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Die Arbeitsgruppe Untertitel und Gebärdenspracheinblendung der Deutschen
Gesellschaft informiert in einem Kurzfilm über die Entwicklung der
Untertitelung, ihre bisherige Arbeit, den aktuellen Stand und zukünftige
Entwicklung.
Die Arbeitsgruppe verfolgt seit 2002 das Ziel, 100% Untertitel und 5%
Gebärdenspracheinblendung durch eine gesetzliche Verpflichtung im
Rundfunkstaatsvertrag. Zur Verbesserung der Untertitelqualität werden
einheitliche Richtlinien im deutschsprachigen Raum mit Österreich und der
Schweiz angestrebt.
In unserem Seminar "Erfolgreich telefonieren - Grundlagen der Kommunikation
am Telefon" vermitteln wir alles, was Sie schon immer über das
Telefondolmetschen wissen wollten.
Auch für hörbehinderte Menschen, die schon viel Erfahrung mit dem Umgang
mit Telefondolmetschdiensten haben, kann das Telefonieren eine
Herausforderung sein.
* Waren Sie schon einmal unsicher, wie Sie mit einem schwierigen Telefonat
umgehen sollen?
* Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie effizienter telefonieren
können?
* Haben Sie sich schon einmal gefragt, was genau die Aufgaben einer/s
Dolmetschers/in sind?
* Hatten Sie schon einmal das Gefühl, dass es bestimmte Konventionen für
Telefongespräche gibt, die für Hörende selbstverständlich sind,
die Sie jedoch nicht kennen?
* Hatten Sie schon einmal Zweifel, wie Sie am besten mit einem
Anrufbeantworter, Telefonmenü oder einer Person im Call Center umgehen
sollten?
Für die Beantwortung dieser und anderer Fragen bieten wir eine
Schulungsreihe an.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Folgenden lesen Sie eine aktuelle PRESSEMELDUNG von Maria Michalk MdB,
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, vom 12.6.2013:
Menschen mit Hörbehinderung brauchen mehr Kommunikationshelfer
Am 17. Juni 1988 beschloss das Europaparlament, die jeweilige nationale
Gebärdensprache in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
als vollwertige Sprache anzuerkennen. In Deutschland gilt die
Gebärdensprache
seit elf Jahren als offizielle Sprache. Dazu erklärt die Beauftragte für
Menschen
mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:
„Sprache stiftet kulturelle Identität und verbindet die Menschen. So ist
auch die Gebärdensprache elementar für die gesellschaftliche Teilhabe
der rund 200.000 gehörlosen Menschen in Deutschland. Gehörlose Menschen
sind weitgehend auf Assistenz angewiesen, um selbstständig ihre
Angelegenheiten
regeln zu können. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem
Jahr 2002 haben Menschen mit Hörbehinderung und ihre Verbände einen
wichtigen Meilenstein erreicht. Seitdem ist die deutsche Gebärdensprache
als eigenständige Sprache und Kommunikationsform anerkannt. Wer eine
Hör- oder Sprachbehinderung hat, hat ein Anrecht auf Kommunikationshilfe
wie etwa Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher. Doch die Erfahrungen
der Betroffenen zeigen, dass Gesetz und Praxis vielerorts bis heute
auseinanderklaffen. Deshalb möchten wir die Betroffenen ermutigen,
Kommunikationshelfer in Anspruch zu nehmen.
In ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, alle öffentlich
zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme barrierefrei
zu gestalten. Die Verabschiedung der Barrierefreien Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0), die Übersetzungen in Gebärdensprache für
Internetseiten des Bundes vorsieht, war ein wichtiger Schritt. Viele
weitere Initiativen sind nötig, insbesondere auch für den Zugang zu
Bildungseinrichtungen. Dann können gehörlose Menschen in Zukunft
gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung leben und arbeiten.“
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Ergin
Referentin · Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1 · 11011 Berlin
T +49-30-227-51348 · F +49-30-227-76681
M +49-173-3531705
www.cducsu.de [1]
[1] http://www.cducsu.de
Die Innungskrankenkassen IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, IKK
Nord und IKK Südwest haben im Mai 2013 mit den beiden bundesweit tätigen
Hörgeräteakustikern GEERS Hörgeräte und KIND Hörgeräte
Exklusiv-Verträge zur Versorgung ihrer an Taubheit grenzend schwerhörigen
Versicherten abgeschlossen. Die AOK hat bundesweit mit den beiden
Hörgeräteakustiker-Filialbetrieben solche Exklusiv-Verträge auch für
andere Schwerhörigkeitsgrade abgeschlossen und bietet die Verträge anderen
Akustikerbetrieben zum Beitritt an. Alle diese Exklusiv-Verträge
unterschreiten die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
festgelegten Fest-beträge für Hörhilfen.
