Suche
76 - 100 von 481
(dpa/bsk-pr) Bei einem Wettbewerb für ein barrierefreies Internet sind
mehrere Kommunen und Institutionen aus Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet
worden. Zu den am Freitagabend in Berlin ausgezeichneten Gewinnern gehören
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn sowie der
Stadtsportbund Bochum, wie die Initiatoren Aktion Mensch und die Stiftung
Digitale Chancen mitteilten. Sie erhielten die «Biene» in Gold. «Bienen»
in Silber gingen an die Gemeinde Kranenburg am Niederrhein und Düsselenergie
in Düsseldorf. Einen Sonderpreis erhielt der Rhein- Erft-Kreis für die
gemeinsam mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
entwickelte Anwendung zur Internetzulassung von Fahrzeugen. Als barrierefrei
gelten Internetseiten, die beispielsweise in verschieden großen Schriften
dargestellt werden können oder die für Gehörlose spezielle Angebote in
Gebärdensprache anbieten.
«Barrierefreiheit ist inzwischen ein Qualitätsmerkmal, das gerade auch
komplexe Angebote auszeichnet und diese Webseiten für alle Nutzer besser
zugänglich macht», sagte die Geschäftsführerin der Stiftung Digitale
Chancen, Jutta Croll.
Mehr Informationen: www.biene-award.de [1]
[1] http://www.biene-award.de
*Landesgleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderung
und deren Auswirkungen auf hörbehinderte Menschen*
Sich einen aktuellen Überblick über Landesgleichstellungsgesetze für
Menschen mit Behinderungen der verschiedenen Bundesländer zu verschaffen,
ist gar nicht so einfach. Viele Länder haben in der letzten Zeit solche
Gesetze verabschiedet. Andere befinden sich noch in der politischen
Diskussion. Zwecks Orientierung hier eine Zusammenfassung in drei Tabellen.
(1) Bundesländer, die bereits Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet
haben. Per Link erhalten Sie Zugriff zu den jeweiligen Gesetzestexten.
*mehr...* [1]
(2) Bundesländer, in denen es bisher keine Landesgleichstellungsgesetze
gibt. *mehr...* [2]
(3) Hier finden Sie eine Synopse, die die Auswirkungen der jeweiligen Gesetze
auf hörbehinderte Menschen vergleicht. *mehr...* [3]
Hase/ Juni 2004
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=3
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=4
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=5
Das BMAS-Bürgertelefon bietet einen neuen an. Ab Montag, 15. Januar 2007,
ist ein Gebärdentelefon eingerichtet. Dazu erklärt das Bundesministerium
für
Arbeit und Soziales: Die gesamte Pressemitteilung als PDF [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-107-5f4650e26e436.pdf
Vom 3.-5. November 2009 findet in München wieder das Seniorenseminar des
Deutschen Gehörlosen-Bundes statt. Abgesehen von einem intensiven Austausch
über die aktuelle Situation gehörloser Senior/innen wird sich das Seminar
mit folgenden Schwerpunkten befassen:
1) Wohnkonzepte für ältere Menschen; Adeline Braun (gehörlos) wird aus
ihrer Perspektive als Altenpflegerin und der Perspektive gehörloser
Senior/innen über das Seniorenheim für Gehörlose, in dem sie arbeitet,
berichten.
2) SIGMA-Forschungsprojekt zur „Situation gehörloser Menschen im Alter“;
Susanne Klinner (gehörlos) stellt die Ergebnisse des SIGMA-Projekts vor, das
im Herbst 2008 abgeschlossen wurde.
3) Erbrecht und Vorsorgevollmacht; Thomas Wartenberg (gehörlos) erklärt
grundlegende Inhalte, Begrifflichkeiten und die Bedeutung dieser Themen und
ergänzt dies um einen praktischen Teil.
Ziel des Seminars ist es, die Situation gehörloser Senior/innen in
Deutschland weiter zu verbessern, Barrieren zu erkennen und notwendige
Grundlagen zu vermitteln, damit gehörlose Senior/innen für ihre Rechte
selbstbestimmt einstehen können.
Den Gebärdenfilm, das Programm und das Anmeldeformular zum Seniorenseminar
finden Sie unter http://www.gehoerlosen-bund.de/navigation/hauptseite.htm
[1].
