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Das Positionspapier "Inklusion in der Bildung" [1] der Deutschen Gesellschaft
ist nun auch in *DGS* und leichter Sprache verfügbar.
Die Übersetzung des Positionspapiers in die Deutsche Gebärdensprache wurde
gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/positionspapier-inklusion-in-der-bildung
Gegenüber der Wartburg, in der Martin Luther in nur elf Wochen das Neue
Testament vom Griechischen ins Deutsche übersetzte, liegt das Gästehaus
Hainstein.
Hier tagt die Deutsche Gesellschaft seit 2003 einmal jährlich. In diesem
Jahr fand die Tagung vom 11.11. bis zum 13.11.2011 statt.
Auf den in diesem Jahr anstehenden Wahlen wurde der alte Vorstand Dr. Ulrich
Hase, Renate Welter und Andreas Kammerbauer in seinem Amt bestätigt.
Als neue Mitglieder begrüßt die Deutsche Gesellschaft in diesem Jahr den
Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands. Der Verein wird
vorgestellt vom 1. Vorsitzenden, Herrn Jan Jawinski sowie unter Vorbehalt den
Taubblindendienst e. V., vorgestellt durch Herrn Raik Fourestier.
Uli Hase berichtete von den Aktivitäten der DG in 2011, und insbesondere
auch von seiner Arbeit im Inklusionsbeirat. Dieser tagt in regelmäßigen
Abständen. Bisher befassen sich sowohl der Inklusionsbeirat als auch die
hieraus entstandenen Fachausschüsse mit übergreifenden Themen, ohne sich
auf spezielle Behinderungen zu konzentrieren. Die existierenden
Fachausschüsse sind 1. Gesundheit, Pflege,Prävention, 2. Freiheits- und
Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft und Familie, Bioethik, 3. Arbeit und
Bildung und 4. Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche
Teilhabe, Information und Kommunikation. Der Vorsitzende hat bisher vor allem
das 2009 in Eisenach abgestimmte Inklusionspapier sowie die Thematik
Dolmetschen im Gesundheitswesen eingebracht.
Sabine Broweleit stellte den aktuellen Stand der Tess Relay-Dienste vor.
Bernd Schneider berichtete Aktuelles zum Thema Untertitel.
Auch in diesem Jahr beschäftigte sich die DG mit der UN-Konvention, in
diesem Jahr insbesondere mit deren Umsetzung und mit dem Aktionsplan der
Bundesregierung.
Zum Thema Monitoring referierte Dr. Valentin Aichele von der Monitoringstelle
beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Aufgabe der
Monitoring-Stelle ist die Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention.
Außerdem soll die Monitoring-Stelle die dort verankerten Rechte von Menschen
mit Behinderungen fördern und schützen. Die Arbeit und Funktion des
Instituts für Menschenrechte und deren Einfluss auf die Umsetzung der
UN-Konvention wurde angeregt diskutiert.
In diesem Jahr gönnten sich die anwesenden Mitglieder nach Ende der Tagung
am Samstagabend eine kurze Stadtführung durch das historische Eisenach
beginnend beim Bachhaus...
...mit anschließendem Essen und gemütlichem Beisammensein in dem
mittelalterlichen Gasthof „am Storchenturm“.
Am Sonntag stellte Herr Andreas Weber von der Forschungsstelle zur
Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (FST) e. V. an der
Martin-Luther Universität Halle Wittenberg erste Ergebnisse der
quantitativen Befragung des GINKO-Projektes vor.
In einem ersten Schritt wurde eine quantitative Befragung durchgeführt,
welche einschlägigen Gesetze bei beschäftigten Menschen mit Hörbehinderung
und ihren Arbeitgebern bekannt sind, wie diese Gesetze wirken und ob diese
die Chancen auf Beschäftigung erhöhen. In einem zweiten Schritt werden
Interviews mit Beschäftigten und ihren Arbeitgebern durchgeführt. Die
Ergebnisse hieraus sollen in ca. einem Jahr vorliegen. Die Ergebnisse des
Projektes wurden angeregt diskutiert.
Nähere Informationen sind zu finden unter
http://www.fst.uni-halle.de/projekte/ginko/ergebnisse/ [1].
Die Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft wurde gefördert vom
[1] http://www.fst.uni-halle.de/projekte/ginko/ergebnisse/
Den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) gibt es in leichter und normaler Sprache
und jetzt auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Die Videos finden Sie hier:
http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/NAP/inhalt.html [1]
Sie können den Nationaler Aktionsplan (NAP) in Gebärdensprache aber auch
auf DVD bestellen, um ihn sich z. B. zuhause anzusehen.
Hier können Sie die kostenlose DVD bestellen:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/d740-nap-dgs.html [2]
Auf dieser DVD ist auch der Bericht als PDF in leichter und normaler Sprache.