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. in Berlin stellt fest, dies kann nur auf
Kosten der Patienten geschehen. Entweder leidet die Versorgungsqualität oder
der Patient muss tief in die Tasche greifen und eine Zuzahlung leisten.
Lesen Sie dazu bitte die beigefügte Pressemitteilung des DSB.
Anlässlich des 25. Jahrestages der Entschließung durch das Europäische
Parlament, dass die jeweilige nationale Gebärdensprache als vollwertige
Sprache in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft anerkannt
werden soll, fordert der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. auf der
Großdemonstration auf dem Platz der Republik am 14. Juni 2013 ab 14 Uhr die
selbstverständliche und uneingeschränkte Nutzung der Deutschen
Gebärdensprache in allen Lebenslagen.
Gerne unterstütze ich die Forderungen der Aktion Gebärdensprache und werde
vor Ort dabei sein. Ich freue mich über viel Unterstützung für dieses
wichtige Thema!
Hier gibt es den Forderungskatalog [1] zum Aktionstag.
Die Pressemeldung finden Sie hier [2].
[1] http://aktion.gehoerlosen-bund.de/wp-content/uploads/2013/06/07_dgsaktion_dgbforderungskatalog.pdf
[2] http://blog.eva-hoegl.de/?p=6429
Am vergangenen Freitag, 14. Juni 2013 gingen in Berlin 12.000 Menschen auf
die Straße, um gegen die Benachteiligung tauber Menschen und für die
vollständige Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache zu demonstrieren.
Die vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. initiierte Aktion war damit die
bisher größte Demonstration Gehörloser und anderer Menschen mit
Hörbehinderung in Deutschland überhaupt und ist ein eindrucksvolles
Beispiel für den aktiven Kampf um Menschenrechte.
…
In der Presse – und in der Politik – wurde die beeindruckende
Demonstration mit ihrer überwältigenden Beteiligung nur sehr bescheiden
rezipiert, was angesichts der Aktualität gerade in Zeiten eines beginnenden
Wahlkampfes beschämend ist: Dennoch bleibt es die Aufgabe der politisch
Verantwortlichen, den Forderungen der 12.000 „Gehör zu verschaffen“,
denn Gebärdensprache ist Menschenrecht!
Mehr Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung oder auf
der Homepage [1] des DGB.
[1] http://gehoerlosen-bund.de/dgb/index.php?option=com_content&view=article&id=2675%3Agebaerdensprache-ist-menschenrecht&catid=35%3Anews&Itemid=54&lang=de
In einer Pressemitteilung verkündete der Nachrichtensendern phoenix
vergangene Woche, dass im Zuge der Ausweitung des Untertitelangebotes ab dem
8. Juli die "Tagesschau" und das "heute journal" nicht mehr in
Gebärdensprache gedolmetscht werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung äußerte in einer Stellungnahme [1]:
„... Diese Entscheidung ist ein fatales Signal an gehörlose Menschen und
ein herber Rückschritt für ihre politische Teilhabe. Anscheinend haben
Verantwortliche von phoenix vom Schreibtisch aus entschieden, ohne gehörlose
Menschen zu beteiligen. ARD und ZDF sind aufgerufen darauf hinzuwirken, dass
diese Entscheidung unverzüglich rückgängig gemacht wird ...“.
