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.... Teil 1: Ablauf der Tagung
Die diesjährige, 39. Tagung der DG wurde eröffnet mit einer Schweigeminute
anlässlich des plötzlichen, unerwarteten Todes des ehemaligen Präsidenten
der DCIG, Franz Hermann. Die Mitgliedsverbände zeigten sich sehr betroffen.
2015 wurde der alte Vorstand, bestehend aus Prof. Dr. Ulrich Hase, Renate
Welter und Andreas Kammerbauer einstimmig wieder gewählt. Ulrich Hase und
Renate Welter stellten sich ein letztes Mal zur Wahl.
Auch die Kassenprüfer Dr. Michael Nicolaus und Dieter Schaal wurden
einstimmig wiedergewählt.
Der Vorstand hat sich 2015 mit vielen unterschiedlichen Themen beschäftigt.
Ulrich Hase hat im März an der Staatenprüfung in Genf teilgenommen. Ein
Bericht hierzu wurde auf der Homepage der DG veröffentlicht.
Auch zum Bundesteilhabegesetz war der Vorstand sehr aktiv. Hierüber wird an
anderer Stelle berichtet. Aktiv ist der Vorstand außerdem z. B. im
Gemeinsamen Bundesausschuss, im Deutschen Behindertenrat und im
Inklusionsbeirat.
An der Messe REHACARE vom 14. bis zum 17. Oktober hat die DG in diesem Jahr
wieder mit dem "Themenpark Hörschädigung" teilgenommen. Am Themenpark waren
mit einem eigenen Stand die DG, die Tinnitus Liga, der CI-Verband NRW, die
Schriftdolmetscher NRW sowie die Firmen Bagus, LoorEns, Telesign, Tess und
RehaComTech vertreten. Der Stand der DG wurde unterstützt vom Deutschen
Schwerhörigen-Bund, der Deutschen Hörbehinderten-Selbsthilfe, der DAFEG und
dem Deutschen Gehörlosenbund.
Die Geschäftsstelle der DG ist Anfang April 2015 in ein neues Büro direkt
am Kanal umgezogen. Neue Adresse: Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8 in Rendsburg.
Routineaufgaben der Geschäftsstelle waren in 2015 z. B. die Beantwortung von
Anfragen, Weiterleitung von Informationen und Veranstaltungen, Pflege der
Homepage, Zuarbeit des Vorstands und der Fachausschüsse, Antragstellung und
Verwendung der KJP- und Krankenkassenprojekte und die Organisation der
REHACARE.
Anfang 2015 wurde das Projekt "Maßnahmen zur Förderung der kommunikativen
Kompetenz hörgeschädigter Menschen zur Nutzung von
Telefon-Vermittlungsdiensten” abgeschlossen. Weitere Seminare sollen in
naher Zukunft durchgeführt werden.
Außerdem wurde in diesem Jahr die alle zwei Jahre stattfindende
Kassenprüfung durchgeführt.
In den Berichten aus den Mitgliedsverbänden wird festgestellt, dass viele
Vereine inzwischen überaltert sind und nur schwer Nachwuchs nachkommt.
Lösungsmöglichkeiten werden diskutiert.
Insgesamt stellen die Mitgliedsverbände der DG sich zunehmend inklusiv auf,
auch durch die Anwesenheit von Dolmetscher/innen und anderen Mitteln zur
Sicherung der Kommunikation.
In Deutschland wurde unter Mitwirkung des Deutschen Wohlfahrtsverbandes für
Gehör- und Sprachgeschädigte ein inklusives Projekt namens "stagetext"
gestartet. Durch Einblenden von Schrift mittels LED-Technik wird inklusives
Miterleben hörender Theateraufführungen möglich gemacht. Das in England im
Großraum London gestartete Konzept soll auch in Deutschland umgesetzt
werden.
Im Bereich Bildung steht die Inklusion hinsichtlich ihrer gelingenden
Umsetzung noch immer vor großen Herausforderungen. Die optimale Förderung
in inklusiven Systemen ist häufig nicht möglich. Thema im Bereich Bildung
ist unter anderem sowohl DGS an Förder- als auch an Regelschulen.
Projekte wie "baff!" (www.hessen-baff.de [1]) bieten vielfältige inklusive
Angebote für Jugendliche.
Die Eltern-Vereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen hat 2015 ein
Netzwerk-Memorandum zu den bildungsrelevanten Bedürfnissen von
Schüler/innen mit Hörschädigung oder mit auditiver Verarbeitungs- und
Wahrnehmungsstörung erstellt, das dem hessischen Kultusministerium zur
Verbesserung der Bildungsituation hörgeschädigter Kinder vorgelegt wurde.
In Köln wird aus einem Forschungsprojekt ein Programm zur Prävention von
sexuellem Missbrauch bei hörgeschädigten Kindern an Grundschulen
entwickelt. Auf die Module kann Anfang 2016 zugegriffen werden.
In Hamburg startet in 2016 ein weiterbildender Studiengang zum
Gebärdensprach-Pädagogen. Dieser Studiengang richtet sich an gehörlose
Studenten mit dem Ziel der Frühförderung und der Erwachsenenbildung. Auch
Lehrer können sich für das Fach DGS weiterqualifizieren. Darüber hinaus
wird es einen weiteren Ausbildungsgang für taube Dolmetscher geben.
Die Mitgliederversammlung dankt Helmut Vogel, der nach einschneidenden
Maßnahmen den Deutschen Gehörlosenbund retten konnte.
Ege Karar, Bundesreferent für Migration und Flüchtlinge des Deutschen
Gehörlosen-Bundes berichtete über Skype von der derzeitigen
Flüchtlingssituation. Die Zahl gehörloser Flüchtlinge habe deutlich
zugenommen. Auch die Verbände der Hörbehindertenarbeit seien deshalb in
besonderer Weise gefordert, sich für diesen Personenkreis einzusetzen.
Verschiedene Projekte zur Vernetzung wichtiger Verbände und Institutionen,
zu Informationsangeboten an gehörlose Flüchtlinge, zu Fortbildungen von
ehrenamtlichen gehörlosen Helfern oder zur Schaffung spezieller
Beratungsangebote wurden bereits gestartet. Besonders wichtig ist dem
DGB-Bundesreferenten die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) und der DG. Es müsse Aufklärungs- und
Sensibilisierungsarbeit in Flüchtlingsunterkünften, staatlichen Behörden
zur Aufnahme von Flüchtlingen sowie Einrichtungen für Flüchtlinge
stattfinden. Ebenso wichtig sei es, Taube Dolmetscher für eine verifizierte
Verdolmetschung bei wichtigen Gesprächen mit gehörlosen Flüchtlingen
einzusetzen. Aufgrund der deutlich größeren Isolationsgefährdung
gehörloser Flüchtlinge müssten mit dem BAMF schnell spezielle Regelungen
für diesen Personenkreis auf den Weg gebracht werden.
Die DG appelliert an die Verantwortlichen, zur Beseitigung von
Kommunikationsbarrieren bundeseinheitlich kompetente Dolmetschleistungen für
gehörlose Flüchtlinge umzusetzen und zu finanzieren.
Auf die Anfrage, seitens Tess und Telesign Unterstützung hinsichtlich zu
führender Telefonate durch taube Flüchtlingshelfer zu erhalten, sichert
Hase diese in Rücksprache mit Telesign zu.
2016 findet die Arbeitstagung und Mitgliederversammlung der Deutschen
Gesellschaft vom 11. bis zum 13. November im Haus Hainstein in Eisenach
statt.
.... Teil 2: Bericht der Deutschen Gesellschaft
*Beteiligungsverfahren Bundesteilhabegesetz (BTHG)*
Renate Welter hat von Juli 2014 bis April 2015 als eine der 10
Teilnehmer/innen des Deutschen Behindertenrats (DBR) an den monatlichen
Sitzungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an dem
hochrangigen Beteiligungsverfahren zum BTHG teilgenommen. Vom BMAS wurde eine
straffe Agenda vorgegeben mit Themen aus dem ganzen Umfeld der
Sozialgesetzgebung wie z.B. Arbeit, Bildung, Krankenversicherung, Pflege,
medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel, Assistenz.
Ausgangspunkt der Gespräche war das Ziel, die Kommunen durch den Bund um 5
Milliarden Euro zu entlasten. In diesem Zusammenhang sollte erörtert werden,
welche Leistungen besser vom Bund zu finanzieren seien. Durch Umverteilung
sollten Kosteneinsparungen entstehen und es dadurch zu
Leistungsverbesserungen kommen. Von Vornherein wurde klargestellt, dass keine
neue Ausgabendynamik entstehen dürfte. Neue Finanzmittel waren also nicht
vorgesehen.
Bei der Sitzung am 19.11.2014 wurde das Positionspapier der DG zum
Bundesteilhabegeld eingebracht. Die DG-Forderungen wurden im BMAS bewertet
und mit 1,14 Milliarden Euro beziffert. Im Juni 2015 hat die DG dann ein
weiteres Positionspapier vorgelegt, in dem eine Fachleistung für die
Dolmetschkosten zur gesellschaftlichen Teilhabe vorgeschlagen wird. Basis
soll ein jährliches Stundenkontingent an Dolmetschleistungen sein, die
gehörlose und hörbehinderte Menschen abrufen können, ohne selber Geld in
die Hand nehmen zu müssen.
*Gespräch im BMAS am 13.11.2015*
Nach Ende des BTHG Beteiligungsprozesses bat die DG das BMAS um ein
Fachgespräch, das am 13.11.2015 mit Herrn Dr. Schmachtenberg im BMAS
stattfand. Seitens der DG nahmen Prof. Dr. Ulrich Hase, Helmut Vogel und
Renate Welter teil. Das gewünschte Fachleistungsmodell für
Dolmetschleistungen wurde durch das Beispiel aus Finnland belegt, wo dieses
Verfahren gesetzlich umgesetzt ist.
Dr. Schmachtenberg machte deutlich, dass die Umsetzung in Deutschland im
Rahmen des BTHG nicht möglich ist und Gelder vom Bund nicht in Aussicht
gestellt werden können. Er gab aber die Empfehlung, in Gesprächen mit z.B.
den Landschaftsverbänden NRW oder den Bayrischen Bezirken dafür zu werben
und Mitstreiter zu gewinnen.
*Aktuelle Situation beim BTHG*
Im Rahmen des geplanten Artikelgesetzes soll das SGB IX weiterentwickelt
werden. Dabei sollen die Reha-Träger stärker als bisher eingebunden werden.
Es wird weiter darüber gestritten, ob für die Reform zusätzliche Mittel
vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere der DBR macht sich
dafür stark.
Nach Aussage von Vertretern der Regierungskoalition ist die vom DBR
geforderte völlige Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen
nicht möglich. Es sind aber Erhöhungen geplant. Auch soll das Einkommen von
Eltern und Partnern zukünftig unberücksichtigt bleiben.
Zum Zeitplan, wann z.B. der erste Gesetzesentwurf vorliegen soll, gibt es
widersprüchliche Aussagen. Das Gesetz soll aber in dieser Legislaturperiode
noch in Kraft treten.
.... Teil 3: Fachausschuss "Bildung": Tätigkeitsbericht für 2015 in der
Kurzfassung
Mitglieder:
Prof. Dr. Claudia Becker
Ines Helke
Reiner Lüllmann
Prof. Dr. Christian Rathmann
Dietmar Schleicher
Die Aktivitäten des Fachausschusses "Bildung" im Jahr 2015 sind in vier
Bereiche eingegliedert: (1) Dissemination des DG-Positionpapiers (Stichwort:
Fachkompetenz), (2) Arbeitstagung in Hamburg mit dem Fokus auf drei
Schwerpunkten ("Frühkindliche Bildung", "DGS als Unterrichtsfach" und
"Berufliche Bildung") in Hamburg im März 2015, (3) Positionierung zum Thema
DGS als Unterrichtsfach und (4) Teilnahme und Kurzbericht bei der
DG-Mitgliederversammlung in Eisenach im November 2015.