[1] http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/NAP/inhalt.html
[2] http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/d740-nap-dgs.html
*Pressemitteilung*
Berlin, 22. Dezember 2011 – Mit der am Mittwoch abgeschlossenen
Überarbeitung der Hilfsmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) die Regelungen zu Hörhilfen an den aktuellen Stand von Wissenschaft
und Technik sowie an die Versorgungspraxis angepasst und bestehende
Unklarheiten bezüglich des technisch erforderlichen Standards der Hörhilfen
ausgeräumt.
Die Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für
solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik
Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen, und
zwar im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztendlich
unbegrenzten Möglichkeiten eines gesunden Menschen. Dabei soll – soweit
möglich – ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in
größeren Personengruppen erreicht werden. Zugrunde liegt ein Urteil des
Bundessozialgerichtes vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R), mit welchem die
Zielsetzung, die eine Hörhilfe im Rahmen des Leistungsanspruchs
gewährleisten muss, klargestellt wurde.
„Auf der Grundlage des vom BSG festgestellten Anspruchs auf einen
möglichst vollständigen Behinderungsausgleich sichert diese Neuregelung den
auf Hörhilfen angewiesenen Patientinnen und Patienten eine optimierte
Versorgung“, sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Darüber hinaus setzte der G-BA mit seinem Beschluss die vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Schreiben vom 16. Dezember 2008
im Rahmen der Rechtsaufsicht erteilten Auflagen und Hinweise zur damals neu
gefassten Hilfsmittel-Richtlinie um. Zudem erfolgte eine redaktionelle
Überarbeitung der Richtlinie hinsichtlich der sprachlichen Gleichbehandlung
von Frauen und Männern.
Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach
erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschlusstext ist auf der Website des G-BA veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/35/ [1]
[1] http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/35/
Das Krankenversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch fünftes Buch) sieht vor,
dass der Gemeinsame Bundesausschuss - ein Gremium bestehend aus Ärztinnen
und Ärzten, Krankenkassen und Patientenvertretern – eine
Hilfsmittelrichtlinie beschließt, in der auch die Verordnung von
Hörgeräten geregelt ist. Diese Richtlinie müssen die Krankenkassen, die
Ärzte und die Hörgeräteakustiker dann verbindlich anwenden.
Der Abschnitt Hörhilfen dieser Hilfsmittelrichtlinie wurde nun überarbeitet
und modernisiert. Als Patientenvertreter haben Renate Welter von der
Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände
(DG), Wolfgang Buchholz vom Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) und Franz
Hermann von der Deutschen Cochlea Implant Gesellschaft (DCIG) daran
mitgewirkt.
Die Richtlinie wurde drei Jahre lang in vielen Arbeitsgruppensitzungen
verhandelt. Es wurde deutlich, dass die Positionen der Ärzte, Krankenkassen
und Patientenvertreter weit auseinander liegen. Während die Ärzte darauf
bestanden, dass Hörgeräte immer von HNO-Ärzten verordnet werden müssen,
hätten die Krankenkassen es gerne gesehen, wenn aus Kostengründen
Wiederverordnungen auch direkt vom Akustiker ohne HNO-Arzt-Verordnungen
hätten durchgeführt werden können. Als Kompromiss wurde erreicht, dass
defekte oder verlorene Hörgeräte ohne Wiederverordnung durch einen HNO-Arzt
vom Akustiker angepasst werden können und von den Krankenkassen bezahlt
werden.
Den Patientenvertretern ging es in den Verhandlungen in erster Linie um die
Qualität der Versorgung für die schwerhörigen Menschen. In der alten
Richtlinie stand noch, dass die Standardversorgung einkanalige, linear
verstärkende Hörgeräte sind. Solche Geräte werden schon sehr lange nicht
mehr oder nur noch in Ausnahmefällen angepasst. Wenn solche Formulierungen
aber in einer Richtlinie stehen, dann besteht die Gefahr, dass auch die
Preise für die Hörgeräte daran ausgerichtet werden. Wie bekannt ist, sind
die Festbeträge für Hörgeräte ja viel zu niedrig. Vielleicht liegt hier
die Ursache. Da die Qualitätsanforderungen für Hörgeräte in der alten
Richtlinie so niedrig waren, sind auch die Festbeträge, die dafür zugrunde
gelegt werden, niedrig. Da die Schwerhörigen sich aber seit langer Zeit
bessere Hörgeräte (mehrkanalige mit mehreren Programmen) anpassen lassen,
kommen sie mit den niedrigen Festbeträgen nicht aus und müssen hohe
Zuzahlungen aufbringen.
Die neue Richtlinie sieht vor, dass zukünftig schwerhörige Versicherte nach
dem neuen Stand der Medizintechnik zu versorgen sind und die
Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausglichen werden
sollen. Dabei soll – soweit möglich – ein Sprachverstehen auch bei
Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden.
Zugrunde liegt ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17. Dezember 2009 (B
3 KR 20/08 R). In diesem Urteil wird beschrieben, dass die Krankenkassen
Hörgeräte finanzieren müssen, die diese Ziele erfüllen.