Die Deutsche Gesellschaft hat neben anderen Verbänden und Institutionen
bereits vergangene Woche mit einem Schreiben an phoenix reagiert und eine
Pressemitteilung [2] erstellt. Sie wird sich bei der Vorsitzenden der
Rundfunkkommission der Länder für eine Nachbesserung des
Rundfunkstaatsvertrags einsetzen.
Nach scharfer Kritik an der angekündigten Abschaffung der
Gebärdensprach-Verdolmetschung bei "Tagesschau" und "heute-journal" hat
Phoenix heute angekündigt, das Gespräch mit den Verbänden zu suchen und
die Gebärdenspracheinblendung vorerst beizubehalten. Den Link zu dieser
Information finden Sie hier [3].
Wenn Sie gegen die Entscheidung von Phoenix protestieren möchten, dann
können Sie das beigefügte Musterschreiben [4] verwenden und per Fax an
01802/ 8213 oder per E-Mail an Info@phoenix.de an den TV-Sender Phoenix
senden.
[1] http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/PM25_PhoenixGebaerdensprache_cm.html
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-287-5f465116ad865.pdf
[3] http://www.dwdl.de/nachrichten/41531/phoenix_gebaerdensprache_bleibt_zumindest_vorerst/
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-287-5f465116b7099.pdf
Laut einer Pressemitteilung [1] des Nachrichtensenders phoenix werden
Tagesschau und heute journal, anders als zunächst geplant, über den 8. Juli
hinaus in Gebärdensprache übersetzt. Zudem werde der Sender das Gespräch
mit den Verbänden suchen.
Der Bundesbeauftragte Hubert Hüppe begrüßt in seiner Pressemitteilung [2]
vom 3. Juli 2012, dass phoenix auf die Kritik sofort reagiert hat und nun das
Gespräch mit den Verbänden suchen wolle. Dies sei ein gutes Zeichen für
gehörlose Menschen. Allerdings sei es seiner Auffassung nach nicht
akzeptabel, dass der Sender sich nicht klar dazu bekenne, das Angebot
dauerhaft fortzuführen. Indem phoenix in der Pressemitteilung formuliere,
Tagesschau und heute journal ‚zunächst‘ weiter in Gebärdensprache
auszustrahlen, erwecke der Nachrichtensender den Eindruck, dass er sich noch
ein Hintertürchen offen halten wollee. Es müsse jetzt genau verfolgt
werden, wie der Sender weiter entscheide.
Es sei darüber hinaus wichtig, die Belange gehörloser Menschen mehr ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Dies sehe er auch weiterhin als
Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, so der Beauftragte.
Hierzu gehöre nach Auffassung von Hubert Hüppe auch, einen
Gebärdensprachdolmetscher zukünftig direkt bei Tagesschau und heute journal
im Hauptprogramm von ARD und ZDF einzublenden. Die Pressemitteilung
[1] http://presse.phoenix.de/index.phtml
[2] http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/PM26_PhoenixGebaerdensprache_kk.html
Salzburg, 28. Juli 2013 - Am Wochenende trafen sich die
Untertitelbeauftragten der Gehörlosen- und Schwerhörigenbundesverbände
Deutschlands, Österreichs und der Schweiz im Kulturzentrum der Gehörlosen
in Salzburg zu einem Workshop, bei dem es um die Vereinheitlichung der
Untertitelrichtlinien für den deutschen Sprachraum ging.
„Bedingt durch die UN-Konvention der Menschen mit Behinderung und durch die
Rundfunkgebühren, von denen seit Januar dieses Jahres auch die
Hörbehinderten in Deutschland nicht mehr vollständig befreit sind, wird das
Untertitelangebot zwar schneller ausgebaut, allerdings bleibt oft die
Qualität auf der Strecke“, beurteilt der Referatsleiter Barrierefreie
Medien, Bernd Schneider, die jetzige Situation in Deutschland.
Obwohl die Untertiteldateien bereits zwischen den drei Ländern ausgetauscht
werden, existieren unterschiedliche Richtlinien zur Darstellung der
Untertitelung. Grundlage des gemeinsamen Workshops bildete die Masterarbeit
von Yves-Manuel Mean, der in einer Umfrage herausgefunden hat, dass sich 85
Prozent der Hörbehinderten einheitliche Untertitel wünschen.