*1. Dissemination des DG-Positionpapiers "Anforderungen an die Fachkompetenz
in der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit
Hörschädigungen".*
1.1. Distribution des DG-Positionpapiers an verschiedenen Institutionen,
Verbänden und Bildungseinrichtungen und bei Veranstaltungen (wobei
FA-Mitglieder aktiv mitgewirkt haben)
1.2. Veröffentlichung des o.g. Positionspapiers im "Das Zeichen":
Gemeinsames Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG): Anforderungen
an die Fachkompetenz in der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen
mit Hörschädigungen. In: Das Zeichen 29:99 (2015) – S. 100–101
*2. Arbeitstagung des Fachausschusses "Bildung" in Hamburg im März 2015*
Ort: Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser,
Universität Hamburg
Drei Schwerpunktthemen wurden behandelt:
2.1. Frühkindliche Bildung und Erziehung der Kinder mit Hörbehinderung
* erste Erstellung des Entwurfs eines Positionspapiers zur frühkindlichen
Bildung und Erziehung der Kinder mit Hörbehinderung
* Fokus:
* Verstärkung der Vernetzung der Frühförderungseinrichtungen und
anderen Einrichtungen im Rahmen der Neugeborenen-Hörscreening sowie
der Fachverbänden und Betroffenenverbänden (u.a. Bundeselternverband
gehörloser Kinder)
* familienzentrierter Ansatz bei Beratung und Begleitung sowie
methodenoffener Ansatz im Hinblick auf Kommunikationsbedürfnisse eines
Kindes mit Hörbehinderung
* Qualifikationsanforderungen der Frühförderungseinrichtungen als
Bestandteil der Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (z.B.
Vermittlung der bimodalen und bilingualen Sprachkompetenzen und
Hörversorgung)
* Gewährleistung der Finanzierbarkeit im Rahmen der vielseitigen und
nicht- konkurrierenden Frühförderungsmöglichkeiten
* übergang von der vorschulischen Bildung zur schulischen Bildung (mit
Hinweis auf DG-Positionpapier "Inklusion in der Bildung")
* Besprechung des weiteren Vorgehens:
* Aufgrund der thematischen und organisatorischen Komplexität wurde
vereinbart, dass mehr Zeit für die Erstellung des Papiers beansprucht
werden sollte. Dabei sollte die Zeit für die Kontaktaufnahme und
Konsultationen mit Fachverbänden (z.B. BDH und DFGS) und
Betroffenenverbänden (z.B. Bundeselternverband gehörloser Kinder)
genutzt werden.
2.2. DGS als Unterrichtsfach an Schulen
* Bestandsaufnahme der aktuellen Situation zum Thema DGS als Unterrichtsfach
* Feststellung: verstärkte Sensibilierung der Thematik auf der
schulpolitischen Ebene vonnöten
* Massnahme: Kontaktaufnahme mit den KMK-Vertreterinnen und Vertretern über
die DG-Geschäftsstelle
2.3. Berufliche Bildung der Jugendliche mit Hörbehinderung und
Berufsförderungswerke
* Feststellung: es gibt bestimmte Problembereiche zur beruflichen Bildung
der Jugendlichen mit Hörbehinderung
* Massnahme: nach der Verabschiedung des Positionspapiers zur
frühkindlichen Bildung und Erziehung der Kinder mit Hörbehinderung und
nach den ersten Gesprächen mit der KMK zum Thema DGS als
Unterrichtssprache wird der FA "Bildung" sich aktiv mit dem Thema der
beruflichen Bildung auseinandersetzen.
*3. Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtsfach*
3.1. Gespräch mit der KMK
* Kontaktaufnahme mit der DG-Geschäftsstelle
* Kontaktaufnahme mit der KMK über die DG-Geschäftsstelle und
Terminfindung für die erste Gesprächsrunde mit der KMK
* Festlegung der Schwerpunkte für die Besprechung mit der KMK
* Vorbereitung für das Gespräch mit der KMK (Becker und Rathmann)
3.2. Landeselternbeirat Hessen
* Landeselternbeirat Hessen hat im anderen Zusammenhang dem FA "Bildung"
gebeten, die Stellungnahme zum Schreiben des Hessischen Kultusministeriums
zum Thema "DGS als Unterrichtssprache"
* Positionierung zum Thema "DGS als Unterrichtssprache" im Fachausschuss
* Entscheidung: die ausführliche Stellungnahme wird mit Verweis auf das
bevorstehende Gespräch mit der KMK verzichtet.
*4. Kurzbericht und Anwesenheit des FA "Bildung" bei der
Mitgliederversammlung der DG in Eisenach im November 2015*
gez. Prof. Dr. Christian Rathmann (01.03.2016)
.... Teil 4: Tätigkeitsbericht 2015 des Fachreferat barrierefreie Medien
Das Fachreferat besteht aus 3 Personen: Bernd Schneider (DG), Thomas Zander
(DGB, bisher Alexander von Meyenn) und Anna Maria Koolwaay (DSB)
Zu Beginn des Jahres wurde in Kooperation mit der ARD eine Umfrage bezüglich
der Untertitelung von Fußballsendungen durchgeführt. Beim Auftaktspiel der
1. Bundesliga Wolfsburg gegen Bayern München wurden die Untertitel in der
ersten Halbzeit am unteren Bildrand und in der zweiten Halbzeit am oberen
Bildrand eingeblendet. In der anschließenden Umfrage haben 73,1 % für eine
Untertitelung am oberen Bildrand ausgesprochen.
Im April haben sich die Öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD, ZDF, ORF und
SRG sowie alle Dritten Programme auf einheitliche Untertitelrichtlinien
geeinigt. Vorausgegangen waren 2 gemeinsame Untertitelworkshops der
Gehörlosen- und Schwerhörigenverbände aus Deutschland, Österreich und
Schweiz, die 2013 in Salzburg und 2014 in Zürich stattgefunden haben.
4x im Jahr traf sich der Fachausschuss "Kommunikation und Medien" der
Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele. Anfangs lag der Schwerpunkt des
Arbeitskreises bei der Darstellung behinderter Menschen in den Medien und der
Herausgabe eines Leitfadens. Inzwischen setzt sich der Fachausschuss
verstärkt mit den gesetzlichen Grundlagen des barrierefreien Zugangs zum
Fernsehen auseinander.
Der Sender RBB in Berlin stellte die technischen Möglichkeiten beim Smart-TV
(Fernseher mit Internetzugang) vor. So lassen sich z.B. die Untertitel
individuell nach Größe, Position und Hintergrundfarbe einstellen. Im Rahmen
des EU-Projekts kann der Gebärdensprachdolmetscher per Knopfdruck
hinzugeschaltet werden.
Der NDR ist aktuell federführend und zuständig für alle
öffentlich-rechtlichen Fernsehsender bezüglich dem barrierefreien Ausbau.
Beim Treffen der Gehörlosenverbände in Hamburg wurde die zunehmende
Auslagerung von Sendungen mit Gebärdenspracheinblendungen ins Internet
kritisiert.
Aktuell wird das Filmförderungsgesetz überarbeitet. Die Untertitelung und
die Audiodeskription sind bereits zwingende Voraussetzungen, um eine
Filmförderung zu erhalten. Beim Treffen mit der zweiten Vorsitzenden, Frau
Berg, wurde gebeten, zu prüfen, ob "Clear Audio" ebenfalls zur
Fördervoraussetzung gemacht werden kann. Auch bei den Untertitelrichtlinien
zeigte man sich Gesprächsbereit. Nur wenn bei der Filmproduktion die
Untertitel entsprechend diesen Richtlinien erstellt werden, dann können sie
in der Verwertungskette Kino – DVD – TV weiterverwendet werden.
Im Rahmen der Inklusionstage in Berlin fand durch das BMAS ein Runder Tisch
zu "Barrierefreie Medien" statt. Während die öffentl.-rechtlichen
Fernsehsender ihrer Verpflichtung weitgehend nachkommen, bleiben die Privat-
sowie viele Spartensender noch immer weit hinter den Erwartungen zurück.
Bei der Revision der Audiovisuelle-Mediendienste (AVMD) Richtlinie wurde von
der Bundesregierung leider keine Mindestquote sondern ein Anreizmodell
gefordert. Allerdings konnte bisher niemand erklären, wie dieses
Anreizmodell in der Praxis aussehen soll.
Große Sorgen bereitet uns der Ausstieg des WDR aus der Co-Finanzierung von
"Sehen statt Hören" ab 2016. Der BR trägt bereits 90% der Kosten. Dem BR
werden dadurch ca. 60.000 € (6,5%) fehlen. Während letztes Jahr bereits 11
Folgen von "Sehen statt Hören" wiederholt wurden, wird der Anteil an
Wiederholungen vermutlich steigen. Dies ist umso ärgerlicher, da die
Wiederholungen jederzeit im Internet angesehen werden können.
Herr Jun. Prof. Dr. Ingo Bosse von der TU Dortmund hat den Zuschlag für eine
Studie zur Mediennutzung von Menschen mit Behinderung erhalten. Ihm ist die
Deutsche Gesellschaft ein wichtiger Partner, da eine repräsentative Studie
zur Mediennutzung nur erfolgreich in Zusammenarbeit mit den Lobbyverbänden
behinderter Menschen durchgeführt werden kann.
[1] http://www.hessen-baff.de
Hochheim, 12.05.2016
Der Bundestag hat am 12. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Weiter-entwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (18/7824) in der vom
Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/8428) angenommen.
Die DG begrüßt die Anpassung des Begriffs der Behinderung an den Wortlaut
der UN-Behindertenrechtskonvention, die Verbesserung der Barrierefreiheit
durch Aufnahme von Bestimmungen im Bereich Bau, Informationstechnik und bei
institutionellen Förderungen durch die Bundesverwaltung, die Aufnahme der
Leichten Sprache, die Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger
öffentlicher Gewalt, die Errichtung einer Bundesfachstelle für
Barrierefreiheit und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Der Antrag, dass auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit
verpflichtet werden soll, bekam im Bundestag keine Mehrheit. Nach Ansicht
der DG ist die Unterscheidung der Pflichten öffentlicher und privater
Anbieter zur Herstellung von Barrierefreiheit im Hinblick auf Artikel 9
UN-BRK unzulässig. Hier wurde eine große Chance zur Verbesserung des
Gleichstellungsrechtes vergeben.
Dagegen ist zu loben, dass der Bund Haushaltsmittel zur Stärkung der
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher
Angelegenheiten bereitstellen will (§ 19 Förderung der Partizipation).
Hierzu zählt u.a. die Finanzierung von Kommunikationshilfen wie
Gebärdensprach¬¬dolmetscher/innen, Schriftdolmetscher/innen usw.
Somit könnte endlich eine jahrelange Forderung der DG umgesetzt werden.
Die Stellungnahme der DG finden Sie auch hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/2016-05-19-bgg.pdf
Hochheim, 12.05.2016
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. (DG) begrüßt, dass die Bundesregierung den Nationalen
Aktionsplan fortschreibt und dieser dazu beitragen solle, die
Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Der vorliegende
Plan lässt aber befürchten, dass das Ziel letztendlich nicht gänzlich
erreicht wird.
Die DG verweist hierbei auf die umfangreiche Stellungnahme der BAG
Selbsthilfe und unterstützt deren Forderungspapier zum Nationalen
Aktionsplan 2.0.
Insbesondere möchte die DG hierbei hervorheben, dass die Umsetzung der UN
– BRK nicht von der aktuellen Finanzlage abhängig sein darf.
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit (Artikel 9 UN-BRK) gilt auch für die
Privatwirtschaft und private Dienstleistungen.
Die DG unterstützt ausdrücklich die Stellungnahmen des Deutschen
Gehörlosenbundes (DGB) und des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) und
fordert die Bundesregierung auf, deren Maßnahnmenvorschläge zur Ergänzung
des Nationalen Aktionsplans aufzunehmen. Bei konkreter Umsetzung können
diese zum Barriereabbau in der Kommunikation führen. Die stringente
Anwendung des Dolmetschens muss in allen Lebensbereichen vor allem in der
Bildung angestrebt werden.
Handlungsbedarf sieht die DG zum Thema Barrierefreiheit bei den privaten
Medien und beim Notruf für hörgeschädigte Menschen.
Die Stellungnahme finden Sie auch hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/2016-05-19-nap-20.pdf
Rendsburg, 18.05.2016
Die DG hat zum Entwurf des BTHG vom 26.04.2016 wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum o.g. Entwurf sowie für die
Einladung zur mündlichen Anhörung am 24. Mai 2016 bedanke ich mich.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und
Fachverband e.V. (DG) ist Dachverband von 27 Verbänden, die sich
überwiegend auf Bundesebene für gehörlose/taube, ertaubte, schwerhörige
und taubblinde bzw. hör-sehgeschädigte Menschen einsetzen.