Neu ist auch, dass zusätzlich zu einer Hörgeräteversorgung oder Cochlea
Implant (CI)-Versorgung Übertragungsanlagen verordnet werden können, wenn
diese erforderlich sind, um ein Grundbedürfnis zu befriedigen. Das gilt nun
über die Anwendung im schulischen Bereich hinaus auch für Erwachsene. Es
muss nachgewiesen werden, dass durch die Übertragungsanlage das
Sprachverstehen in einem Lebensbereich notwendig ist, der zu den allgemeinen
Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehört. Zu den allgemeinen
Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählt u. a. sich für eine
selbständige Lebens- und Haushaltsführung notwendige Informationen
beschaffen zu können.
Die neue Hilfsmittelrichtlinie soll, vorbehaltlich der Prüfung durch das
Bundesministerium für Gesundheit, am 01.04.2012 in Kraft treten.
Verfasserin: Renate Welter
Die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie in unserem
Artikel vom 2.1.2012 oder hier. [1]
[1] http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/presse.asp?inhalt=ANDERE/2012/2012-01
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat weitere Inhalte ihrer Website
in leichte und Gebärdensprache übersetzen lassen. Damit haben wir unser
Angebot für Gehörlose und Menschen mit Lernschwierigkeiten weiter
ausgebaut. Mittelfristig sollen alle Inhalte der ADS-Homepage in diesen
Sprachen zur Verfügung stehen.
Alle Inhalte in leichter Sprache finden Sie hier [1].
Sämtliche Gebärdensprachvideos finden Sie hier [2].
[1] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Service/LeichteSprache/leichteSprache_node.html
[2] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Service/Gebaerdenvideos/gebaerdensprachvideos_node.html
Das *Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation
Gehörloser* (Universität Hamburg) begeht im Jahr 2012 sein 25-jähriges
Bestehen und möchte aus diesem Anlass Kolleginnen und Kollegen,
Studierende, Freundinnen und Freunde sowie Interessierte zu einer
*Veranstaltung* einladen, die am* 30. und 31. März 2012* stattfinden wird
und zwar im *Anna-Siemsen-Hörsaal* am Pädagogischen Institut der
Universität Hamburg (Von-Melle-Park 8, 20146 Hamburg).
*Vorgesehener Programmablauf:*Freitag, 30. März 2012, 18.30–21:30
Uhr: Eröffnung und EmpfangSamstag,31.März
2012,09.00–18:00Uhr: „Orte von Gebärdensprachen – Forschung,
Lehre und Bildung“
(Vorträge, Posterpräsentationen, Führungen
etc.)
ab19:00Uhr: Festabendim„Parlament“(RathausHamburg)
Weitere Informationen unter www.sign-lang.uni-hamburg.de [1].
[1] http://www.sign-lang.uni-hamburg.de
Zeigen, was Inklusion ist und wie man sie verwirklichen kann - mit diesem
Ziel vor Augen ist Anfang Dezember 2010 die Vorbereitung der Landkarte der
inklusiven Beispiele im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen gestartet.
Seit dem 25. März 2011 werden unter www.inklusionslandkarte.de [1] inklusive
Beispiele aus ganz Deutschland präsentiert. Fast 400 Projekte haben sich
mittlerweile um Aufnahme auf die Landkarte beworben und es gehen täglich
neue Bewerbungen ein.
Um die Landkarte der inklusiven Beispiele bekannt zu machen und die
aufgenommenen Beispiele zu würdigen, fährt Herr Hubert Hüppe, Beauftragter
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, von 2011 bis 2013
die Kampagne "Deutschland wird inklusiv - wir sind dabei!" durch. In dieser
Kampagne besucht er mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der
jeweiligen Landesregierungen ausgewählte inklusive Beispiele in den
einzelnen Bundesländern. Informationen zu den Besuchen finden Sie hier [2].
[1] http://www.inklusionslandkarte.de
[2] http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Landkarte/6Inklusionstour/Inklusionstour_node.html
Private Krankenkassen übernahmen bisher keine Gebärdensprach- und
Schriftdolmetscherkosten für Arztbesuche.
Auf ein Schreiben von Renate Welter, in dem sie ihren persönlichen Fall
darstellte, antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium für
Gesundheit:
• "Im privaten Versicherungsrecht besteht keine dem § 17 Absatz 2 Erstes
Buch Sozialgesetzbuch entsprechende Regelung. Überhaupt gibt das
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Inhalt eines Versicherungsvertrages in
der privaten Krankenversicherung nicht vor - mit Ausnahme des in § 193
Absatz 3 VVG festgelegten Mindestumfangs für eine substitutive
Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen sind also gesetzlich
nicht verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme von
Gebärdendolmetschern oder anderen Kommunikationshilfen zu übernehmen, die
bei ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen erforderlich sind.