[1] http://www.gehoerlosen-bund.de/navigation/hauptseite.htm
Auch Hessen hat jetzt ein Behindertengleichstellungsgewetz verabschiedet. Den
Gesetzestext vom 20.12.2004 können Sie sich hier [1] ansehen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=3
*Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 10.03.2008*
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen veranstaltet am
10.03.2008 eine Anhörung mit dem Titel
/Neue Wege in Erwerbsarbeit. Strategien für Menschen mit Behinderungen/.
In drei Panels werden
Disability Management in Unternehmen, Existenzgründung für Menschen mit
Behinderungen und das Persönliche Budget für Arbeit behandelt.
In einem ersten Panel werden Petra Zink (Disability-Managerin bei der
Ford Werke GmbH), Dr. Friedrich Mehrhoff (Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung) und Harald Bencinic (Berufsförderungswerk (BFW)
Sachsen-Anhalt, Wirtschaftssenator Bundesverband mittelständische
Wirtschaft (BVMW), Disability-Manager) über die Perspektiven von
Disability Management in Unternehmen diskutieren. Moderiert wird dieses Panel
von Markus Kurth MdB, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Über die Chancen und Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen
bei der Existenzgründung sprechen in einem zweiten Panel Gracia Trapp
(Projekt empower ZsL Mainz e.V), Manfred Radermacher (Projektleiter
EnterAbility) und Birgit Rothenberg (MOBILE – Selbstbestimmtes Leben
Behinderter e.V.). Moderiert wird dieses zweite Panel von Kerstin
Andreae MdB, der wirtschaftspolitischen Sprecherin der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In einem dritten Panel diskutieren schließlich Franz-Georg Simon
(Bundesagentur für Arbeit, Team Berufliche Rehabilitation), Thomas
Eckert (angefragt) (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz) und Joachim Storck (Geschäftsführer
Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen (gep)) über die
Möglichkeiten des Persönlichen Budgets im Bereich der Arbeit. Dieses
Panel wird von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Brigitte Pothmer MdB,
moderiert.
Die Bereitstellung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern sowie von
mobilen Induktionsanlagen garantiert eine barrierefreie Teilnahme aller
Gäste an der Anhörung.
**Ort und Zeit **
Die Veranstaltung findet statt am 10.03.2008 von 10.00 bis 15.00 Uhr,
Marie-Elisabeth-Lüders Haus, Anhörungssaal, 10117 Berlin.
**Anreise**
Mit der S-Bahn bis zur Haltestelle "Hauptbahnhof", "Friedrichstraße"
oder "Unter den Linden" oder mit dem Bus 100 bis zur Haltestelle
"Reichstag/Bundestag" oder mit dem Bus TXL bis Haltestelle
"Marschallbrücke".
**Anmeldung und Information **
Um in das Marie-Elisabeth-Lüders Haus zu gelangen, benötigen Sie Ihren
Personalausweis, Pass oder ein gleichwertiges Ausweisdokument. Eine
namentliche Anmeldung mit Angabe des Geburtsdatums ist erforderlich.
Online-Anmeldung und Aktualisierungen unter gruene-bundestag.de [1].
**Zusatzinfo**
Die Anhörung versteht sich als Ausgangspunkt einer
differenzierten Arbeitsmarktstrategie für Menschen mit Behinderungen.
Folgende Zielsetzungen stellen dabei für Bündnis 90/Die Grünen das
Fundament dieser Strategie dar: Erstens sollte die vorrangige
Orientierung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Grundlage für jede
arbeitsmarktpolitische Intervention sein, die das Ziel verfolgt, die
Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gleichzeitig stellen die
Diskriminierungsfreiheit und die Barrierefreiheit Grundvoraussetzungen
für die Öffnung von Zugängen dar. Zweitens müssen Menschen statt
Institutionen unterstützt werden – und zwar in dem Maße, wie es zum
Ausgleich der mit einer Behinderung verbundenen Leistungsveränderung
notwendig ist. Drittens bleibt anzuerkennen, dass für Personen mit
besonders hohem Unterstützungsbedarf, die nicht im Rahmen des
allgemeinen Arbeitsmarktes integriert werden können, ein geschützter
Arbeitsmarkt zunächst sehr wichtig bleibt.
Die Anhörung am 10.03.2008 konzentriert sich auf die ersten beiden
Zielsetzungen. Eine zweite Anhörung zu einem späteren Zeitpunkt wird den
geschützten Arbeitsmarkt in den Fokus nehmen.