Die DG begrüßt die Intention, das Bundesteilhabegesetz in Orientierung an
den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Sie erkennt an,
dass der Entwurf zum BTHG Verbesserungen beinhaltet. Hervorgehoben wird hier
das Bestreben, Selbstbestimmung zu stärken und in diesem Zusammenhang die
Verwirklichung einer trägerunabhängigen Beratung.
Dass der Gesetzentwurf gleichzeitig auch das Ziel verfolgt, die
Ausgabendynamik der Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu bremsen,
wird in verschiedenen Zusammenhängen deutlich. Hier besteht die
Befürchtung, dass der Entwurf Sparbestrebungen der Länder und Kommunen in
einer Weise eröffnet, die bisher erreichte Standards gefährden.
Deshalb kommt die DG zu der Einschätzung, dass es nicht gelungen ist,
Menschen mit Behinderungen aus dem bisherigen Fürsorgesystem
herauszuführen.
Die DG steht hinter den sechs gemeinsamen Kernforderungen zum
Bundesteilhabegesetz des Deutschen Behindertenrates vom 11. 5. 2016, der sich
viele andere Verbände sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen angeschlossen haben. Da diese Kernforderungen
uneingeschränkt die Positionen der DG wiedergeben, zentriert sich diese
Stellungnahme auf Bereiche, die den durch die DG vertretenen Personenkreis
mittelbar bzw. unmittelbar betreffen.
Berücksichtigung des Vermögens und des Einkommens
Erfreulich ist, dass Vermögensgrenzen deutlich angehoben wurden. Darüber
hinaus ist auch eine Anhebung der Einkommensgrenzen beabsichtigt. Dennoch ist
zu erwarten, dass nach wie vor der Großteil hochgradig hörgeschädigter
oder gehörloser bzw. tauber Menschen Leistungen von Gebärdensprach- oder
Schriftsprachdolmetschern in Bezügen außerhalb der beruflichen Tätigkeit
aus eigenen Mitteln finanzieren muss.
Dies bleibt weit hinter den ursprünglichen Forderungen von
Hörgeschädigten-Verbänden zurück, die für solche Leistungen ein
einkommensunabhängiges Budget gefordert hatten.
§ 99 Entwurf BTHG
Besondere Sorge bereitet der DG in gleichem Zusammenhang die Fassung des §
99 zur Definition des leistungsberechtigten Personenkreises.
Hier wird im Abs. 1 zur Leistungsberechtigung eine erhebliche
Teilhabeeinschränkung vorausgesetzt und deren Feststellung auf neun
Lebensbereiche zentriert, von denen mindestens fünf betroffen sein müssen.
In Abs. 2 erscheint als ein Lebensbereich unter 3. Kommunikation. Auch wenn
bekannt ist, dass hochgradige Hörschädigungen grundsätzlich nicht nur im
Bereich Kommunikation erheblich einschränken, sondern auch auf andere im
Abs. 2 genannte Lebensbereiche ausstrahlen, wird befürchtet, dass diese
Definition unter restriktiver Anwendung eine zukünftige Schlechterstellung
von hörgeschädigten Menschen mit der Folge bewirkt, dass diese nicht mehr
zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören. Demnach hätte z.B. eine
gehörlose oder ertaubte Person, die beispielsweise im Studium einen
Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftsprachdolmetscher benötigt, keinen
entsprechenden Anspruch mehr.
Die DG appelliert deshalb an das BMAS, durch klarstellende Formulierungen
solche Folgen zu vermeiden.
§ 8 Entwurf BTHG
Es wird befürchtet, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
auch in Zukunft nicht die Wirkung entfaltet, die von Hörschädigung
Betroffene erwarten.
Denn Menschen mit Hörschädigungen erfahren immer wieder, dass sie dieses
Wahlrecht
nicht in der ihren Bedürfnissen entsprechenden Weise ausüben können. Dies
betrifft die Entscheidung, je nach Erfordernis professionelles Gebärden-
oder Schriftdolmetschen einzusetzen. Nicht selten werden diese
Dolmetsch-Leistungen unter Verweis auf das Vorhandensein von Höranlagen
abgelehnt, wobei verkannt wird, dass solche Anlagen zum Verstehen häufig
nicht ausreichen und hörgeschädigte Menschen mitunter zum chancengleichen
Verstehen sowohl Dolmetschen als auch Höranlagen benötigen.
§ 32 Entwurf BTHG
Die Einführung einer unabhängigen Beratung wird begrüßt. Hier wird jedoch
kritisiert, dass die Ausgestaltung der unabhängigen Beratung unklar bleibt.
Problematisch ist auch die Befristung der Förderung bis 2022, die keine
nachhaltige verlässliche Planung durch Organisationen der Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderungen ermöglicht.
Darüber hinaus enthält diese Norm keine Angaben zur Finanzierung der
Barrierefreiheit in der unabhängigen Beratung durch Gebärdensprache oder
Schriftsprache bzw. durch den Einsatz von Gebärden- oder
Schriftsprachdolmetschern.
§ 46 Entwurf BTHG
Menschen mit Behinderungen können in die Beratungsarbeit zur Frühförderung
wichtige Kompetenzen einbringen. Vor allem ermöglichen sie Eltern
behinderter Kinder eine realistische wie entlastende Perspektive. Die in der
UN-BRK häufig erwähnte Forderung, Partizipation von Menschen mit
Behinderungen umzusetzen, sollte sich auch auf § 46 beziehen.
Analog sei hier auf Art. 24 Abs. 4 UN-BRK hingewiesen, Menschen mit
Behinderungen als Lehrkräfte einzustellen, die in Gebärdensprache oder
Brailleschrift ausgebildet sind.
Es wird ebenfalls für wichtig gehalten, dass eine Förderung der
Gebärdensprache, die auch in Art. 2 UN-BRK Anerkennung erfährt, in der
Frühförderung umgesetzt wird und deshalb in
§ 46 aufgenommen wird.
§§ 75, 112 Entwurf BTHG
Als problematisch wird gesehen, dass diese Bestimmungen keine
außerschulischen Maßnahmen berücksichtigen, da sie sich in Abs. 2 des §
75 auf schulische Bildung, Hochschule und schulische berufliche Weiterbildung
zentrieren. Darüber hinaus beinhaltet
§ 112 Kriterien (zeitlicher Zusammenhang, dieselbe fachliche Richtung), die
einer Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung im Vergleich zu nicht
behinderten Menschen entgegenstehen. Dies wirkt sich z.B. nachteilig auf
Situationen aus, in denen gehörlose oder andere hochgradig hörgeschädigte
Menschen ein Studium abbrechen, ein andere Studium aufnehmen möchten oder
sich für ein Zweitstudium interessieren.
§ 78 Entwurf BTHG
Als problematisch wird aus der Sicht von Menschen, die Gebärdensprache oder
Schriftdolmetschen benötigen, § 78 Abs. 5 gesehen. Denn der Bezug der
Assistenzleistungen auf nicht professionelle Hilfen, die für diese Menschen
unabdingbar sind, schließt sie von der Ausübung von Ehrenämtern aus.
Dies gilt auch für Menschen die Taubblindenassistenz benötigen.
Darüber hinaus werden die in § 78 vorgesehenen Formen von Assistenz nicht
dem Bedarf taubblinder Menschen an qualifizierter Assistenz nicht gerecht.
Die DG schließt sich der Position des gemeinsamen Fachausschusses
hörsehbehindert/ taubblind an, dass die Regelungen zur Assistenz für
taubblinde Menschen auch die Sicherstellung der Alltagskommunikation
berücksichtigen müssen und dass Assistenzleistungen von Fachkräften als
qualifizierte Assistenz erbracht werden müssen, sofern die im Einzelfall
notwendigen Leistungen dies erfordern.
§ 82 Entwurf BTHG
Es wird begrüßt, dass Leistungen zur Förderung der Verständigung auch
insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete
Kommunikationshilfen umfassen. Allerdings führt die Formulierung „aus
besonderem Anlass“ zu starken Einschränkungen und dazu, dass es aufgrund
der Unbestimmtheit dieser Formulierung zu keiner einheitlichen sowie zu einer
restriktiven Verfahrensweise kommen wird.
Als problematisch wird gesehen, dass hier der Bedarf taubblinder Menschen
nicht ausreichend dargestellt ist. Hier ist um Taubblindheit und
taubblindenspezifische Dolmetsch-Leistungen zu ergänzen, die beispielsweise
das taktile Gebärden und das Lormen umfassen.
Art. 17 Entwurf BTHG
hier: § 3 Abs. 1 Nr. 8 Schwerbehindertenausweisverordnung
Die DG steht hinter der Forderung des gemeinsamen Fachausschusses
hörsehbehindert/ taubblind, Taubblindheit als Behinderung eigener Art zu
benennen und verweist an dieser Stelle auf dessen Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Ulrich Hase
Vorsitzender
Die Stellungnahme zum BTHG finden Sie auch hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/2016-05-18-bthg.pdf
Die DG hat eine Anfrage einer Studentin erhalten, die um Teilnahme an ihrer
Online-Umfrage bittet.
Derzeit verfasst sie eine Bachelorarbeit im Rahmen ihres Studiums der
Tourismuswirtschaft an der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.
Ihr Thema lautet:
*Barrierefreier Hochsee-Kreuzfahrttourismus–
Status Quo, Erfolgsfaktoren und Ausblick
am Beispiel der Reedereien AIDA Cruises und TUI Cruises.*
Ziel der Arbeit ist es, die aktuelle Angebotssituation im Marktsegment des
barrierefreien Hochsee-Kreuzfahrttourismus anhand der Reedereien AIDA Cruises
und TUI Cruises widerzuspiegeln und die Reisebedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen in diesem Segment zu ermitteln.
Es soll zudem untersucht werden, ob genügend Nachfrage nach barrierefreien
Hochsee-Kreuzfahrten besteht.
Der Link der Umfrage lautet wie folgt: www.umfrageonline.com/s/0f2a05d [1]
Die Umfrage kann bis zum *11.08.2016* beantwortet werden und nimmt ca.
*5-10 Minuten* in Anspruch.
[1] https://www.umfrageonline.com/s/0f2a05d
Am 1. Juli 2016 hat die DG eine Stellungnahme an das Bundesministerium für
Gesundheit verfasst wie folgt:
Sehr geehrter Herr Hiddemann,
vielen Dank für die Übersendung des o. g. Referentenentwurfs und die
Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Grundsätzlich begrüßt die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten -
Selbsthilfe und Fachverbände e. V. die vorgesehenen Änderungen, die dazu
führen können, die Qualität bei der Hilfsmittelversorgung für die
Versicherten zu erhöhen.
Die Patientenbeteiligungsrechte sind aus Sicht der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten an einigen Stellen des Gesetzes allerdings noch nicht
ausreichend ausgestaltet. Insbesondere bitten wir darum, den § 140 f Abs. 4
SGB V dahingehend zu konkretisieren, dass
• die Rechte der Interessenvertreter nach § 140 f in allen Bereichen
(GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringer), welche die
Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln betreffen, durch eine
durchgängige Beteiligung der Interessenvertreter (Patientenvertreter)
gesichert werden.
• Das in der Patientenbeteiligungsverordnung (PatBeteiligungsV) geregelte
Verfahren sollte insofern konkretisiert werden, dass auch die Legitimierung
der sachkundigen Personen (Patientenvertreter) bei den Beratungen zu § 140 f
Abs. 4 geregelt wird.
• Die Beteiligung der benannten Patientenvertreter sollte die rechtzeitige
und vollständige Zustellung aller Unterlagen einschließen, die die
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und die Sicherung der Qualität in der
jeweiligen zu beratenden Produktgruppe betreffen. Dazu gehören auch die
zugrundeliegenden Unterlagen der Hersteller zu den Hilfsmitteln
(Produktbeschreibungen und Produktpreise) sowie die Kriterien (Anforderungen
an Produkte und Stand der Technik), die zur Einbeziehung des jeweiligen
Produktes führen. Den Patientenvertretern ist eine ausreichende Zeitvorgabe
zur schriftlichen Stellungnahme und eine anschließende mündliche
Erörterung zu gewährleisten.
Begründung:
So wie wir es bisher wahrnehmen, gelten die Regelungen der PatBeteiligungsV
(3) 1Die Beteiligung nach § 140f Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
muss frühzeitig erfolgen. 2Dazu werden den in § 2 Abs. 1 genannten und den
nach § 3 anerkannten Organisationen die erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt und ihnen eine
angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt.
nur für den G-BA, nicht aber für die anderen im § 140 f Abs. 4
dargestellten Bereiche.
