Änderungen für Vorstände ab 01.01.2026

Gespeichert am: 14. Januar 2026

seit 1. Januar 2026 gibt es einige Änderungen für die Vorstände in den Vereinen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-10-gemeinnuetzigkeitsrecht.html

Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale wird von 840 € auf 960 € im Jahr erhöht.

Der Verein kann in seiner Satzung festlegen, dass Vorstände eine Entschädigung bekommen. Dieses Geld ist steuerfrei.

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 € auf 3.300 € im Jahr erhöht.

Wer in seinem Verein einen Kurs anbietet (z. B. Gebärdenkurs oder Audiotherapie) muss für dieses Geld bis 3.300 € keine Steuern bezahlen.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Der Freibetrag für wirtschaftliche Tätigkeit wird von 45.000€ auf 50.000€ angehoben.

Die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf müssen nicht besteuert werden, außer die Einnahmen sind über 50.000 € im Jahr. 

Buchhaltung des Vereins

Vereine mit Einnahmen unter 45.000 € müssen nicht mehr die Buchhaltung in ideellen und wirtschaftlichen Bereich trennen.

Bis jetzt musste Kassierer:in für jede Buchung schreiben, welches Geld direkt für den Verein war (z.B. Höranlage) und was zusätzlich (z.B. Kuchen für Verkauf). Das müssen kleine Vereine nicht mehr machen.

Verwendung von Überschüssen

Vereine mit Einnahmen unter 100.000 € müssen nicht mehr nachweisen, dass ihre Mittel zeitnah verwendet werden. 

Wenn der Verein Gewinne gemacht hat, muss er nicht mehr aufschreiben, wofür er das Geld bald ausgeben möchte. Das müssen nur große Vereine machen. 

Persönliche Haftung

Wer für den Verein ehrenamtlich tätig ist, haftet nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht.

Wenn ein Vorstand einen Fehler macht, weil er/ sie nicht aufgepasst hat aber ohne Absicht, dann muss er/sie nicht persönlich haften. Der Verein muss den Schaden bezahlen. Wer eine Stelle bei dem Verein hat oder den Schaden mit Absicht verursacht, muss eher bezahlen.