[1] http://www.gruene-bundestag.de
(20. 6. 2005) Anbei die Presseinformation [1] des Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zum
Antidiskriminierungsgesetz
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-111-5f4650e28b820.pdf
Hüppe: /Menschen mit Behinderungen als Opfer des Nationalsozialismus nicht
vergessen/
Anlässlich des heutigen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Menschen mit Behinderungen gehörten zu den ersten Opfern des
Nationalsozialismus in Deutschland. Nationalsozialisten ermordeten im
sogenannten „T4-Programm“ ab 1939 über 100.000 Menschen mit
Behinderungen und psychisch Kranke. Bereits ab 1934 wurden von den Nazis so
bezeichnete „Erbkranke“ systematisch erfasst, selektiert und
zwangssterilisiert. Wissenschaftler führten an vielen Weiteren Experimente
durch.
Die Morde an Menschen mit Behinderungen waren Vorläufer der späteren
Massenmorde an Juden in Vernichtungslagern in ganz Europa. Sie wurden in
Berlin in der Tiergartenstraße 4 geplant, weshalb die Vernichtung von
Kranken und Menschen mit Behinderungen “T-4-Programm“ genannt wird.
Schon Jahre vor der Diktatur der Nationalsozialisten entwickelte sich eine
wissenschaftliche Ideologie, die zwischen „lebenswerten“ und
„lebensunwerten“ Menschen unterschied. Diese Ideologie legte den
Grundstein für die menschenverachtenden Taten der Nationalsozialisten.
Es darf in Deutschland nie wieder eine Ideologie um sich greifen, die
Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abspricht. Anfängen bei
bioethischen Themen, bei denen versucht wird, zu enttabuisieren und
menschliches Leben zu relativieren, muss entschieden entgegengetreten werden.
Die Morde an Menschen mit Behinderungen und Kranken dürfen nicht in
Vergessenheit geraten. Gedenk-, Informations- und Mahnstätten sind wichtige
Möglichkeiten, dieses Vergessen zu verhindern. Beispielsweise erinnert das
vor kurzem in Brandenburg an der Havel aufgestellte Denkmal „graue Busse“
an den Transport der Menschen mit Behinderungen zu ihren Vernichtungsorten.
Ab sofort stehen gehörlosen Menschen zahlreiche Gebärdensprachfilme in
Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung, die das Thema Teilzeitarbeit
behandeln. In insgesamt 25 Videos informiert das BMAS unter anderem über
allgemeine Ziele und Anspruchsvoraussetzungen der Teilzeitarbeit, über
Rechte des Arbeitsnehmers und des Arbeitsgebers, die Antragstellung, über
die Problematik der Ungleichbehandlung als Auswirkung der Teilzeit sowie
über die Rechtsfolgen der Geschlechterdiskriminierung.
Zu allen Videos steht auch der Text in einer druckbaren Fassung zur
Verfügung.
Die Filme finden Sie hier [1].
Das Bürgertelefon des BMAS [2] bietet über ein ein Schreibtelefon weitere
Auskünfte zum Thema Teilzeit für Gehörlose und Hörgeschädigte an:
01805-67 67 16 (0,12 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)
[1] http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Arbeitszeitmodelle/Service-und-Beratung/gebaerdensprachvideos.html
[2] http://www.bmas.bund.de/
*Einstieg von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben verbessern*
Für junge Menschen mit Behinderungen ist es häufig schwieriger als für
nichtbehinderte Jugendliche,
erfolgreich ins Arbeitsleben zu starten. Auf unserem Kongress werden die
Fortschritte benannt, die es seit der
Auftaktveranstaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Oktober 2007 zur
beruflichen Teilhabe gegeben hat.
Zusammen mit Ihnen wollen wir noch bestehende Barrieren eines erfolgreichen
Berufseinstiegs von
Schulabgängern, Auszubildenden und Studierenden mit Behinderung
herausarbeiten und Wege aufzeigen,
diese Barrieren zu beseitigen.
Weitere Informationen über den Kongress, das genaue Programm und die
Anmeldung finden Sie in diesem Dokument [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-114-5f4650e29fab2.pdf
Das Berufsbildungswerk Leipzig hat der Deutschen Gesellschaft einen
interessanten Leitfaden für Unternehmen zukommen lassen. Diesen können Sie
sich hier [1] ansehen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/sites/default/files/old/bbw_leitfaden/
*Kein Wegfall der pauschalen Fernsehgebührenbefreiung
*
Wie die Deutsche Gesellschaft erfuhr, hat die Ministerpräsidentenkonferenz
am 8. Oktober 2004 den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschlossen. Dieser
Staatsvertrag ändert auch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Aus § 6 wird
deutlich, dass sich für uns nichts ändert.