(4) Bei einer Änderung, Neufassung oder Aufhebung der in § 21 Abs. 2, § 84
Abs. 7 Satz 6, § 112 Absatz 5, § 115 Abs. 5, § 124 Abs. 4, § 125 Abs. 1,
§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Abs. 1a Satz 1 und Absatz 6, §§ 132a, 132c
Absatz 2, § 132d Abs. 2, § 133 Absatz 4 und § 217f Absatz 4a vorgesehenen
Rahmenempfehlungen, Empfehlungen und Richtlinien des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen, des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 sowie bei der
Bestimmung der Festbetragsgruppen nach § 36 Abs. 1 und der Festsetzung der
Festbeträge nach § 36 Abs. 2 wirken die in der Verordnung nach § 140g
genannten oder nach der Verordnung anerkannten Organisationen beratend mit.
2Das Mitberatungsrecht beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit bei der
Beschlussfassung. 3Wird ihrem schriftlichen Anliegen nicht gefolgt, sind
ihnen auf Verlangen die Gründe dafür schriftlich mitzuteilen.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten ist weder nach § 2 Abs. 1
genannt noch nach § 3 anerkannt. Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg
hat im Mai 2015 festgestellt (L 1 KR 241/ 13 KL), dass der DBR sich in der
Ausübung seiner Beteiligungsrechte lediglich intern der Fachkunde seiner
Mitgliedsverbände bedient. Auch die vollständige Herausgabe der Unterlagen
an die im Anhörungsverfahren beteiligten Patientenvertreter ist damit nicht
gegeben. (Anlage)
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten schlägt daher vor, dass
• entweder im Gesetz bzw. in der Verordnung klargestellt wird, dass der DBR
sachkundige Personen legitimieren kann, die dann für ihn in den Anhörungen
auftreten (so wie der DBR das auch im G-BA regelt) oder
• die DBR-Mitgliedsverbände selber nach § 3 der PatBeteiligungsV als
anerkannte Organisationen aufgenommen werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anregungen annehmen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Welter
Das .pdf zum Download finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/2016-07-01-dg-stellungnahme-hhvg.pdf
Seit langem fordern die Verbände für Menschen mit Hörbehinderungen einen
kostenlosen barrierefreien Notruf, der rund um die Uhr zuverlässig
erreichbar ist und Notrufe sowohl in Gebärdensprache als auch in Schrift
absetzen kann.
Zu diesem Thema fand am 18.07.2017 im Bundeswirtschaftsministerium eine
Pressekonferenz mit der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries statt,
an dem Vertreter der Deutschen Gesellschaft, des Deutschen
Gehörlosen-Bundes, des Deutschen Schwerhörigenbundes, der Tess
Relay-Dienste und Telesign Deutschland teilgenommen haben.
Schon jetzt erfüllt die Firma Tess Relay-Dienste die Voraussetzungen, sowohl
in Gebärdensprache als auch Schrift Notrufe kostenlos abzusetzen. Der Dienst
steht allerdings bisher nur in der Zeit von 8 bis 23 Uhr zur Verfügung.
Ziel ist es, im Laufe des Jahres 2018 Notrufe für Menschen mit
Hörbehinderungen rund um die Uhr zu ermöglichen.
Auch die ARD berichtete in der tagesschau über den geplanten 24 Std. Notruf
für Gehörlose.
Für weitere Informationen lesen Sie auch die Pressemitteilung_08/2017 [1]
des Deutschen Gehörlosen-Bundes vom 20.07.2017. Diese steht auch als Video
zur Verfügung.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/dgbpressemitteilung201708.pdf
Vom 27. September – 01. Oktober 2016 findet die REHACARE in Düsseldorf
statt.
In Halle 5 können Sie am Themenpark Hörschädigung (E03 - F16) folgende
Verbände und Firmen besuchen:
• Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e. V.
(am Stand der DG: Deutscher Gehörlosen-Bund e.V., Deutsche
Hörbehinderten-Selbsthilfe e.V., Deutscher Schwerhörigenbund e.V.,
Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V.)
• Cochlear Implant Verband NRW e.V.
• Deutsche Tinnitus-Liga e.V.
• Schriftdolmetscher NRW
• Tess - Sign & Script - Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH
• Telesign Deutschland GmbH
• Loor Ens GbR
• Reha-Com-Tech
• Bagus GmbH & Co KG Fachgeschäft für moderne Hörtechnik und Augenoptik
An den Ständen von Tess (E03) und Telesign (E07) sind kostenlose Probeanrufe
möglich.
Dank der Förderung durch die BARMER GEK können Gespräche am Stand der
Deutschen Gesellschaft von Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher/innen
gedolmetscht werden.
Aus dem Newsletter "DBSV-direkt", dem Online-Informationsservice des
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV):
Das Thüringer Kabinett hat am 20. September die Novelle des
Landesblindengeldes gebilligt. Der von der Thüringer Sozialministerin Heike
Werner (Die Linke) vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Erhöhung des
Landesblindengeldes und die Einführung einer zusätzlichen Leistung für
taubblinde Menschen vor.
Nach den Worten der Ministerin ist es nicht akzeptabel, dass blinde Menschen
in Thüringen schlechter gestellt werden als in anderen Teilen Deutschlands.
Das Blindengeld liegt in Thüringen derzeit bei 270 Euro im Monat. Im
Bundesdurchschnitt zahlen die Länder rund 400 Euro.
Das Thüringer Landesblindengeld soll deshalb in drei Stufen auf 400 Euro
monatlich erhöht werden. In der ersten Stufe wird das Blindengeld
rückwirkend zum 1. Juli 2016 auf 320 Euro angehoben. Die weiteren
Erhöhungen erfolgen am 1. Juli 2017 auf 360 Euro und am 1. Juli 2018 auf 400
Euro. Taubblinde Menschen erhalten ab dem 1. Juli 2016 zusätzlich 100 Euro
pro Monat.
"Dass die Politik die Ungerechtigkeit der ungleichen Blindengeldleistungen in
den verschiedenen Bundesländern erkennt, ist ein gutes Zeichen", kommentiert
DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Selbstverständlich begrüßen wir die
Thüringer Entscheidung. Wir sehen allerdings auch den Bund in der
Verantwortung für einen auskömmlichen Nachteilsausgleich. Insofern erwarten
wir, dass mit dem Bundesteilhabegesetz nicht nur die Eingliederungshilfe,
sondern auch die Blindenhilfe sozialhilfeunabhängig wird."
zum Nachlesen: http://bit.ly/taubblind_Thüringen
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V.
fordern mit ihrem Dachverband, der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), die
Einrichtung eines bundesweiten barrierefreien Notrufs.
Die DG vertritt über 20 weitere bundesweite Organisationen der
Hörgeschädigten-Arbeit.
Die Umsetzung des Art. 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
UN-BRK sowie eine effektive Organisation des Notrufs für hörgeschädigte
Menschen können nur gelingen, wenn dieser bundesweit aufgestellt ist.
Deshalb sind § 108 TKG und die Notrufverordnung entsprechend zu ändern.
Weitere Voraussetzungen zur Einrichtung des Notrufs sind unverzichtbar.
Der barrierefreie Notruf muss den direkten Kontakt zur zuständigen
Leitstelle herstellen.
Er soll über unterschiedliche Kommunikationswege abgesetzt werden können:
- Notruf-App
- E-Mail
- Telefonvermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen lt.
§ 45 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- da vor allem ältere hörgeschädigte Menschen häufig mit neuen Medien
nicht vertraut sind, sollten Notruf-Faxverbindungen, die in manchen
Bundesländern eingerichtet worden sind, beibehalten werden, damit dieser
Personenkreis nicht davon ausgeschlossen ist, Notrufe absetzen zu können.
- Für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen muss der barrierefreie
Notruf über einen Telefonvermittlungsdienst sowohl in Gebärdensprache als
auch in Schriftsprache abzusetzen sein.
- Die hierfür erforderliche Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher
oder Schriftdolmetscher ist einem Notruf im Sinne des § 108 TKG
gleichzustellen.
- Der barrierefreie Notruf muss ununterbrochen (24 Stunden/ 7 Tage die Woche)
zur Verfügung stehen.
- In Angleichung an telefonische Notrufe ist auch der barrierefreie Notruf
kostenlos zur Verfügung zu stellen.
24. Oktober 2016
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Helmut Vogel, Präsident Wolfgang Bachmann, 2. Vizepräsident
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Dr. Harald Seidler, Präsident Dr. Norbert Böttges, Vizepräsident
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände
e.V.
Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender
Renate Welter und Andreas Kammerbauer, stellv. Vorsitzende
heise online am 26.10.2016
Die meisten Menschen mit Beeinträchtigungen können nicht auf Sendungen des
deutschen Fernsehens zugreifen, zeigt eine Umfrage der TU Dortmund und des
Hans-Bredow-Instituts. Mediatheken bieten keine befriedigende Lösung.
Das Fernsehen ist für behinderte Menschen das meist genutzte Medium, doch es
stellt sie auch vor große Probleme. Das geht aus einer am heutigen Mittwoch
vorgestellten Umfrage hervor, die im Auftrag der Medienanstalten und der
Aktion Mensch bundesweit unter 610 Menschen mit Seh-, Hör-,
körperlich-motorischen Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten
durchgeführt wurde.
92 Prozent der Befragten schalten mehrmals wöchentlich das Fernsehen ein, da
sie "mitreden können" wollen. Je nach Art der Behinderung können sie aber
auf viele Sendungen nicht zugreifen: 86 Prozent der Gehörlosen und rund die
Hälfte der Blinden geben an, dass sie den Inhalten "gelegentlich" bis "sehr
oft" nicht folgen können. Die Gerätebedienung sowie die
Sprachverständlichkeit sind vor allem für blinde Menschen ein großes
Problem, die Audiodeskription ist für sie von "zentraler Bedeutung". So
wünschen sich 61 Prozent der Gehörlosen mehr Sendungen mit Untertiteln und
Blinde mehr Audiodeskriptionen, die beschreiben, was gerade im Bild zu sehen
ist.
Wenige gehen ins Internet
Den Befragten genügt es nicht, dass sie barrierefreie Angebote oft nur in
Mediatheken finden können. Vor allem gehörlose Teilnehmer kritisierten,
dass Gebärdensprachdolmetschung häufig im Internet "versteckt" werde. Die
Studie betont, dass die Auffindbarkeit barrierefreier Angebote von "immenser
Bedeutung" sei. Nur 12 Prozent der Befragten schauen sich Angebote in den
Mediatheken an, weniger als die Hälfte geht regelmäßig ins Internet.
Menschen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen verfügen
oftmals aufgrund ihrer speziellen Wohnsituation über eine vergleichsweise
schlechtere Internetnutzung und -ausstattung. Eine App sowie Sprachausgabe
zur Steuerung des Fernsehgeräts findet rund die Hälfte hilfreich.
Insgesamt werden die privaten Programme in Sachen Barrierefreiheit deutlich
schlechter beurteilt als die öffentlich-rechtlichen. Siegfried Schneider,
Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM),
verspricht, dass "die Medienanstalten sich auch in Zukunft dafür einsetzen
werden, das wichtige Thema bei den privaten Sendern noch weiter
voranzubringen". Die Studie zeige, dass es für die barrierefreie
Ausgestaltung einen Markt gebe.
Mangelnde Tonqualität, geringe Sprachverständlichkeit und Schwierigkeiten
bei der Gerätebedienung sind Probleme, die in allen untersuchten Gruppen
auftreten. Eine einfache Möglichkeit, die Lautstärke von gesprochener
Sprache und Hintergrundgeräuschen separat zu regulieren, wäre für alle
bereits "ein bedeutender Gewinn", heißt es in der. (anw)
Den weiterführenden Link finden Sie hier [1].
Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier [2].
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Umfrage-TV-ist-nicht-barrierefrei-Mediatheken-helfen-nicht-ausreichend-3361088.html
[2] http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/2016_Studie_Mediennutzung_von_Menschen_mit_Behinderung_Zusammenfassung.pdf
Gemeinsames Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), beschlossen
durch die Mitgliederversammlung am 12. November 2016:
Erarbeitet vom Fachausschuss Bildung (Prof. Dr. Christian Rathmann, Prof. Dr.
Claudia Becker, Dietmar Schleicher, Ines Helke, Rainer Lüllmann) in
Kooperation mit Vertreterinnen des Berufsverbands Deutscher
Hörgeschädigtenpädagogen (Susanne Keppner) und des Deutschen Fachverbands
für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V. (Sieglinde Lemcke, Olga
Rogachevskaja).
