche im Haushalt verursachen.
Guter Schallschutz ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion von Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht leise sein können.
Das alles erzeugt Unruhe, verstärkt psychische Belastungen und kann das nachbarschaftliche Miteinander beeinträchtigen.

Wir bitten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen darauf zu achten, dass nur solche Abweichungen zugelassen werden, die über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes dem heutigen Standard voll entsprechen und grenzwertige Lösungen im Interesse des inklusiven Miteinanders abzulehnen.