Nun haben wir "schwarz auf weiß", was wir auf dieser homepage bereits am 20.
6. 04 angekündigt hatten.
Auszug
Achter Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den
Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 23. bis 26. September 2003, wird
wie folgt geändert:
Artikel 5
Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
...
§ 6
Gebührenbefreiung natürlicher Personen
(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche
Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit:
1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des
Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a
oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes,
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes
Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von
Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des
Sozialgesetzbuches,
4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
5. nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz,
6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des
Bundesversorgungsgesetzes,
7. a) blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen
mit einem Grad der Behinderung von 60 vom Hundert allein wegen der
Sehbehinderung;
b) hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende
Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend
wenigsten 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an
öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können,
9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften
Buchs des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der
Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld
nach landesgesetzlichen Vorschriften und
10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des
Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach
§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein
Freibetrag zuerkannt wird.
Innerhalb der Hausgemeinschaft wird Gebührenbefreiung gewährt, wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis
gehört,
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 geführten
Personenkreis gehört oder
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbst das Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält.
(2) Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im
Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.
(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt
in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht
befreien.
(4) Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebühren zust>
ändigen Landesrundfunkanstalt zu stellen, die über den Antrag entscheidet.
(5) Der Beginn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird in der
Entscheidung über den Antrag auf den Ersten des Monats festgesetzt, der dem
Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wird; wird der Antrag vor Ablauf der
Frist eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der
neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.
(6) Die Befreiung ist nach der Gültigkeitsdauer des Bescheides nach Absatz 2
zu befristen. Ist der Bescheid nach Absatz 2 unbefristet, so kann die
Befreiung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände
möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen. Wird der Bescheid nach
Absatz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung.
Umstände nach Satz 3 sind von dem Berechtigten unverzüglich der in Absatz 4
bezeichneten Landesrundfunkanstalt mitzuteilen."
.......
Olaf Eschenhagen ist Student an der Technischen Universität Darmstadt und
bittet für seine Master Thesis zum Thema "Gehörlose in der Arbeitswelt" um
die Unterstützung von Gehörlosen Besuchern unserer Webseite. Er bittet Sie,
sich ein wenig Zeit zu nehmen, um sich seinen Fragebogen [1] an zu sehen.
Alle weiteren Informationen finden Sie außerdem auf der o.g. Seite.
[1] http://onlineforschung.org/deafworkers/?info
Beim feierlichen Gottesdienst zur Amtseinführung von Papst Benedikt XVI.
saßen auch 300.000 hörgeschädigte Menschen in Deutschland in der "ersten
Reihe". Die Pressemitteilung der Hörgeschädigtenseelsorge finden Sie hier
[1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-118-5f4650e8a8270.doc
Die Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige und die
Goethe-Universität bieten im kommenden Jahr, wie in den letzten beiden
Jahren, einen Intensivkurs zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung für
Gebärdensprachdolmetscher an. Weitere Informationen zu diesem Intensivkurs
finden Sie auf der zugehörigen Webseite [1].
Eine Informationsveranstaltung findet am
*Freitag, den 28.11.2008 um 16.00 Uhr*
im Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrum,
Rothschildallee 16a, 60389 Frankfurt.
statt.
Aufnahmeverfahren: 12./13.12.2008
Außerdem können Sie sich hier [2] ein Informationspaket mit Brochüren und
dem Anmeldeformular herunterladen.