Die Originalsprache soll im Untertitel weitgehend erhalten bleiben, die
Farben blau und rot aufgrund der schlechten Lesbarkeit gar nicht mehr
verwendet und die Untertitel grundsätzlich immer - sofern mehr als eine
Person im Bild ist - am Sprecher ausgerichtet werden. Für
Geräuschbeschreibungen existieren verschiedene Farbkombinationen für die
Vorder- und Hintergrundfarbe. Diese sollen nach Vorstellung der
Hörbehindertenverbände immer in Klammern und in weißer Schrift auf
schwarzem Hintergrund erscheinen. Das erleichtert auch die Übernahme der
Teletextuntertitel in das digitale DVB-Format, deren Hintergrundfarbe bei
einigen Sendern halbtransparent und bei anderen Sendern gar nicht vorhanden
ist.
Die vollständigen Ergebnisse wurden auf www.untertitelrichtlinien.de [1]
veröffentlicht und sollen jährlich überarbeitet werden. Die Zusammenarbeit
zwischen den gehörlosen und schwerhörigen Workshop-Teilnehmern
funktionierte dank der Ferndolmetschdienste Telesign und Verbavoice
einwandfrei.
Die Verbände wollen sich im Juni 2014 in Zürich treffen, um die
unterschiedliche Untertiteldarstellung auf den verschiedenen Endgeräten zu
optimieren.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Bernd Schneider, Referatsleiter Barrierefreie Medien
Mail: SchneiderBernd@web.de
[1] http://www.untertitelrichtlinien.de/
Nachfolgender Artikel wurde im Zeichen Nummer 92 im November 2012
veröffentlicht.
Den Artikel lesen Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/2012-11-leitziel-inklusion-hase.pdf
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am
10.07.2013 neue Festbeträge beschlossen, die am 16.07.2013 im
Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Für schwerhörige Versicherte mit
Ausnahme der an Taubheit grenzenden Versicherten wurde ein Festbetrag in
Höhe von 733,59 Euro festgesetzt, das entspricht unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Mehrwertsteuer 784,94 Euro. Bei
beidohriger Versorgung gilt für das zweite Hörgerät ein Abschlag von
146,72 Euro. Der neue Festbetrag tritt am 01.11.2013 in Kraft.
Die für die Anpassung in Frage kommenden Hörgeräte sollen mindestens
über die technischen Merkmale Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit (mindestens
vier Kanäle), Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung, mindestens
drei Hörprogramme sowie eine Verstärkungsleistung von bis 75 dB
verfügen. Dies ist exakt gleich definiert wie bei den Festbeträgen für
an Taubheit grenzend Schwerhörige, die seit 01.03.2012 gelten. Lediglich
die Verstärkungsleistung ist für diese Versichertengruppe mit mehr als 75
dB höher.
Für die Anpassung eines Hörgeräts ist ein Arbeitsaufwand des Akustikers
von 461 Minuten (7 Stunden und 41 Minuten) eingerechnet. Auch das ist nun
exakt gleich für alle Schweregrade der Hörschädigung festgelegt.
Der Nachversorgungsaufwand ist laut Aussage des GKV-Spitzenverbandes nicht im
Festbetrag enthalten und ist von den Hörgeräteakustikern bzw. der
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker in den Versorgungsverträgen mit den
Krankenkassen auszuhandeln. Der Nachversorgungsaufwand soll pauschal
beziffert und zusätzlich zum Festbetrag vergütet werden.
Die Patientenvertreter der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten -
Selbsthilfe und Fachverbände (DG) und des Deutschen Schwerhörigenbundes
(DSB) haben bei der Anhörung am 06.06.2013 dem GKV-Spitzenverband eine
Reihe von Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen vorgetragen, die
größtenteils unberücksichtigt blieben. Unter anderem ist der
Anpassungsaufwand viel zu niedrig kalkuliert, der Abschlag für das zweite
Hörgerät ist nicht hinnehmbar und es fehlt wieder die Einstellung der
Induktionsspule.