• Nach Auskunft des PKV-Verbands sind die Versicherungsunternehmen ab
sofort aber bereit, die entsprechenden Kosten auf freiwilliger Basis aus
Gründen der Kulanz zu übernehmen."
Bitte lassen Sie sich vor der Inanspruchnahme der
Kommunikationshilfeleistungen von Ihrem privaten
Krankenversicherungsunternehmen die Kostentragung zusichern.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Übernahme der entsprechenden Kosten
durch Ihr Versicherungsunternehmen haben, reichen Sie bitte das
Ablehnungsschreiben beim Staatssekretär Ilka im Bundesgesundheitsministerium
ein. Er will sich dafür einsetzen, dass Ihnen die Kosten erstattet werden.
Darüber hinaus wird die DG beim BMG bzw. beim BMJ eine gesetzliche Regelung
zur Übernahme der Dolmetscherkosten für privat versicherte Hörgeschädigte
fordern.
*Alle inklusive: Was braucht Familie? Selbstverständlich dazugehören –
was heisst das in meiner Familie?*
Tagung des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder vom 17. bis 20. Mai 2012
in Duderstadt: „Alle inklusive: Was braucht Familie?“
Selbstverständlich dazugehören – was heißt das in meiner Familie?
In Familien mit Kindern ohne Beeinträchtigung ist diese Frage vielleicht
schnell zu beantworten. Aber was sagen Familien mit hörgeschädigten
Kindern? Was sagen „Experten“?
Auf der diesjährigen Tagung des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder
vom 17. bis 20. Mai sollen Antworten gefunden werden.
Herzlich eingeladen sind Eltern, Geschwister und Freunde von gehörlosen und
schwer- hörigen Kindern und natürlich auch gehörlose und schwerhörige
Erwachsene sowie Fachleute und Interessierte.
Weitere Informationen finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/bektagung2012.pdf
Egal ob über Satellit, Kabel oder IPTV - der Empfang von Untertiteln ist
immer möglich.
Am 30. April starten das NDR Fernsehen und weitere dritte Programme der ARD
die Ausstrahlung in hochauflösender HD-Qualität. Zuschauer können das
Programm unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten empfangen. NDR HD wird
über Satellit, über viele Kabelnetze und über IPTV verbreitet. Durch die
digitale Ausstrahlung des NDR Fernsehens wird sich am Empfang der Untertitel
über die Videotexttafel 150 für die Zuschauer nichts ändern.
Weitere Informationen finden Sie hier [1] sowie im Anhang [2].
[1] http://www.ndr.de/fernsehen/videotext/untertitel/digitalempfang107.html
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/untertitel-im-ndr-fernsehen.pdf
Kaum ist der neue Festbetrag für an Taubheit grenzend Schwerhörige am
01.02.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, gab die AOK
Baden-Württemberg öffentlich bekannt, dass sie den Abschluss von Verträgen
über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen ihrer Versicherten
unter besonderer Berücksichtigung von an Taubheit grenzenden Versicherten,
gegebenenfalls auch über den verkürzten Versorgungsweg, beabsichtigt.
Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/pressemeldungaok-bw120223final.pdf
Die Deutsche Bahn hat erstmals eine Reihe der wichtigsten Fragen rund um die
Reise in einer Reihe von Gebärdensprachvideos zusammengestellt. Der Deutsche
Gehörlosenbund hat daran maßgeblich mitgewirkt. Die Deutsche Bahn hofft
damit das Reisen mit der Bahn für Menschen mit Hörbehinderung erleichtern
zu können.
Weitere Informationen finden Sie hier [1].
[1] http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/gehoerlosen_guided_tour.shtml
Ausschuss für Kultur und Medien - 23.05.2012
Berlin: (hib/AW) Einstimmig plädiert der Kulturausschuss dafür, dass das
Angebot an barrierefreien Kino- und Fernsehfilmen in Deutschland ausgeweitet
werden soll. Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen
CDU/CSU und FDP (17/7709) verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch Nachmittag
jedoch nicht einstimmig. Die Linke stimmte gegen den Antrag, SPD und Bündnis
90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Oppositionsfraktionen
kritisierten, dass der Antrag von Union und FDP an vielen Stellen zu
unkonkret sei und sich auf Prüfaufträge beschränke.
Die Fraktionen der Koalition und der Opposition begrüßen jedoch in einer
gemeinsamen Protokollerklärung eine Ankündigung der Filmförderanstalt
(FFA), die eine Verpflichtung der Förderempfänger zur Erstellung von
barrierefreien Filmfassungen mit Audiodeskriptionen und Untertitelung
kurzfristig für möglich hält und bereits einen Grundsatzbeschluss über
eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien und ihrer Anlagen
verabschiedet hat. Diese Regelung soll bereits im Herbst 2012 in Kraft
treten. Zudem fordern die Fraktionen Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU)
auf, eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien des Deutschen
Filmförderfonds (DFFF) zu veranlassen, um ebenfalls zu einer raschen
Ausweitung bei Filmen mit barrierefreien Fassungen zu gelangen.
Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Antrag der
Grünen (17/8355) zum Ausbau des barriefreien Filmangebots gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen. Die Grünen gaben jedoch zu Protokoll, dass sie
die Forderung in ihrem Antrag nach einem Sofortprogramm des Bundes zur
Förderung des barrierefreien Films zurückziehen. Diese habe sich durch die
Ankündigung der FFA erledigt.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ein
Antrag der SPD-Fraktion (17/8485), in dem die Sozialdemokraten ein
umfassendes Programm fordern, um Menschen mit Behinderung prinzipiell den
barrierefreien Zugang zu Kultur, Medien und Information zu ermöglichen. Die
Sozialdemokraten berufen sich auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2006. Mit
der Konvention würden Rechtsansprüche geschaffen, die Deutschland
umzusetzen habe. Unterstützt wurde der Antrag auch von den Linken und den
Grünen. Union und Liberale hingegen verwiesen auf die bereits erreichten
Fortschritte. Die von der SPD geforderte Änderung des Vergaberechts, um bei
Ausschreibungen der öffentlichen Hand beispielsweise Kultureinrichtungen
prinzipiell barrierefrei zu gestalten, lehnte sie ab. Dadurch würden
kleinere Firmen von der Ausschreibung ausgeschlossen, da diese dies nicht
leisten könnten.
Die SPD setzt sich zudem für den vermehrten Gebrauch der Gebärdensprache
und der sogenannten „Leichten Sprache“, mit der vor allem Menschen mit
geringen sprachlichen Fähigkeiten erreicht werden können, bei öffentlichen
Informationsangeboten ein. Dies gelte auch für die Informations- und
Kommunikationsangebote des Deutschen Bundestages. Über die
Realisierungsmöglichkeiten für Informationsangebote des Bundestages in
„Leichter Sprache“ wird der Ältestenrat zusammen mit dem Kulturausschuss
beraten.
Den gemeinsamen Antrag finden Sie hier [1].
Den Artikel mit den entsprechenden Links finden Sie auch hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/1707709.pdf
[2] http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_05/2012_265/04.html
Sign Dialog, die Untertitelarbeitsgruppe im Deutschen Gehörlosenbund, hat
ein Beschwerdeformular [1] erstellt, mit dem Anmerkungen und Wünsche zur
Verbesserung der Untertitelqualität an die Sender weiter geleitet werden
sollen.
Außerdem wurde eine Übersicht der Fernsehsender [2] in Deutschland
erstellt, mit und ohne Bereitstellung von Untertiteln.
Weitere Informationen finden Sie auch hier [3].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/beschwerdeformularut.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/list-der-fernsehsenderstand32012.pdf
[3] http://sign-dialog.de/
Da Frauen mit Behinderungen überproportional häufig von sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, hat die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihre Publikation
"Grenzen setzen - was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"
in leichte Sprache und in Gebärdensprache übersetzen lassen.
Den Text in leichter Sprache finden Sie hier [1].
Das Gebärdensprachvideo finden Sie hier [2].
Den gedruckten Flyer sowie ein Plakat zum Thema sexuelle Belästigung könen
sie hier [3]. herunterladen oder bestellen.
Einen Überblick über sämtliche Informationen und Publikationen der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Menschen mit besonderen Bedarfen
finden Sie hier [4].
[1] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Service/LeichteSprache/LS_Grenzen_setzen/LS_Grenzen_setzen_node.html
[2] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Service/Gebaerdenvideos/dgs_grenzen_setzen/dgs_grenzen_setzen_node.html
[3] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/publikationsübersicht-ads.pdf
Die Deutsche Gesellschaft hat Stellung zum Festbetragsgruppensystem für
Hörhilfen genommen.
Der neue Festbetrag für an Taubheit grenzende Patienten ist am 1. März 2012
in Kraft getreten.
Die Stellungnahme finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/dg-stellungnahmefestbetr%C3%A4ge120515final.pdf
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Zum zehnten Mal trafen sich die Delegierten der Verbände der DG in Eisenach.
Im Jahre 2003 hatte dort in dem landschaftlich überaus schön gelegenen Haus
Hainstein mit Blick auf Martin Luthers Wartburg die erste Arbeitstagung
stattgefunden.
21 von 26 Mitgliedsverbänden waren in Eisenach vertreten. Mit der Aufnahme
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Bildungseinrichtungen für Gehörlose
und Schwerhörige ist die Zahl der Verbände auf 27 angewachsen. Dass sich
diese Arbeitsgemeinschaft (ehemals Bundesdirektorenkonferenz) zur Rückkehr
in die DG entschieden hat, stieß bei allen Delegierten auf große Freude und
Zustimmung.