[1] http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb10/KogLi/Lehrstuhl_Leuninger/Deutsche_Gebaerdensprache/Intensivkurse/index.html
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-119-5f4650e8b1582.zip
Da der Mutterschutz der Geschäftsführerin im Sommer 2009 beginnt, sucht die
Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft spätestens zum 01.06.2009 eine/n
neue/n Geschäftsführer/in. Die Stellenanzeige können Sie sich hier ansehen
und downloaden [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-120-5f4650e8bf541.pdf
Der Schwerpunkt des 6. DHI-Kongresses 2006 soll gesellschaftliche,
politische und soziologische Unterdrückungs- und Diskriminierungsformen
gegenüber der Gehörlosengemeinschaft in der Geschichte offen legen und
diese
reflektieren, um Konsequenzen und Lehren für die Gegenwart und Zukunft zu
ziehen. Das Motto für den Kongress lautet: "Die Vergangenheit überwinden
und
Konsequenzen und Lösungsansätze für die Gegenwart finden". Mehr unter
www.igjad.de/dhi2006/de [1]
[1] http://www.igjad.de/dhi2006/de
Wie die DG erfuhr, ist im Mai 2004 ein interministeriell noch nicht
abgestimmter erster Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung
bekannt geworden. Mit dem Gesetz sollen drei EU-Richtlinien in deutsches
Recht umgesetzt werden.
Diese haben das Ziel,
Benachteiligungen aus Gründen
* der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
* des Geschlechts,
* der Religion oder Weltanschauung,
* einer Behinderung,
* des Alters
* oder der sexuellen Identität
zu beseitigen oder zu verhindern.
Neu in die Diskussion eingeführt wird mit Artikel 1 des Entwurfs die
Schaffung einer Bundesstelle zum Schutz vor Diskriminierungen. Diese Stelle
soll die Aufgabe erhalten, von Diskriminierung betroffene Menschen
hinsichtlich ihrer Ansprüche und des rechtlichen Vorgehens zu beraten.
Artikel 2 enthält ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierungen in
Beschäftigung und Beruf. Die Regelungen entsprechen weitgehend der
Vorschrift des § 81 SGB IX.
In Artikel 3 des Entwurfs wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein
fünfter Untertitel "Unzulässige Benachteiligung" eingefügt.
§ 319 a BGB soll ein allgemeines Benachteiligungsverbot aus Gründen der
Rasse oder ethnischen Herkunft oder wengen einer Behinderung enthalten.
Ein besonderes Benachteiligungsverbot wird in § 319 d BGB enthalten sein:
das Benachteiligungsverbot soll wegen einer Behinderung für Unternehmer
gegenüber Verbrauchern bei der Begründung, Ausgestaltung, Durchführung und
Beendigung von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen
Schuldverhältnissen gelten, die regelmäig in einer Vielzahl von Fällen zu
gleichen Bedingungen zustande kommen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen
einer Behinderung soll jedoch zulässig sein, wenn sie der Verhütung von
Schäden, der Berücksichtigung eines Risikos oder anderen Zwecken
vergleichbarer Art dient.
(aus Rechtsdienst der Lebenshilfe, Nr. 2/04, Juni 2004, ISSN 0944-5579)
Dr. Ulrich Hase (Vorsitzender der DG) und Sabine Broweleit
(Geschäftsführerin) stellen das Thema Hörschädigung im Webradio Rendsburg
vor. Der Beitrag dauert ungefähr eine Stunde und wird am Samstag, den *31.3.
um 15:00 Uhr* gesendet.
Der Empfang des Radiosenders ist für jeden Zuhörer mit einer
Internetverbindung möglich, mehr dazu auf www.webradio-rendsburg.de [1]
Eine *schriftliche Version* des Interviews können Sie hier [2] downloaden.
[1] http://www.webradio-rendsburg.de
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-123-5f4650e8d9232.doc
Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte, die analogen
Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen
Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein
digitales Hörgerät zu tragen hat und inwieweit sie ihre Leistungspflicht
auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen nicht vollständig
abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, ist bisher höchstrichterlich nicht
abschließend geklärt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts wird sich
am *17. Dezember 2009* mit dieser Frage beschäftigen. Lesen Sie den
vollständigen Artikel hier [1].
[1] http://www.bsg.bund.de/cln_115/nn_138250/DE/03__Medien/01__Termin__Tipp/Termin__Tipp__Texte/43__09.html
Am 10. 3. 2005 wurde das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen verabschiedet. Zum Download [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/sites/default/files/old/lgsg/hamburg.doc
Die SALO + Partner Berufliche Bildung GmbH kündigt einen Integrationskurs
für hörgeschädigte Migranten in ihrem Bildungszentrum für
Hörgeschädigte an. Aufgrund der aktuellen Änderungen der
Integrationskursverordnung kann der Kurs erstmals über 945
Unterrichts-Stunden (900 Std. Sprachkurs, 45 Stunden Orientierungskurs) als
Kurs für spezielle Zielgruppen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind
die Zugangsvoraussetzungen erweitert worden, so dass auch viele bereits
länger in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund an einem
Kurs teilnehmen können. Auch wenn Migranten bereits an Kursen teilgenommen
haben, jedoch dennoch über nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache verfügen, können sie wiederholt eine Teilnahme beantragen.