Ziel der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung:
Jedes Kind mit einer Hörschädigung hat Anspruch auf eine sinnesspezifische
Frühförderung. Im direkten Anschluss an eine frühe Diagnose, die durch das
flächendeckende Neugeborenen-Hörscreening nun möglich ist, beseitigt die
hörgeschädigtenspezifische Frühförderung frühzeitig Barrieren für die
Entfaltung des Kindes und ermöglicht Bildungsprozesse. Sie unterstützt den
Aufbau von sozialen Beziehungen und kindgerechter Kommunikation und wirkt
damit auch präventiv.
Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung ist familienzentriert und
unterstützt sowohl das hörgeschädigte Kind als auch seine Eltern und
Geschwister sowie sein soziales Umfeld. Sie stellt eine Einheit aus Beratung
und (heil-)pädagogischer Förderung sowie auch weiteren therapeutischen
Maßnahmen dar und ist entweder interdisziplinär aufgestellt oder kooperiert
interdisziplinär mit therapeutischen Einrichtungen. Sie ist stets
hörgeschädigtenspezifisch fachlich kompetent, niederschwellig und
barrierefrei.
Ziel der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung ist die Entwicklung
von Teilhabe und Teilnahme in der Familie, im familiären Umfeld, im
elementaren Bildungsbereich bis hin zum späteren Schulbesuch. Sie fördert
Inklusion in allen gesellschaftlichen Kontexten und dient damit auch der
Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Dies gelingt durch frühe
Unterstützung der gesamten kindlichen Entwicklung, spezifisch in den
Bereichen Sprache, Hören und Kommunikation, der sozial-emotionalen und
kognitiven Entwicklung sowie der Hörentwicklung.
Bei der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung handelt es sich also
nicht um eine Betreuung in der Kindertagesstätte, um Einzelfall- oder
Familienhilfe, um allgemeine Frühförderung (z.B. durch ein
Sozialpädiatrisches Zentrum oder eine Interdisziplinäre Frühförderstelle)
oder um eine ärztlich verordnete Therapie wie Physiotherapie, Sprach- und
Ergotherapie oder Therapie nach der Versorgung mit Cochlea Implantaten (CI).
Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung steht jedoch in enger
Kooperation mit diesen Leistungsanbietern und ergänzt bzw. unterstützt
diese.
Zielgruppen der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung
• Familien mit Kindern mit Hörschädigung. Der Personenkreis der Kinder,
auf den sich dieses Papier bezieht und der hier mit dem Terminus
‚Hörgeschädigte’ bezeichnet wird, umfasst Kinder mit Gehörlosigkeit,
Schwerhörigkeit und Ertaubung sowie auditiven Verarbeitungs- und
Wahrnehmungsstörungen.
• Familien mit Kindern mit Hörschädigung und weiteren Beeinträchtigungen
wie z.B. kognitiver, psychischer und körperlicher Einschränkung oder einer
Hör- Sehbeeinträchtigung.
• Familien mit Eltern mit Hörschädigung und deren Kinder mit und ohne
Hörschädigung (Codas = children of deaf adults).
Qualitätsstandards für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung
Um eine optimale Frühförderung zu erreichen, sind die im Folgenden
aufgelisteten Qualitätsstandards einzuhalten. Sie können als Grundlage für
die Weiterentwicklung bestehender Frühfördereinrichtungen und für den
Aufbau zusätzlicher Angebote verwendet werden. Die Bildungspolitik ist
aufgefordert, die Frühfördereinrichtungen mit der Bereitstellung
entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen zu unterstützen.
1. Jedes Kind hat Anspruch auf eine hörgeschädigtenspezifische
Frühförderung. Es ist zu gewährleisten, dass der Zugang niederschwellig
und früh, d.h. direkt im Anschluss an die Diagnosestellung erfolgt. Die
Frühförderung ist von der Geburt bis zum Eintritt in die Schule
sicherzustellen.
2. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung unterstützt eine
umfassende Sprachentwicklung des Kindes, indem sie einen frühen Zugang zu
Förderangeboten zum Lautspracherwerb und zum Gebärdenspracherwerb –
unabhängig vom Hörstatus und der hörtechnischen Versorgung (z.B. CI,
Hörgeräte) – ermöglicht. Auf Wunsch der Eltern können diese Angebote
zum Aufbau einer frühen bimodalen Zweisprachigkeit gleichzeitig wahrgenommen
werden. Ziel der sprachlichen Förderung ist, einen möglichst frühen,
natürlichen und umfassenden Spracherwerb in mindestens einer der Sprachen
abzusichern sowie ein gut funktionierendes Kommunikationssystem in der
Familie zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzubauen.
3. Die Fachkräfte der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung
entwickeln eine vertrauensvolle und gleichberechtigte Partnerschaft mit den
Eltern. Sie berücksichtigen und respektieren unterschiedliche Stärken,
Kulturen und Lebensweisen der Familien.
4. Die Beratung ist prozessbegleitend und ergebnisoffen. Die Eltern werden
umfassend über verschiedene pädagogische, kommunikative, medizinische,
therapeutische sowie rechtliche Möglichkeiten informiert, wobei sie über
alle Chancen und Grenzen der jeweiligen Maßnahmen aufgeklärt werden. Das
Finden von Entscheidungen wird als ein fortlaufender Prozess betrachtet.
5. Die Frühförderung ist familienzentriert und ressourcenorientiert.
Gemeinsam mit den Eltern werden Ressourcen des Kindes und der Familie
identifiziert und – angepasst an die jeweils aktuellen individuellen
Bedürfnisse – weitere Ressourcen entwickelt und zur Verfügung gestellt,
damit die Familie im Sinne des Empowerments selbstbestimmt und
eigenverantwortlich handeln kann.
6. Die gesamte Familie wird emotional und sozial unterstützt. Die Eltern
werden bei dem Aufbau eines sozialen Netzwerkes unterstützt, wobei Kontakte
zu gleichbetroffenen Eltern, hörgeschädigten Erwachsenen und
Selbsthilfeverbänden auch im Sinne eines Peer Support bzw. Peer Counseling
hergestellt werden.
7. Die Eltern-Kind-Kommunikation wird gefördert. Ressourcen für die
familieninterne Kommunikation werden erweitert. Dazu gehört auch der Aufbau
von Gebärdensprachkompetenzen bei den Eltern und Geschwistern und weiteren
Bezugspersonen, die zum Familienkreis gehören (z.B. Großeltern).
8. Das Kind und die Eltern werden bei der optimalen Ausnutzung von
individuellen Hörsystemen und weiteren technischen Hilfsmitteln sowie der
Förderung der Hörentwicklung im Sinne der Pädagogischen Audiologie
unterstützt.
9. Der Zugang zu allen Interventionsmaßnahmen ist niederschwellig.
Garantiert wird dies durch zentrale hörgeschädigtenspezifische
Frühförderstellen, die interdisziplinär aufgestellt und/oder vernetzt
sind. Sie bieten ein breites und ganzheitliches Angebot von Förder- und
Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Eltern-Kind-Kommunikation,
Lautsprache, Gebärdensprache, Hören, Beratung und begleitende Diagnostik
– möglichst unter einem Dach – an. Bei Bedarf vermittelt und koordiniert
die zentrale Frühförderstelle weitere Maßnahmen, die sie selbst nicht
abdecken kann und unterstützt die Familien bei Anträgen an verschiedene
Kostenträger. Die Finanzierung aller Angebote ist gesichert und muss
gewährleistet werden.
10. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung führt eine
prozessbegleitende Diagnostik der gesamten kindlichen Entwicklung durch,
wobei sie die kommunikative, laut- und gebärdensprachliche, auditive,
kognitive, motorische sowie die sozial-emotionale Entwicklung im Blick hat.
In Absprache mit den Eltern werden die Interventionen darauf abgestimmt.
11. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung kombiniert eine mobile,
aufsuchende Begleitung zu Hause und in der Kindertageseinrichtung mit
zentralen Angeboten in der Frühfördereinrichtung (z.B.
Eltern-Kind-Gruppen).
12. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung gestaltet Übergänge in
die Kindertageseinrichtung und in die Schule. Sie berät und begleitet die
Einrichtungen bei der Betreuung hörgeschädigter Kinder und Codas.
13. Hörgeschädigtenspezifische Frühförderstellen bündeln Fachkompetenzen
für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung (s. unter
„Fachkompetenz“). Die Fachkräfte sind für die
hörgeschädigtenspezifische Frühförderung qualifiziert. Es sind
gebärdensprachkompetente Fachkräfte auch für die Beratung von
hörgeschädigten Eltern vorhanden. Die Fachkräfte sollten über
einschlägige akademische Ausbildungen verfügen und nehmen regelmäßig an
hörgeschädigtenspezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.
14. Frühförderstellen führen regelmäßig Maßnahmen der
Qualitätskontrolle und des Qualitätsmanagements durch. In diesem Rahmen ist
insbesondere auch das Feedback der Eltern einzuholen.
Anforderungen an das Fachpersonal
Fachkompetenzen, die für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung
gebündelt werden müssen:
• Kommunikative Kompetenz in Laut- und Gebärdensprache *
• Kompetenz für die frühkindliche Laut- und Gebärdensprachförderung und
die
Förderung in den verschiedenen Bereichen der unterstützten Kommunikation
• Kompetenz für familienbezogene Interventionen für Eltern und
Geschwister (auch für die Sicherstellung der familieninternen Kommunikation
und für den Gebärdensprachunterricht für Familienmitglieder)
• Kompetenz in der Pädagogischen Audiologie
• Kompetenz für die Förderung der frühkindlichen kognitiven und sozial-
emotionalen Entwicklung im Kontext einer Hörschädigung
• Beratungskompetenz (einschließlich interkultureller Beratungskompetenz)
• Diagnostische Kompetenz für die laut- und gebärdensprachliche,
kognitive und sozial-emotionale Entwicklung unter Berücksichtigung
verschiedener Formen von Hörschädigungen
• Umfassende Kenntnisse über verschiedene Interventionsmaßnahmen
einschließlich ihrer Möglichkeiten, Wirksamkeit und Grenzen sowie über
sozial- rechtliche Aspekte
• Kompetenz für interdisziplinäre Zusammenarbeit
(* Kompetenzen in Gebärdensprache mindestens auf dem Niveau B 1, s.
http://www.ecml.at/Portals/1/resources/Publications/PROSign_Common-Reference-Level-Descriptors-
DE.pdf [12.11.16])
Hinweis auf weitere Positionspapiere:
Wir verweisen außerdem auf weitere Positionspapiere zu Themen der
hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung:
Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (2015) „Frühförderung
im Kontext von Hörschädigung“, http://www.b-d-h.de/images/pdf/bakr-ff.pdf
[12.11.16].
Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (o.J.) „Positionspapier
des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen zur
Qualitätssicherung in der Pädagogischen Audiologie“,
http://www.b-d-h.de/images/pdf/qalitaet.pdf [12.11.16].
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände
e. V. (2010) „Inklusion in der Bildung - Gemeinsames Positionspapier der
Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e. V.“,
http://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/positionspapier-inklusion-in-der-bildung
[12.11.16].
Moeller, Mary Pat & Gwen Carr, Leeanne Seaver, Arlene Stredler-Brown, Daniel
Holzinger (2013) „Best Practices in Family-Centered Early Intervention for
Children Who Are Deaf or Hard of Hearing: An International Consensus
Statement“ In: Journal of Deaf Studies and Deaf Education 18:4, 429-445.
als PDF zum Download geht es hier:
Verena Bentele: „Belange der Menschen mit Behinderungen müssen deutlich
mehr beachtet werden“
Das Bundeskabinett hat heute den neuen Teilhabebericht vorgelegt. Zum zweiten
Mal werden somit die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, auch
mit Behinderungen, dargestellt. Er beschreibt Entwicklungen zwischen 2005 und
2014.
Zentrales Ergebnis: Immer noch ist die Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Hierbei gilt
häufig: Je schwerer die Beeinträchtigungen, desto geringer sind die
Teilhabechancen. Die Daten des Berichts zeigen, dass die Zahl der Menschen
mit Beeinträchtigungen von 10,99 Mio. im Jahr 2005 auf 12,77 Mio. im Jahr
2013 gestiegen ist. Dies entspricht einem Zuwachs um 16% (bei gleichzeitigem
Rückgang der Bevölkerung um 2%). Im selben Zeitraum ist der Anteil der
Menschen mit Beeinträchtigungen an der Gesamtbevölkerung von 13,3% auf
15,8% gestiegen.
