NDR: Der Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
Gespeichert am: 10. März 2013
Mit dem Rundfunkbeitrag gelten seit dem 1. Januar 2013 neue Regelungen.
Die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr wurde abgelöst, jetzt gilt für alle: eine Wohnung – ein Beitrag. Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich nun mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.
Informationen zum Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung als Gebärdensprachvideos mit Untertiteln sowie als pdf-Dateien zum Download finden Sie hier. {2025 aktualisiert}
Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag in Gebärdensprache finden Sie hier.
Informationen zum Rundfunkbeitrag in einfacher Sprache finden Sie als DGS-Video hier.