Insbesondere kritisieren die Patientenvertreter, dass der GKV-Spitzenverband
erneut nicht offen gelegt hat, welche Hörgeräte des unteren Preisdrittels
in die Berechnung des Festbetrags einbezogen wurden. Somit bleibt die gesamte
Preiskalkulation intransparent.
Die Höhe des neuen Festbetrags reicht nicht aus. Im
Bundessozialgerichtsurteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) wird darauf
hingewiesen, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit
mindestens 1000 Euro pro Gerät notwendig sind, um den Versicherten
angemessen zu versorgen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Staffelung der Festbeträge von 1000
Euro für mittelgradige, 1200 Euro für hochgradige und 1500 Euro für an
Taubheit grenzend schwerhörige Patienten angebracht. Davon sind die neuen
Festbeträge weit entfernt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier [1].
[1] http://www.schwerhoerigen-netz.de/
Bonn/Berlin, 30.08.2013 - Vertreter von phoenix und des Referats
Barrierefreie Medien der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten -
Selbsthilfe und Fachverbände e. V. haben sich am 15.08.2013 zu einem "runden
Tisch" in Berlin getroffen und eine Fortsetzung der
Gebärdensprachdolmetschung bei "Tagesschau" und "heute journal" vereinbart.
Bei dem Treffen wurde den Vertretern der Verbände das Anliegen des Senders
erläutert, das barrierefreie Angebot für die Betroffenen durch die
Einführung eines umfangreichen Untertitelangebotes erheblich auszuweiten.
Die Verbände begrüßten grundsätzlich dieses Vorhaben. Sie unterstrichen
jedoch, dass für einen Teil der Betroffenen die Gebärdensprachdolmetschung
elementar für das Verständnis von Informationssendungen sei.
Michaela Kolster und Michael Hirz, Programmgeschäftsführer von phoenix:
"Unser Anliegen war es stets, das barrierefreie Angebot zu vergrößern, um
einem möglichst breiten Kreis von Zuschauerinnen und Zuschauern den Zugang
zu unserem Programm zu ermöglichen. Das Gespräch mit den Verbänden hat uns
gezeigt, dass die Dolmetschung von Sendungen in Gebärdensprache für viele
Gehörlose von elementarer Bedeutung ist. Diesem Umstand tragen wir Rechnung
und behalten diesen Service bei. Phoenix kann mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln aber nicht alles leisten. Ein darüber hinaus gehendes
Angebot wird von der finanziellen Ausstattung des Senders abhängen. "
"Für uns ist der Einsatz von Gebärdensprache bei phoenix unverzichtbar und
wir begrüßen es sehr, dass phoenix dieses Angebot fortsetzen wird", so
Prof. Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten.
Anna Maria Koolwaay, Deutscher Schwerhörigenbund e. V.: "Natürlich
wünschen wir uns auch bei phoenix einen Ausbau der Untertitelungen. Da ARD
und ZDF im Ersten, Zweiten und in den Dritten Fernsehprogrammen damit sehr
gut vorankommen, ist es für uns akzeptabel, dass bei phoenix der Schwerpunkt
weiterhin bei der Dolmetschung von Sendungen in Gebärdensprache liegt."
Alexander von Meyenn, Vizepräsident Deutscher Gehörlosen-Bund e. V., lobte
den konstruktiven Austausch, an dem auch Vertreter von ARD und ZDF
teilnahmen: "Ich begrüße, dass wir jetzt auch mit phoenix einen
intensiveren Austausch pflegen. Das wollen wir in der Zukunft gern
fortsetzen."
Das Fachreferat Barrierefreie Medien und die Verantwortlichen von phoenix
haben vereinbart, sich in Zukunft regelmäßig auszutauschen.
Ihre Fragen richten Sie bitte an
Gudrun Hindersin
Leiterin phoenix Kommunikation
Tel. 0228/9584190
Gudrun.Hindersin@phoenix.de
Bernd Schneider
Referatsleiter Barrierefreie Medien
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten
- Selbsthilfe und Fachverbände e. V.
SchneiderBernd@web.de
Die Pressemitteilung finden Sie auch hier [1].