Laut dem Bericht wurden 2015 bereits 91% der Kinder mit Beeinträchtigungen
im Vorschulalter in inklusiver Form betreut. Ab dem Schulalter trennen sich
die Bildungswege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen jedoch. Zwar
steigt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer
Förderung, die eine Regelschule besuchen. Allerdings sind die Schülerzahlen
an den Förderschulen nicht in entsprechendem Umfang gesunken. Der größere
Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung wird
weiterhin in Förderschulen unterrichtet. Viele Kinder mit Förderbedarf
erzielen keinen Bildungsabschluss.
Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen: „Es gibt mehr Menschen mit
Beeinträchtigungen in Deutschland als früher. Daher ist es gut, dass das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Repräsentativbefragung in
Auftrag gegeben hat, um die Lage dieser Menschen noch detaillierter
analysieren. Denn die Belange aller Menschen mit ihren unterschiedlichen
Bedürfnissen müssen deutlich mehr beachtet werden. Es muss
selbstverständlicher werden, dass Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
teilhaben, dass Kinder mit Behinderungen auf allgemeine Schulen gehen und
alle so wohnen können, allein oder betreut, wie sie es möchten.“
Der Teilhabebericht wird alle vier Jahre erstellt. Die Berichterstellung ist
im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 66 SGB IX) und Artikel 31 des
Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
festgelegt. Ein Beirat mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und
von Verbänden der Menschen mit Beeinträchtigungen begleitete das Verfahren.
Mit Blick auf das Wahljahr 2017 forderte die Beauftragte: „Der
Teilhabebericht zeigt, dass Menschen mit Behinderungen sich ebenso für
Politik interessieren wie alle anderen Menschen in Deutschland. Alle
Barrieren, die sie an ihrer Beteiligung hindern, müssen abgebaut werden,
bauliche ebenso wie die durch komplizierte Sprache. Deshalb kämpfe ich für
ein allgemeines, umfassendes Wahlrecht auch für jene Menschen, die unter
Betreuung in allen Angelegenheiten stehen.“
Den Bericht finden Sie hier [1].
Die Pressemitteilung finden Sie hier [2].
Kontakt:
Christina Jäger, Pressesprecherin
+49 30 18 527-1797
presse@behindertenbeauftragte.de [3]
[1] http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2017/zweiter-teilhabebericht.html
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-343-5f46511e01f50.pdf
[3] mailto:presse@behindertenbeauftragte.de
Vom 11.11.2016 bis 13.11.2016 fand in Eisenach die jährliche Arbeitstagung
und Mitglie-derversammlung der DG statt.
*Themen des Vorstands 2016:*
Der Vorstand hat sich auch 2016 mit vielen verschiedenen Themen beschäftigt.
Bei der DG gehen täglich Anfragen ein zu Themen wie Nachteilsausgleichen,
Schulen und Inklusion. Diese werden teilweise direkt beantwortet oder an
andere fachkompetente Stellen weitergeleitet. Zugenommen haben Themen zu
Menschen mit Migrationshinter-grund und Behinderung. Auch Abstimmungen mit
dem Fachreferat Bildung kamen in die-sem Jahr vermehrt zum Tragen. Am 29.
November 2016 wird ein zweites Gespräch mit der Kultusministerkonferenz in
Berlin stattfinden.
Gemeinsam mit dem DSB und dem DGB wurde im September/ Oktober 2016 eine
Reso-lution zum Thema Notruf verfasst, die auf der Homepage der DG
veröffentlicht wurde. Vorab fand ein gemeinsames Treffen in Hamburg zur
Abstimmung statt.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hat sein 10-jähriges Jubiläum gefeiert
und wurde evaluiert. Der Evaluierungsbericht liegt nun in Buchform vor.
Weiterhin wurde die Satzung der DG in diesem Jahr geändert. Grund hierfür
waren for-male Anforderungen des Finanzamts sowie der Wunsch auf Änderung
des Namens. Nach Abstimmung der Mitglieder trägt die DG nun den Namen
„Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände
e. V..
*Gremienarbeit:*
Die DG arbeitet in unterschiedlichen Gremien an vielen unterschiedlichen
Themen.
Renate Welter ist seit 2012 Vertreterin im Arbeitsausschuss des Deutschen
Behinderten-rates. In Berlin finden jährlich 4-5 Sitzungen des
Arbeitsausschusses des DBR statt.
Der DBR engagierte sich u. a. zum Bundesteilhabegesetz und zum
Bundesgleichstel-lungsgesetz. Weiterhin setzt er sich mit der Einführung
einer Förderrichtlinie zur Partizi-pation/ eines Partizipationsfonds nach §
19 BGG auseinander. Von diesem Fonds kön-nen auch Anträge für die
Übernahme der Kosten von Kommunikationshilfen bewilligt werden.
Antragstellungen werden seitens des DBR unterstützt. Antragsberechtigt sind
alle Selbstvertretungsorganisationen. Hierfür wird ein Beirat eingerichtet
werden und gibt Empfehlungen, wie die Anträge zu bewerten sind.
Seit 2004 ist Renate Welter Patientenvertreterin im Gemeinsamen
Bundesausschuss und Sprecherin in der AG Hilfsmittelversorgung. 2013 wurde z.
B. ein Antrag auf verpflichten-de Störschallmessung bei der
Hörgeräteversorgung gestellt. Der Freiburger Einsilbertest soll zukünftig
auch im Störfall angewendet werden. Bis Ende des Jahres soll die Richtli-nie
in Kraft treten.
Ein weiterer Antrag wurde zum Thema Taubblindheit gestellt. So soll die
Hörgerätever-sorgung für Hörsehgeschädigte verbessert werden. Die
Beratungsaufnahme soll am 5. Dezember erfolgen. In einem Jahr soll das Thema
abgeschlossen sein.
Außerdem soll hinsichtlich FM-Anlagen die Hilfsmittelrichtlinie
überarbeitet werden.
Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit stellt nach der letzten
Mitgliederversamm-lung zum 01.12.2016 seine Arbeit ein. Als Ersatz dafür
entsteht die Bundesfachstelle Bar-rierefreiheit. Sie ist an die Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ange-gliedert.
Die DG ist Mitglied bei der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation. Auf
der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde Andreas Kammerbauer zum 2.
Stellvertreter des Haupt-vorstandsmitgliedes gewählt. Die DVfR möchte die
Selbsthilfe und die Selbstvertretung verstärkt in ihre Arbeit einbeziehen.
Daher werden jetzt auch die 1. und 2. Stellvertreter zu den
Hauptvorstandssitzungen eingeladen. Des Weiteren arbeitet Andreas
Kammer-bauer in zwei Fachausschüssen des DVfR mit: 1) Hör-, Sprach- und
Stimmschäden und 2) Bewegung, Sport und Freizeit.
*Geschäftsstelle:*
Auf der Messe Rehacare hat die DG in diesem Jahr wieder den „Themenpark
Hörschädi-gung“ organisiert. Mit einem eigenen Stand waren vor Ort: die
DG, die Tinnitus Liga, der CI-Verband NRW, die Schriftdolmetscher NRW sowie
die Firmen Bagus, LoorEns, Tele-sign, Tess und RehaComTech Der Themenpark ist
fester Bestandteil der Messe. Im Spektrum Hören wurde ein Artikel
veröffentlicht.
Auf der Homepage der DG werden regelmäßig aktuelle relevante Informationen
einge-stellt. Seit einigen Monaten hat die DG außerdem einen eigenen
facebook-Auftritt. Die Zahlen der Besucher steigen deutlich an.
Routineaufgaben der Geschäftsstelle waren in 2016 z. B. die Beantwortung von
Anfra-gen, Weiterleitung von Informationen und Veranstaltungen, Pflege der
Homepage, Zuar-beit des Vorstands und der Fachausschüsse, Antragstellung und
Verwendung der KJP- und Krankenkassenprojekte und die Organisation der
REHACARE.
2017 findet die Arbeitstagung und Mitgliederversammlung der Deutschen
Gesellschaft vom 10. bis zum 12. November wieder im Haus Hainstein in
Eisenach statt.
*Berichte aus den Fachausschüssen:
1. Fachausschuss Bildung*
Im Januar 2016 fand ein erstes Treffen mit der Kultusministerkonferenz statt.
Ein zweiter Termin mit der KMK wird am 29. November stattfinden.
Das Positionspapier: „Qualitätsstandards für die spezifische
Frühförderung von Kindern mit Hörschädigungen“ wird vorgestellt von den
Mitgliedern einstimmig beschlossen. Das Positionspapier wurde auf der
Homepage der DG veröffentlicht.
*2. Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik*
Ab November 2016 übernimmt Andreas Kammerbauer den Vorsitz des
Fachausschus-ses. Ein erstes Treffen fand direkt vor Beginn der
Mitgliederversammlung statt, um den Fachausschuss zu reaktivieren. Aktuelle
Mitglieder des Fachausschusses sind Dr. Hans Christoph Strauß, Dr. Andreas
Weber, Thomas Worseck und Dr. Roland Zeh.
In der Sitzung wurde zunächst ein Brainstorming über zukünftig geplante
Arbeitsschwer-punkte durchgeführt.
Themenschwerpunkte für die nächsten Treffen sollen die
Arbeitsmarktförderung seitens der Reha-Träger und der Integrationsämter
sein. Die Treffen sollen zweimal jährlich statt-finden.
Berichte aus den Fachausschüssen:
*3. Fachausschuss barrierefreie Medien*
Bernd Schneider berichtet aus dem Fachausschuss barrierefreie Medien. Drei-
bis viermal jährlich nimmt er an Sitzungen des Fachausschusses
„Kommunikation und Medien“ der Bundesbeauftragten in Berlin teil.
Themen des Fachausschusses barrierefreie Medien waren in diesem Jahr
außerdem u. a.: Untertitel (Quoten und HbbTV-UT), Gebärdensprache im
Fernsehen, Verbesserung der Sprachverständlichkeit im Fernsehen (Clean
Audio), Sehen statt Hören, AVMD-Richtlinie, und die Umsetzung der
Förderrichtlinien für Kinofilme hinsichtlich Untertitelung und
Audiodeskription.
*Weitere Themenschwerpunkte der Arbeitstagung:
Forschungsprojekt Mediennutzungsverhalten von Menschen mit Behinderung*
Anne Haage von der TU Dortmund berichtet in Vertretung für Jun. Prof. Dr.
Ingo Bosse vom Forschungsprojekt zum Mediennutzungsverhalten von Menschen mit
Behinderung.
Sie stellt die Ergebnisse der Studie vor. Die Ergebnisse wurden im November
2016 den Medienanstalten vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Auch
auf den Münchner Me-dientagen wurden die Ergebnisse präsentiert.
Die Ergebnisse wurden auch auf der Homepage der DG veröffentlicht.
*Aktuelles aus der Arbeit der Monitoringstelle*
Dr. Leander Palleit berichtet aus der aktuellen Arbeit der Monitoringstelle.
Aufgabe der Monitoringstelle ist u. a., die Umsetzung der
UN-Behinderten¬rechts¬kon¬ven-tion zu fördern, zu schützen und zu
überwachen. Von Deutschland muss alle 4 Jahre ein Rechenschaftsbericht zur
Umsetzung der UN-BRK vorgelegt werden. Dieser wird von der Monitoringstelle
geprüft. In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, ob die DG in der
BRK-Allianz, welche den Schattenbericht zum Rechenschaftsbericht erstellt,
Men-schen mit Hörbehinderung angemessen einbinden kann. Palleit teilt mit,
dass ein eigener Bericht möglich ist, wenn man sich in anderen Vereinigungen
nicht vertreten fühlt.
Dreimal jährlich finden Verbändekonsultationen statt.
Weitere Schwerpunktthemen beschäftigen sich mit dem Wahlrecht, dem Recht auf
Ar-beit, Bildung und Zugang zum Recht sowie Aktionsplänen und der
Partizipation.
Derzeitige Arbeitsschwerpunkte sind weiterhin die Themen Flucht und Migration
sowie Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben.
Die Überprüfung einzelner Mittel und Maßnahmen kann aufgrund der
personellen Situati-on nicht geleistet werden.
*Aktuelles zum BTHG *
Zum Entwurf des BTHG sind zahlreiche Stellungnahmen geschrieben worden. Es
beste-hen erhebliche Sorgen hinsichtlich der Einführung und Umsetzung des
Gesetzes.