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Gunter Erbe*, Deutscher Wohlfahrtsverband für Gehör- und
>Sprachgeschädigte:
>
>Ich kann es kaum fassen! Eine sicherlich unvergessliche
>Mitgliederversammlung der DG und ein gewichtiges historisches Ereignis! Ein
>bisher schmerzlich vermisster Mannschaftsteil des DG-Bootes ist wieder an
>Bord - navigiert und rudert mit in Sachen "Hören und Kommuniktion" für
>alle Hörgeschädigten.
>Mein Geist schnuppert erweiterte DG-Kompetenzen, mein Herz freut sich und
>jubelt. Was für ein schöner Tag!
>
Nun sind 25 Bundesverbände sowie zwei auf Landesebene der DG vergleichbare
Dachverbände aus Hessen und Nordrhein-Westfalen in der DG vertreten.
Zentrale Themen der Arbeitstagung waren Berichte aus der DG, barrierefreies
Fernsehen, Bildung und Beschäftigungs-/Arbeitssituation hörgeschädigter
Menschen.
Der Vorstand der DG (Renate Welter, Andreas Kammerbauer und Ulrich Hase)
sowie die Referentin Susanne Dürkop informierten über Schwerpunkte der
Arbeit der DG des letzten Jahres. Anschließend referierte die
Geschäftsführerin der Tess-Relaydienste GmbH Sabine Broweleit über den
aktuellen Stand dieser Firma, deren Gesellschafterin die DG ist.
Außerdem stellte Okan Kubus als Projektkoordinator das neue DG-Projekt
„Maßnahmen zur Förderung der kommunikativen Kompetenz hörgeschädigter
Menschen zur Nutzung von Telefon-Vermittlungsdiensten“ vor.
Bernd Schneider berichtete aus der Arbeit seines DG-Fachreferates
Barrierefreies Fernsehen. Die DG hatte in der Diskussion um die Erhebung von
Rundfunk- und Fernsehgebühren von hörgeschädigten Menschen (in Höhe von
5,99 €) eine breite bundesweite Debatte angestoßen. Hierzu die
grundsätzliche Position der DG:
*Auf Nachteilsausgleiche kann nur verzichtet werden, wenn Nachteile
tatsächlich abgebaut werden! *
Daraus leitet sich die Forderung auf 100 % Untertitel und auch 5 %
Gebärdensprache im Fernsehen ab. Gleichzeitig unterstützt die DG die
Forderung der Verbände der blinden und sehbehinderten Menschen auf
Audiodescription. Durch hörgeschädigte Menschen gezahlte Gebühren sollen
ausschließlich zur Umsetzung dieses Zieles verwendet werden.
In der Zwischenzeit sind hierzu von den Fernsehanstalten unterschiedliche
Zusagen gemacht worden und Bernd Schneider machte deutlich, dass es
tatsächlich bereits zu Verbesserungen gekommen ist.
Allerdings wenden sich auch hörgeschädigte Menschen an die DG, die deren
Position kritisieren und sich darüber ärgern, dass sie zu Gebühren
herangezogen werden. Die DG wird deshalb eine Internetpräsentation
erarbeiten, die Ziele der DG sowie Entwicklungen zur Barrierefreiheit des
Fernsehens transparent macht.
Der Vortrag von Yves-Manuel Mean aus der Schweiz zum Thema seiner
Masterthesis „Einheitliche Untertitel für Hörgeschädigte im
deutschsprachigen Fernsehen – Chance oder Utopie?“ war danach Grundlage
eines Austausches zum Thema Qualität der Untertitel. Hierzu hatte sich die
DG bereits vor einigen Jahren positioniert.
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Renate Welter*, stv. Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft:
>
>50 Jahre DG bedeutet, dass Hörgeschädigte eine unüberhörbare Stimme in
>der Sozialpolitik bekommen haben.
>
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Andreas Kammerbauer*, stv. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft:
>
>Die DG ist nicht nur ein Dachverband, sondern auf dem Weg, zu einem
>"Spitzen"(!)-Verband für Menschen mit einer Hörschädigung und
>Gebärdensprachnutzer zu werden.
>
Dietmar Schleicher als Vorsitzender der neu aufgenommenen Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der Bildungseinrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige
erklärte sich spontan zu einem Vortrag über aktuelle Entwicklungen zur
Inklusion im Bereich der Förderzentren Hören und Kommunikation bereit. Es
schloss sich eine intensive Diskussion mit dem Ergebnis an, dass die DG
hierzu mit der Arbeitsgemeinschaft der Bildungseinrichtungen eine gemeinsame
Positionierung erarbeiten wird.
Ein neues Fachreferat Bildung und Inklusion wird sich unter der Beteiligung
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Bildungseinrichtungen für Gehörlose
und Schwerhörige auch mit dieser Positionierung befassen.
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Dieter Schaal*, Deutsche Hörbehinderten-Selbsthilfe:
>
>DG – das bedeutet Bündelung von Fachkompetenz im Interesse der
>hörbehinderten Menschen und Zusammenarbeit im Kreis von Experten, die sich
>intensiv damit beschäftigen, das Leben der hörbehinderten Menschen zu
>verbessern.