[1] http://presse.phoenix.de/news/pressemitteilungen/2013/08/20130830_PM_Runder_Tisch/20130830_PM_Runder_Tisch.phtml
Ab 1. November 2013 werden neue höhere Festbeträge für Hörgeräte gelten
und obwohl die Beträge deutlich angehoben werden, ist abzusehen, dass die
meisten schwerhörigen Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die
den Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin
Zuzahlungen werden leisten müssen.
Deshalb hat die DG stellvertretend für alle hörgeschädigten Menschen in
Deutschland Klage gegen die Festbeträge eingereicht. Ziel ist es, dass das
immer noch intransparente Festsetzungsverfahren gerichtlich überprüft wird,
die Patientenvertreter Einsicht in alle Kalkulationsgrundlagen erhalten und
somit erreicht wird, dass die Festbeträge richtig berechnet werden.
Beigefügt finden Sie die entsprechende Stellungnahme [1] sowie 3 Anhänge.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/dg-stellungnahmefestbetraege130830.pdf
Vom 25. bis 28.09.2013 findet die REHACARE in Düsseldorf statt.
In Halle 5 (E05-F14) befindet sich auch in diesem Jahr der Themenpark
Hörschädigung mit der DG als Hauptmieterin.
*In diesem Jahr werden am Stand der Deutschen Gesellschaft durchgehend
Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher/innen zur Verfügung stehen.*
Folgende Verbände und fördernde Mitglieder der DG sowie Gewerbliche sind in
diesem Jahr beteiligt:
*Am Stand der DG*:
BGK - Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V.
DGB - Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
DHS - Deutsche Hörbehinderten-Selbsthilfe e. V.
DSB - Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
*Mit einem eigenen Stand:*
BAGUS
CIV - Cochlear Implant Verband NRW
DG - Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e. V.
DTL - Deutsche Tinnitus-Liga e. V.
Kombia
LoorEns
Reha-Com-Tech
Schriftdolmetscher NRW
Tess Relay-Dienste
Telesign Deutschland
Am 04. Oktober 2013 findet in Berlin eine Demonstration für die Rechte und
qualifizierte Assistenz von taubblinden Menschen statt. Treffpunkt ist der
Hauptbahnhof um 11 Uhr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer [1] und der Internetseite
der Aktion [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/demo-flyer.pdf
[2] http://www.aktion-taubblind.de
Wie uns der NDR mitteilte, werden die Regionalmagazine ab dem 01. Oktober
2013 mit Untertiteln ausgestrahlt. Weitere Details entnehmen Sie der
Pressemitteilung des NDR [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/untertitel-landesprogramme.pdf
Davon, dass der Deutsche Schwerhörigenbund, der Deutsche Gehörlosen-Bund
und die Deutsche Gesellschaft ein erfolgreiches Gespräch mit phoenix hatten,
konnten sich gestern diejenigen, die dort um 20 Uhr die Tagesschau und um
21.45 Uhr das heute-journal
gesehen haben, überzeugen.
Hierzu eine Pressemitteilung [1] von phoenix.
Die Gebärdensprachdolmetscher werden größer zu sehen sein und im
Vordergrund stehen.
phoenix hat auf diese Weise Anregungen aus unserem Gespräch in Berlin
aufgenommen.
Wir danken herzlich dafür!
[1] http://presse.phoenix.de/news/pressemitteilungen/2013/10/20131011_Gebaerde/20131011_Gebaerde.phtml
-------- ARBEITSTAGUNG DER DG VOM 8. BIS 10. NOVEMBER 2013 IN EISENACH -------
.... Teil 1: Allgemeine Informationen
In der Zeit vom 8. bis zum 10. November fand die diesjährige Arbeitstagung
der DG in Eisenach statt.
Es war die 11. Veranstaltung im schönen Haus Hainstein mit Blick auf Martin
Luthers Wartburg. Die Entscheidung für diesen zentralen Tagungsort in
Thüringen hat sich seit vielen Jahren bewährt.
Es nahmen von 25 Mitgliedsverbänden 18 teil. Die Tagung begann am Freitag
Abend um 19 Uhr. Zuvor hatten bereits Sitzungen des Vorstandes sowie des neu
gegründeten DG-Fachausschusses Bildung stattgefunden.