Die SALO + Partner GmbH bittet um tatkräftige Unterstützung und Weitergabe
der Informationen im Interesse der hörgeschädigten Ausländer. Im Rahmen
der Beteiligung an einem EU-Projekt zur gesellschaftlichen Integration
hörgeschädigter Migranten kann den Teilnehmern des Kurses erfreulicherweise
auch einige Unterstützung in Fragen der weiterführenden Eingliederung
gegeben werden.
Flyer zu dem Integrationskurs [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-126-5f4650eec4276.doc
Seit dem 06. September bietet die SPD den 14 Millionen hörgeschädigten
Menschen in Deutschland auf dem Kampagnenportal www.spd.de zwei untertitelte
Spots an, die bisher ohne Untertitel auch im Fernsehen bzw. bei
Veranstaltungen gezeigt wurden. Von den 14 Millionen hörgeschädigten
Menschen in Deutschland können etwa 6 Millionen Radio- und Fernsehbeiträge
nur schlecht verstehen. Mindestens 300.000 gehörlose, schwerhörige und
ertaubte und an die Taubheit grenzend schwerhörige Menschen sind sogar
vollständig vom Radio- und Fernsehton ausgeschlossen.
Damit diese auch an der Kommunikation im Wahlkampf teilhaben können, hat die
SPD mit freundlicher Unterstützung der Untertitel-Werkstatt Münster GmbH
ihren TV-Spot „Deutschland braucht einen Bundeskanzler“ sowie den
Tour-Spot „Deutschland 2005“ untertiteln lassen. Damit sind auch zwei
zentrale Multimedia-Angebote der SPD für viele hörgeschädigte Menschen
zugänglich.
Auf dem Kampagnenportal www.spd.de [1] finden sie folgende untertitelte
Spots:
TV-Spot "Deutschland braucht einen Bundeskanzler" (60 Sekunden) unter
http://kampagne.spd.de/servlet/PB/menu/1587669/index.html [2]
Tour-Spot "Deutschland 2005" (5 Minuten) unter
http://kampagne.spd.de/servlet/PB/menu/1587668/index.html [3]
[1] http://www.spd.de/
[2] http://kampagne.spd.de/servlet/PB/menu/1587669/index.html
[3] http://kampagne.spd.de/servlet/PB/menu/1587668/index.html
Deutschland setzt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte
von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene um. Ziel ist, dass
behinderte Menschen überall auf der Welt gleichberechtigt am
gesellschaftlichen Leben und insbesondere auch am Arbeitsleben teilnehmen
können. Deutschland war Schrittmacher bei dieser modernen
Menschenrechtskonvention. Der heute vom Bundesrat verabschiedete
Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die zum 1. Januar
2009 vorgesehene Ratifikation des Übereinkommens sowie des
Fakultativprotokolls. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge für
Deutschland verbindlich.
Den gesamten Artikel können Sie hier lesen [1].
Desweiteren ist zu diesem Thema die Seite der Kampagne /alle inklusive!/ [2]
ein lohnenswerter Link.
[1] http://www.bundesregierung.de/nn_231372/Content/DE/Artikel/2008/10/2008-10-01-rechte-behinderter-menschen-werden-gestaerkt.html
[2] http://www.alle-inklusive.behindertenbeauftragte.de/cln_100/sid_4DC0CD60954E899524AAA3667ECEA16E/AI/Home__AI/AI__home__node.html?__nnn=true
Neue Info für Kartensperre ab 2005 in BRD auch für Gehörlose.
Hier genaue Info per Internet holen und lesen:
http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03106/index.html [1]
Hier einfache Erklärung:
Wer die Karte z.B. EC- oder Krankenkasse oder Handy verloren hat, kann bei
dem Rufnummer per Telefax für Gehörlose zufaxen, sperren lassen. (Zukunft
für Gehörlose einfacher)
Auch für Hörende, z.B. einheitliche Rufnummer (alle gleiche Rufnummer) wie
bei Polizei usw. könnte man schneller erreichen und wählen, anrufen.
Bitte Freunde und Bekannte weiterleiten. Danke!
[1] http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03106/index.html