>
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Annerose Wondrak und Martina Cicek*, Bundesverband der
>SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte:
>
>Wir brauchen in der DG einen langen Atem!
>
Prof. Dr. Christa Schlenker-Schulte präsentierte Ergebnisse aus dem
GINKO-Projekt, einer Untersuchung der „gesetzliche[n] Wirkungen bei der
beruflichen Integration schwerhörger, ertaubter und gehörloser Menschen
durch Kommunikation und Organisation“. Ihr Fazit: die gesetzlichen
Bestimmungen werden nicht hinreichend umgesetzt! In der weiteren Diskussion
wurde der Handlungsbedarf der Hörgeschädigten-Verbände besprochen. Hier
stieß der Antrag von Rudi Sailer vom Deutschen Gehörlosen-Bund, dass sich
die DG intensiver mit dem Thema Arbeit auseinandersetzen soll, auf breite
Zustimmung. Einigkeit bestand daran, ein Fachreferat Arbeit zu gründen, um
diesen Auftrag effektiv verfolgen zu können. Darüber hinaus wird sich die
DG auf ihrer nächsten Eisenacher Tagung im November 2013 besonders intensiv
mit dem Thema Arbeitssituation hörgeschädigter Menschen auseinandersetzen.
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Anna Brandes*, Bundesverband der Studierenden der Gehörlosen- und
>Schwerhörigenpädagogik:
>
>Die Vergangenheit hat gezeigt: Netzwerkarbeit ist unglaublich wichtig. Denn
>zusammen können die Verbände etwas bewegen.
>
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Anna Zulauf*, Bundesverband der Studierenden der Gehörlosen- und
>Schwerhörigenpädagogik:
>
>Ich war zum ersten Mal dabei – so ist es für mich persönlich erst der
>Anfang! Wir müssen so weitermachen!
>
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Lisa Eidens*, Leben auf dem Trapez:
>
>Mir ist wichtig, in der DG Themen, die im Beruf auftauchen, abklären und
>mit anderen Fach- und Selbsthilfeverbänden abstimmen zu können. Dazu
>gehört, Freunde zu finden und Freude darin zu entwickeln, Themen auf lange
>Sicht und auf hohem Niveau zu bearbeiten.
>
Vor einem Jahr war der Taubblindendienst e. V. in der DG aufgenommen worden.
Gemeinsam mit dem Taubblindendienst gilt es nun, Handlungsbedarfe zu erkennen
und konkrete Ziele zu formulieren. Auch dies wird Thema der nächsten
DG-Tagung sein.
Die Deutsche Gesellschaft besteht in diesem Jahr seit 50 Jahren! Das war
Anlass für einen besonders festliches gemeinsames Abendessen im Thüringer
Hof in Eisenach (siehe folgendes Photo).
Als Ehrengäste waren Katharina und Peter Donath, die beide über viele Jahre
die DG geleitet hatten, gekommen. Sie wurden von der Versammlung besonders
herzlich begrüßt. Es ergab sich Gelegenheit, über die Geschichte der DG zu
sprechen, über frühere Vorsitzende und auch über die Entwicklung der
Verbandsarbeit. Einig war man sich darin: Wir haben zu wenig über das, was
in den 50 Jahren geschah, dokumentiert! Es soll deshalb eine Chronik der DG
auf den Weg gebracht werden. Wir freuen uns darüber, dass sich Peter Donath
und Gunter Erbe spontan bereit erklärten, diese Aufgabe zu übernehmen.
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Katharina und Peter Donath*, Ehrenvorsitzende der Deutschen Gesellschaft:
>
>Es war schön für uns, noch dazu zu gehören und erleben zu dürfen, dass
>die DG in guten Händen und auf dem richtigen Weg ist!
>
>Stimmen zum 50jährigen Jubiläum der DG
>*Ulrich Hase*, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft:
>
>Wir werden unserer besonderen Herausforderung immer besser gerecht: Uns
>gegenseitig in unterschiedlichen Interessen stützen und Gemeinsame
>Interessen herausstellen! Es ist wichtig, dass dies nicht nur auf
>Bundesebene, sondern auch in unseren Vereinen in den Ländern und Kommunen
>erreicht wird.
>
Die Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft wurde gefördert vom
www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/2012-11-03-behindern-ist-heilbar-anneke-kinospot.html
[1]
[1] http://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/2012-11-03-behindern-ist-heilbar-anneke-kinospot.html
*Mehr Programm für Menschen mit Behinderung*
Am 1. Januar 2013 hat der Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige
Rundfunkgebühr abgelöst. Jetzt gilt für alle: Eine Wohnung – ein
Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt,
spielt keine Rolle mehr. Neu ist, dass sich nun auch Menschen mit Behinderung
mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen.
Damit folgt der Gesetzgeber einem Urteil des Bundessozialgerichtes. Dieses
hatte entschieden, dass für eine vollständige Befreiung von der
Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe
und soziale Bedürftigkeit gelten dürfen.