Derzeit befassen sich die Bundestagsabgeordneten mit der Frage nach einem
Konsens. Bisher werden noch ca. 30 Punkte diskutiert. Vor zwei Tagen ist eine
Sitzung der Abge-ordneten ohne Konsens beendet worden.
Seitens der Politik wurde nicht damit gerechnet, dass das Gesetz so stark
kritisiert wird. Sehr scharf wird die Definition des leistungsberechtigten
Personenkreises diskutiert.
Das BTHG ist nach Dr. Palleit stark kostenorientiert ausgerichtet. Der Staat
darf nach UN-BRK Prioritäten setzen, diese dürfen allerdings nicht zu
Verschlechterungen führen.
Die Risiken vermeintlicher Leistungsverbesserungen des am 1.1.2017 in Kraft
tretenden BTHG erscheinen höher, als die bisherigen Ansprüche zu bewahren.
An die Verbände wird appelliert, Kontakt zu Abgeordneten aufzunehmen und
dafür zu sorgen, dass Menschen mit Hörbehinderung anspruchsberechtigt
bleiben.
Dr. Palleit empfiehlt, bei Schwierigkeiten sich gemeinsam aufzustellen und
bei Ablehnun-gen gemeinsame Prozesse zu führen, um Ansprüche durchzusetzen.
Investition in stra-tegische Prozesse hält er für sehr wichtig. Alle
Verbände sollten hier an einem Strang ziehen.
Der Bayerische Rundfunk hatte zu einer Sitzung am 5. April 2017 nach München
eingeladen. Anwesend waren neben Herrn Reuß als BR-Leiter des Ressorts
Wissen und Bildung und Isabel Wiemer, Leiterin der Redaktion Sehen statt
Hören, Fachleute zur Barrierefreiheit des BR, des NDR sowie des MDR. An der
Sitzung nahmen darüber hinaus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Redaktionsteams von Sehen statt Hören teil.
Die Verbände der Hörbehinderten wurden durch Helmut Vogel und Daniel Büter
(Deutschen Gehörlosen-Bund), Bernd Schneider (Fachausschuss-Vorsitzender
barrierefreie Medien bei der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten –
Selbsthilfe und Fachverbände) sowie Ulrich Hase (Deutsche Gesellschaft der
Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände) vertreten.
In seinen begrüßenden Worten machte Herr Reuß deutlich, dass zur
Barrierefreiheit des Fernsehens schon manches erreicht worden sei. Er betonte
aber auch: „Es ist noch Luft nach oben“. Mit diesen Worten brachte er in
Übereinstimmung mit anderen Gesprächsteilnehmern zum Ausdruck, dass es noch
weiterer Anstrengungen bedarf, damit das Fernsehen barrierefrei wird.
Eine besonders erfreuliche Information in seiner Begrüßung betraf die
Arbeit von Sehen statt Hören: Diese Sendung hat auch im Zeichen von
Inklusion besondere Bedeutung und wird vom Bayerischen Fernsehen auch in
Zukunft ausgestrahlt werden.
Die Verbände der Hörbehinderten begrüßten dies ausdrücklich.
Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Vortrag von Herrn Prof. Dr. Ingo Bosse,
TU Dortmund. Er referierte über seine Studie „Mediennutzung von Menschen
mit Behinderung“. Die Zielgruppen dieser Studie sind nicht nur Menschen mit
Hörbeeinträchtigungen, sondern auch Menschen mit Seh- und
Lernbeeinträchtigungen.
Unter anderem sei in seiner Studie deutlich geworden , dass gehörlose
Menschen informationsbehindert sind. Er erkannte deshalb besonderen
Nachholbedarf: Mehr Sendungen in Gebärdensprache und dass Gebärdensprache
ins lineare Programm-Fernsehen gehören.
Diese Forderung wurde anschließend diskutiert. Die Vertreter der
Hörgeschädigten-Verbände appellierten, Gebärdensprache nicht in
Mediatheken zu verstecken.
In der anschließenden Diskussion kamen auch Äußerungen zur Sprache, die
den Mangel an Barrierefreiheit im privaten Fernsehen kritisierten.
--
barrierefrei als .DOC im Anhang
für Bildtitel Mauszeiger auf dem Bild ruhen lassen, für Screen Reader mit
Text hinterlegt.
Mit großer Betroffenheit und Trauer haben wir erfahren, dass Peter Donath am
Freitag, dem 26. Mai 2017 im Alter von 76 Jahren verstorben ist.
Peter Donath war von 1991 bis 1999 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft
der Hörgeschädigten Selbsthilfe - und Fachverbände e.V. und ist für
seinen Einsatz zum Ehrenvorsitzenden der Deutschen Gesellschaft ernannt
worden.
Wir haben Peter Donath sehr viel zu verdanken. Mit großem Engagement hat er
sich gemeinsam mit seiner Ehefrau Katharina in vielen Bereichen für
hörgeschädigte Menschen, vor allem für Gehörlose, eingesetzt. Besonders
in Erinnerung bleiben wird seine Geradlinigkeit, die Klarheit seiner
Positionierungen, sein Beitrag zur Anerkennung der Gebärdensprache sowie
ganz besonders sein stetiges Bemühen, Menschen mit Hörschädigungen in
ihren Bestrebungen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass diese in
eigenen Belangen gehört werden und Selbstbestimmung verwirklichen
können.
Peter Donath ist aufgrund seines Einsatzes für hörgeschädigte Menschen mit
dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden und hat viele andere
Auszeichnungen erhalten.
In dieser schweren Zeit sind wir mit ganzem Herzen bei der Familie von Peter
Donath.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände
e.V.
Prof. Dr. Ulrich Hase Renate Welter Andreas Kammerbauer
Der *Trauergottesdienst* findet in München-Perlach am *Mittwoch, 7. Juni
2017 um 9:30 Uhr* in St. Maximilian Kolbe, Maximilian-Kolbe-Allee 18, statt
und die Beisetzung um 11:15 Uhr im Neuen Südfriedhof, Hochhäckerstraße 90.
Statt zugedachter Blumen und Kränze wird um eine Spende gebeten für den
Förderverein Palliativmedizin an der Universtät München e.V.,
Sparda Bank München eG, IBAN DE22 7009 0500 0003 9590 90, BIC GENODEF1S04
Stichwort "Peter Donath für SAPV".
13. bis 15. November 2020
12. bis 14. November 2021
11.bis 13. November 2022
10. bis 12. November 2023
Dieser Beitrag vermittelt zunächst Informationen über die Entstehung und
Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz/BTHG; vgl. Bundesministerium
für Arbeit und Soziales o. J.a). Er geht auf kritische Positionen der
Verbände der Menschen mit Behinderungen ein und konzentriert sich dann auf
aus der Sicht von Menschen mit Hörbehinderungen wesentliche Inhalte. Hierzu
werden Forderungen von Verbänden der Menschen mit Hörbehinderungen mit
Hinweisen zu deren Erfolgen oder Misserfolgen vorgestellt. Im letzten Teil
befasst sich der Verfasser mit Gestaltungsoptionen nach Inkrafttreten des
BTHG und weist in diesem Zusammenhang auf Gesetze hin, die die Mitwirkung der
Selbsthilfe-Organisationen von Menschen mit Behinderungen regeln.
Aufgrund des erheblichen Umfangs des BTHG kann dieser Beitrag nicht auf alle
Aspekte eingehen und befasst sich daher mit einer Auswahl von Bestimmungen
dieses Gesetzes.
Den gesamten Artikel finden Sie hier [1].
.... Der Artikel wurde pro Kapitel in die Deutsche Gebärdensprache
übersetzt:
.. Zusammenfassung
------------------------------------------------------------------------------
.. 1. Entwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht
------------------------------------------------------------------------------
.. 2. Kritik am BTHG
------------------------------------------------------------------------------
.. 3. Das BTHG aus der Sicht der Menschen mit Hörbehinderungen
------------------------------------------------------------------------------
3.1. Fünf von neun - wer ist anspruchsberechtigt?
------------------------------------------------------------------------------
3.2. Einkommensunabhängiges Gehörlosengeld/Teilhabegeld
------------------------------------------------------------------------------
3.3. Anhebung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge
------------------------------------------------------------------------------
3.4. Leistungen für Menschen mit Hörbehinderungen - aber nur "aus
besonderem Anlass"!
------------------------------------------------------------------------------
3.5. Früherkennung und Frühförderung
------------------------------------------------------------------------------
3.6. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
------------------------------------------------------------------------------
3.7. Poolen oder Zwangs-Poolen?
------------------------------------------------------------------------------
3.8. Assistenz zur sozialen Teilhabe oder: Dolmetschen als
Nachbarschaftshilfe?
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3.9. Merkzeichen "TBl"
------------------------------------------------------------------------------
3.10. Unabhängige Beratung
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.. 4. Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz
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Fußnote
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Beitrag aus: DAS ZEICHEN 106/2017 • Zeitschrift für Sprache und Kultur
Gehörloser
(http://www.idgs.uni-hamburg.de/de/forschung/publikationen/daszeichen.html)
Die Erstellung des Films wurde gefördert von:
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/hasebthghgm.pdf
*Berlin, 19.07.2018*
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge eines Antrags der
Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte
Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert.
Wer kaum sehen kann, für den ist das Hören zur Orientierung umso wichtiger.
Er oder sie kann eine Person oder eine Gefahrenquelle wie ein herannahendes
Auto orten und darauf reagieren. Ist auch das Hören eingeschränkt, ist das
passende Hörgerät besonders wichtig. Doch Betroffene müssen oft lange
Widerspruchs- und Klageverfahren durchlaufen, bis sie die Hörhilfe erhalten,
die ihnen wirklich hilft.
Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA hat bislang dem spezifischen Bedarf, wie
er bei Mehrfachbehinderten gegeben ist, nicht ausreichend Aufmerksamkeit
geschenkt. Mit dem heutigen Beschluss wird die Grundlage für eine
bedarfsgerechte Versorgung Mehrfachbehinderter verbessert. So kann der Arzt
zukünftig in der Hilfsmittel-Verordnung ergänzende Hinweise auf spezifische
Bedarfe bezüglich eines Hilfsmittels angeben, zum Beispiel eine
Hörsehbehinderung oder motorische Einschränkungen der Hände.
Die Verbesserung des räumlichen Hörvermögens wird auch als ein Ziel der
Hörgeräteversorgung ausdrücklich ergänzt. „Wichtig wird sein, dass im
gesamten Versorgungsgeschehen, von der Verordnung über die Anpassung,
Abnahme und Erstattung dieser spezifische Bedarf mehrfachbehinderter Menschen
tatsächlich zum Tragen kommt", sagt Dr. Frank Brunsmann (PRO RETINA
Deutschland e.V.).
Auch bei Übertragungsanlagen, die zusätzlich zu Hörgeräten oder einer
CI-Versorgung erstattet werden können, wurden wesentliche Verbesserungen
erzielt: Die Krankenkasse übernimmt zukünftig die Kosten auch nach
Abschluss der gesetzlichen Schulpflicht bis zum Abschluss der Ausbildung,
wenn die Übertragungsanlage für das Sprachverstehen erforderlich ist. Auch
der Anspruch hörbehinderter Erwachsener wurde in der Hilfsmittel-Richtlinie
verdeutlicht. Die Versorgung richtet sich jetzt nach dem Bedarf, nicht nach
dem Alter. „Wer eine Übertragungsanlage benötigt, kann sie jetzt auch als
Erwachsener leichter erhalten", sagt Renate Welter (Deutscher
Schwerhörigenbund e.V.).
„Die Patientenvertretung begrüßt insgesamt die erzielten
Richtlinienänderungen, mehrere Schwachstellen konnten behoben werden" fasst
Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im UA Veranlasste Leistungen
zusammen.
Ansprechpartner:
Dr. Frank Brunsmann, E-Mail: post@frankbrunsmann.de
Renate Welter, E-Mail: renate.welter@schwerhoerigen-netz.de
Frauen mit Behinderung erleben doppelt so häufig körperliche Gewalt wie der
weibliche Bevölkerungsdurchschnitt – zu diesem alarmierenden Ergebnis
kommt eine Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2012. Dabei
stehen betroffene Frauen mit Behinderung häufig vor besonderen
Herausforderungen, wenn es darum geht, sich aus der Gewalt zu befreien und
Unterstützungsangebote wahrzunehmen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen
Frauen" versucht, ihnen diesen Schritt zu erleichtern – mit einem
kostenlosen, anonymen und barrierefreien Beratungsangebot.
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Barrierefreiheit
nun ausgebaut wurde: Seit dem 1. Juli 2018 ist die
Gebärdensprachdolmetschung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" rund um
die Uhr möglich, weil die Tess-Relay-Dienste ihr Angebot ausgeweitet haben.
Bislang konnte in Deutscher Gebärdensprache von 8.00 bis 23.00 Uhr beraten
werden. Mehr zur Beratung für Frauen mit Hörbeeinträchtigung oder
Hörschädigung erfahren Sie auf der Internetseite des Hilfetelefons:
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-gebaerdensprache.html
Beratung rund um die Uhr. Kostenlos. Anonym. Barrierefrei.
Unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de
über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail finden gewaltbetroffene
Frauen – mit und ohne Behinderungen – Beratung und Unterstützung. Nach
Bedarf können Dolmetscherinnen in 17 Fremdsprachen hinzugeschaltet werden.
Auch die Beratung in Leichter Sprache oder über einen
Gebärdensprachdolmetschdienst ist möglich. Zudem berät das Hilfetelefon
auch Menschen aus dem sozialen Umfeld Betroffener sowie Fachkräfte. Das
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist beim Bundesamt für Familien und
zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.
www.hilfetelefon.de
www.facebook.com/hilfetelefon
www.twitter.com/hilfetelefon
Direktlink: https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-gebaerdensprache.html
Rendsburg, 18.05.2018.
Es ist soweit: Ab dem 01.07.2018 sind die Tess – Relay-Dienste 24 Stunden
täglich erreichbar. Private Telefonate und Notru-fe können dann auch nachts
vermittelt werden.
Mit Änderung des § 45 des Telekommunikationsgesetzes vom 04.07.2017 gibt es
die rechtliche Grundlage, dass ein Vermittlungsdienst für hörbehinderte
Men-schen jederzeit zur Verfügung stehen muss. Auf Initiative des
Bundesministeri-ums für Wirtschaft und Energie haben sich deshalb die
Telekommunikationsun-ternehmen, die zur Bereitstellung eines
Vermittlungsdienstes verpflichtet sind, freiwillig bereit erklärt, jetzt
schon die Mehrkosten für den „Rund-um-die Uhr-Service“ zu übernehmen.
Denn die offizielle Verpflichtung dazu wird von der Bundesnetzagentur erst ab
2019 erfolgen.
„Wir freuen uns sehr, dass wir durch unsere gute Zusammenarbeit mit dem
Bun-desministerium für Wirtschaft und Energie die Umsetzung des
24-Stunden-Dienstes schon ab dem 1. Juli 2018 starten können“, erklärt
Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess – Relay-Dienste GmbH. Dafür
wurde in den letzten Monaten bei Tess viel Vorarbeit geleistet: von der
Personalorganisation über die Technik bis hin zur Einrichtung weiterer
Dolmetscharbeitsplätze für die Nacht-schichten. „Wir sind bereit und sehr
froh darüber, dass die Telekommunikations-unternehmen die Finanzierung
sichern“, so Broweleit.
Für Tess-Nutzer bedeutet dies, dass sie private Telefonate und Notrufe jetzt
auch nachts tätigen können. Die Relay-Dienste sind für hörbehinderte
Menschen mit PC, SIP-Telefon, Smartphone und Tablet erreichbar. Dank der
Tess-App können Telefonate auch von unterwegs geführt werden, sofern eine
Internetver-bindung besteht.
Mehr Informationen gibt es unter www.tess-relay-dienste.de.
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten
Redaktionskontakt: Nadine Brohm, Tel. 0 43 31/ 58 97-58,
brohm@tess-relay-dienste.de
Informationen zu den Tess-Relay-Diensten erhalten Sie bei:
Tess-Relay-Dienste GmbH
Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8
24768 Rendsburg
Tel.: 0 43 31/ 58 97-58
Fax: 0 43 31/ 58 97-45
Email: info@tess-relay-dienste.de
Die Tess Relay-Dienste GmbH ist ein bundesweiter Telefon-Vermittlungsdienst
für hörgeschädigte Men-schen. Der Dienst bietet Dolmetscherleistungen am
Telefon in Gebärdensprache (TeSign) und in Schrift-sprache (TeScript) an.
Dadurch wird es gehörlosen, ertaubten und stark schwerhörigen Menschen
ermög-licht, eigenständig mit hörenden Menschen zu telefonieren. Ihren
öffentlichen Auftrag erhält Tess von der Bundesnetzagentur und führenden
Anbietern öffentlicher Telekommunikation.
Entstanden ist Tess aus einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Gesellschaft
der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. und der Deutschen
Telekom AG. Seit dem 1.1.2009 arbeitet Tess als Regeldienst.
Die Tess - Relay-Dienste GmbH ist ein nach ISO 9001:2008 zertifiziertes
Unternehmen für „Telefondol-metschdienste in Gebärdensprache und
Schriftsprache für den privaten und beruflichen Bereich und die
Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung einer internetbasierten
Kommunikationsplattform“.
Relay-Dienste TeSign und TeScript für besondere Ansprüche
TeSign: Gehörlose Menschen rufen über eine Videoverbindung bei TeSign einen
Gebärdensprachdolmet-scher an. Der Gebärdensprachdolmetscher stellt eine
Telefonverbindung zu dem gewünschten hörenden Gesprächspartner her.
Gehörlose Menschen können so in ihrer Muttersprache, der Deutschen
Gebärden-sprache, kommunizieren. Der Gebärdensprachdolmetscher übersetzt
die Gesprächsinhalte von der Deut-schen Gebärdensprache in die deutsche
Lautsprache und umgekehrt.
TeScript: Mit einer Verbindung über Schriftsprache rufen hörgeschädigte
Menschen bei TeScript einen Schriftdolmetscher an. Sie teilen schriftlich
ihren Telefonwunsch mit. Der Schriftdolmetscher stellt eine
Tele-fonverbindung zu dem gewünschten hörenden Gesprächspartner her. Er
überträgt nun die Gesprächsinhalte von deutscher Schriftsprache in
deutsche Lautsprache und umgekehrt.
In beiden Diensten ist auch „Voice Carry Over – Selbst Sprechen“
möglich.
*Einladung zu einer Umfrage zu barrierefreien Fernseh-Angeboten des
Westdeutschen Rundfunks:*
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Westdeutsche Rundfunk (WDR) möchte seine Programme möglichst allen
Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen. Deshalb ist uns die
Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen.
Um unser Angebot weiter zu verbessern, möchten wir hiermit zu einer Umfrage
einladen, die sich an hörbeeinträchtigte Menschen richtet.
Hier kommen Sie zur Umfrage:www.onsitebefragung.de/uc/wdr/barrierefreiheit/
Die Angaben dieser Umfrage werden vertraulich behandelt, anonym ausgewertet
und dienen zu keinem anderen Zweck als dem dieser Befragung. Die Teilnahme
ist freiwillig und dauert ca. 10 bis 15 Minuten.
Die Ergebnisse helfen uns, Probleme bei der Mediennutzung für
Hörbeeinträchtigte zu identifizieren und die barrierefreien Angebote des
WDR weiter zu verbessern.
Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie diese Mail mit dem Link zur Umfrage
an die Mitglieder Ihres Verbands/Vereins weiterleiten könnten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Hörbeeinträchtigte
an der Umfrage beteiligen.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Dr. Klaus Radke / Engelbert Tacke
Westdeutscher Rundfunk Appellhofplatz 1 50667 Köln
Telefon +49 (0)221 220 0
Anlässlich der aktuellen Ausschreibung des Telefon-Vermittlungsdienstes in
Gebärdensprache und Schrift hat die DG ihre Forderungen wieder
aufgegriffen:Hörbehinderte Menschen sollen trotz Nutzung des
Telefon-Dolmetschens nicht mehr für das Telefonieren bezahlen als andere
Menschen, die nicht hörbehindert sind.
In ihren Schreiben an die Bundesminister für Wirtschaft und Energie sowie
für Arbeit und Soziales machte die DG auch deutlich, dass der barrierefreie
Notruf für hörbehinderte Menschen gesetzlich geregelt werden muss.
Die DG hat sich auch an fachlich zuständige Bundestagsabgeordnete, die
Bundesnetzagentur sowie den Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen
mit Behinderungen gewandt.
Anbei: Schreiben (pdf) "Vermittlungsdienst für gehörlose und
hörgeschädigte Menschen §§ 45 Abs. 3 und 108 Telekommunikationsgesetz
(TKG)"
Personen, die in der BRD zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975
und in der DDR zwichen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 in einer
stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie
untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erlebt haben, können sich für
eine Wiedergutmachung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe melden:
www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de [1]
Sehen statt Hören hat am 27.10.2018 das Thema Gewalt, Misshandlung und
Demütigung in Einrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung ebenfalls
aufgegriffen unter dem Titel "Wiedergutmachung für ein dunkles Kapitel?
Stiftung Anerkennung und Hilfe, BR-Fernsehen:
www.br.de/mediathek/video/sehen-statt-hoeren-27102018-wiedergutmachung-fuer-ein-dunkles-kapitel-stiftung-anerkennung-und-hilfe-av:5b2a430a3d350a0018d74e30
[2]
Auf der Homepage der Stiftung Anerkennung und Hilfe gibt es auch Links
speziell für gehörlose Menschen. In Videos werden die wesentlichen Inhalte
und Ziele der Stiftung erklärt:
www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Gebaerdensprache/gebaerdensprache.html
[3]
[1] http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html
[2] https://www.br.de/mediathek/video/sehen-statt-hoeren-27102018-wiedergutmachung-fuer-ein-dunkles-kapitel-stiftung-anerkennung-und-hilfe-av:5b2a430a3d350a0018d74e30
[3] http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Gebaerdensprache/gebaerdensprache.html
*
Bundesnetzagentur folgt DG-Forderung für den Vermittlungsdienst*
*Grundgebühr für privaten Dienst entfällt – Minutenpreise angepasst*
Rendsburg, 27.11.2018. Im Ausschreibungsverfahren für den Vermittlungsdienst
für hörgeschädigte Menschen ist die Bundesnetzagentur dem Vorschlag der
Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände
e. V. (DG) gefolgt: Die Grundgebühr für die private Nutzung entfällt
zukünftig und die Gesprächsgebühren pro Minute für den
Gebärdensprachdolmetschdienst wurden gesenkt.
´Hörbehinderte Menschen sollen trotz Nutzung des Telefon-Dolmetschens nicht
mehr für das Telefonieren bezahlen als andere Menschen, die nicht
hörbehindert sind`, so lautete die Forderung. „Schön wäre eine komplette
Kostenfreiheit gewesen. Aber durch die Angleichung von 0,14 € zahlen alle
hörbehinderten Menschen, egal ob schwerhörig oder gehörlos, genauso viel
wie hörende Anrufer, die den Dolmetschdienst nutzen“, so Professor Dr.
Ulrich Hase, Vorsitzender der DG.
Den Auftrag als Vermittlungsdienst haben die Tess – Relay-Dienste erhalten.
„Darüber freuen wir uns natürlich sehr, denn dadurch ist auch
sichergestellt, dass hörbehinderte Menschen über den Dolmetschdienst
weiterhin kostenlos Notrufe absetzen können“, so Ulrich Hase weiter.
„Solange die Notrufverordnung nicht geändert wird, sind wir auf die
freiwillige Leistung der Tess – Relay-Dienste angewiesen.“ Bis dahin wird
die DG sich weiterhin politisch stark machen, um die Gleichbehandlung
hörbehinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen durchzusetzen.
Die im Jahr 1962 gegründete Deutsche Gesellschaft zur Förderung der
Gehörlosen und Schwerhörigen e. V., jetzt Deutsche Gesellschaft der
Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. ist der Dachverband
für bundesweite Verbände und Institutionen, die sich um das Wohl der
gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen bemühen. Die
Deutsche Gesellschaft vertritt die gemeinsamen Interessen und Anliegen der 27
Mitgliedsverbände.
Die offizielle Pressemitteilung gibt es im Anhang als PDF.
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten
Redaktionskontakt: Ute Wuelpern-Sdun, Tel. 04331 58 97 50,
info@deutsche-gesellschaft.de
Geschäftsstelle
Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 58 97 50
Telefax: 04331 58 97 51
Email: info@deutsche-gesellschaft.de
http://www.deutsche-gesellschaft.de