Den gesamten Beitrag sowie ein Video in Deutscher Gebärdensprache finden Sie
hier [1].
Einen Beitrag zum Thema von Sehen statt Hören finden Sie hier [2].
Eine Basisinfo zum Rundfunkbeitrag in DGS finden Sie hier [3].
[1] http://www1.wdr.de/unternehmen/ausbau_barrierefreiheit100.html
[2] http://www1.wdr.de/unternehmen/videosehenstatthoerenvomderneuerundfunkbeitrag100-videoplayer.html
[3] http://www1.wdr.de/unternehmen/videoderrundfunkbeitraginformationenfuermenschenmitbehinderung100-videoplayer.html
Mit dem Rundfunkbeitrag gelten seit dem 1. Januar 2013 neue Regelungen. Die
bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr wurde abgelöst, jetzt gilt für
alle: eine Wohnung - ein Beitrag. Auch Menschen mit Behinderung beteiligen
sich nun mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.
Informationen zum Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung als
Gebärdensprachvideos mit Untertiteln sowie als pdf-Dateien zum Download
finden Sie hier [1].
Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag in Gebärdensprache finden Sie hier
[2].
Informationen zum Rundfunkbeitrag in einfacher Sprache finden Sie als
DGS-Video hier [3].
[1] http://www.ndr.de/fernsehen/zuschauerservice/rundfunkbeitrag191.html
[2] http://www.ndr.de/fernsehen/rundfunkbeitrag195.html
[3] http://www.ndr.de/fernsehen/rundfunkbeitrag197.html
ertaubt.de hat eine ausführliche Übersichtsseite zur Untertitelung im
Fernsehen veröffentlicht (www.ertaubt.de/untertitel). Praktisch alle
relevanten Sender haben auf die Presseanfrage von ertaubt.de geantwortet und
teilweise sehr ausführlich über die kommenden Maßnahmen zur Verbesserung
der Zugänglichkeit zum Fernsehen berichtet. Ertaubt.de veröffentlicht auf
der Sonderseite die Senderauskünfte sowohl zusammengefasst als auch 1:1 im
Wortlaut im lesefreundlichen und für Lesegeräte zugänglichen PDF-Format.
Ertaubte und Hörgeschädigte (teilweise mit geringem Wortschatz) haben nun
die Möglichkeit, auf einen Blick zu erkennen, inwieweit ihre favorierten
Sender untertiteln und Gebärdendolmetscher einsetzen.
Weitere Informationen zum Untertitel-Angebot finden Sie hier [1].
[1] http://www.ertaubt.de/untertitel/
365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar:
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die
Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu
lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und
Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung
– Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt
vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende
Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind
kostenlos.
Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen oder ehrenamtlichen
Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert werden, können sich jederzeit
an das Hilfetelefon wenden. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an
alle anderen Menschen, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt
geworden sind. Das können z. B. Familienangehörige, Freundinnen und Freunde
oder Bekannte sein.
Auch wenn die Betroffenen kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend
verständigen können, erhalten diese beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Unterstützung. Mithilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen
Sprachen möglich.
Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen Relay-Dienst
unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten –
barrierefrei per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher und kostenlos.
Den Link zur Beratung für Menschen mit Hörbehinderung finden Sie hier [1].
[1] http://www.hilfetelefon.de/de/meta-navigation/gebaerdensprache/
Für Fragen rund um Rente, Altersvorsorge oder Rehabilitation können
hörgeschädigte Menschen kostenlos Kontakt mit dem Servicetelefon der
Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung
Bund/Abteilung Rehabilitation aufnehmen. Das Telefonieren ist barrierefrei
und kostenlos per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher möglich.
Den Link zum barrierefreien Servicetelefon finden Sie hier. [1]
[1] http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_482661550A755FF019F825B05A1BAFAF.cae03/Bund/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/01_kontakt/telefonischer_kontakt_fuer_hoergeschaedigte_node.html
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (im Folgenden kurz: DSB) verfolgt seit
vielen Jahren das Ziel, dass die Bedürfnisse schwerhöriger Menschen, die
mit Hörhilfen versorgt werden müssen, berücksichtigt und
Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Selbstbestimmung sowie Freiheit vor
Kommunikationsbarrieren für die betroffenen Menschen gewährleistet werden.
Hören ist der wichtigste Sinn zur Wahrnehmung. Er ermöglicht die
Orientierung im Raum, die Wahrnehmung von Gefahren und die Kommunikation
mit der Umwelt. Gerade diese soziale und emotionale Ebene ist unabdingbare
Anforderung in allen Lebenslagen, u.a. im Beruf, Familie und Freundeskreis.
Gut hören und verstehen zu können ist ein wichtiges Stück Teilhabe an
der Gesellschaft.
Lesen Sie die ganze Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbundes [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/stnfestzuschuss130402final.pdf
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