Im Mittelpunkt des ersten Abends stand ein Vortrag von Jakob Stephan Baschab,
dem Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha).
Im Anschluss an den Vortrag entstand eine Diskussion über Fragen der
Hörgeräteversorgung sowie Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der
Bundesinnung mit der DG. Als dann der Antrag der biha auf Mitgliedschaft in
der DG abgestimmt wurde, erstaunte das Ergebnis nach dem interessanten
Vortrag sowie der Diskussion von vielen Bereichen, in denen ein gemeinsames
Engagement wichtig sein wird, wenig:
Die Mitgliederversammlung entschied sich einstimmig für die Aufnahme der
biha.
Anschließend berichtete Renate Welter, stellvertretende Vorsitzende der DG,
über die Klage der DG zu den Festbeträgen für Hörgeräte.
Vorsitzender der DG ist Prof. Dr. *Ulrich Hase*. Hase ist auch
Landesbeauf-tragter für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Landtags. Bevor er Vorsitzender der DG wurde, war er
10 Jahre lang Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der DG sind *Renate Welter* und *Andreas
Kammerbauer*. Beide sind auch Vizepräsidenten des Deutschen
Schwerhörigenbundes.
Am nächsten Vormittag stand die Arbeit der DG des letzten Jahres im
Vordergrund. Hierzu berichteten der Vorsitzende der DG, Ulrich Hase, sowie
dessen Stellvertreter Renate Welter und Andreas Kammerbauer sowie die
Referentin Susanne Dürkop.
*Susanne Dürkop* ist seit 2009 hauptamtliche Referentin des Vorstands der DG
in der Rendsburger Geschäftstelle.
Die ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin und
Gebärdensprachdol-metscherin arbeitet bei der DG auf einer Teilzeitstelle.
Auch *Ute Wülpern-Sdun*, Mitarbeiterin der Telesign Deutschland GmbH
unterstützt in Teilzeit die Geschäftsstelle der DG.
*Sabine Broweleit*, langjährige vorherige Geschäftsführerin der DG und nun
Geschäftsführerin der Tess GmbH, ist ehrenamtlich für die Supervision der
Kassenführung sowie die Erstellung der Haushaltspläne zuständig.
Eine besondere Information präsentierte Gunter Erbe, Vorsitzender des
Deutschen Wohlfahrts-verbands für Gehör- und Sprachgeschädigte e. V., der
gemeinsam mit dem Ehrenvorsitzenden der DG, Peter Donath, eine Chronik
unseres Verbandes erstellt. Er stieß auf alte Unterlagen, aus denen
hervorgeht, dass die DG im Jahre 2014 seit 60 Jahren besteht. Dies
überraschte die Mitgliederver-sammlung, hatte die DG doch gerade vor einem
Jahr ihr 50jähriges Jubiläum gefeiert!
Anschließend wurde das Konzept der neu organisierten DG-Fachausschüsse
vorgestellt und diskutiert. Die DG-Fachausschüsse Bildung und barrierefreie
Medien präsentierten Zwischen-ergebnisse ihrer bisherigen Tätigkeiten. Dem
Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik wurde durch eine umfassende Themensammlung
zu politischen Handlungsbedarfen zugearbeitet.
Da die DG Gesellschafterin der Telesign Deutschland GmbH sowie der Tess
Relay-Dienste GmbH ist, wurden auf der Mitgliederversammlung Weichen für
eine enge Kooperation dieser beiden Firmen gestellt. Dadurch werden
zukünftig die unterschiedlichen Dienstleistungen dieser Gesell-schaften als
Unternehmensgruppe wesentlich transparenter gestaltet werden können.
Die DG erhält durch diese Firmen eine regelmäßige finanzielle Förderung,
die ihnen auch die Arbeit der Fachausschüsse ermöglicht und auf diese Weise
erheblich zur politischen Arbeit der DG für hörgeschädigte Menschen
beiträgt. Dies wurde durch die Mitgliedsverbände während der Tagung
besonders anerkannt.
Nach der Vorstellung der Kassenberichte für die Jahre 2011 und 2012 erfolgte
einstimmige Entlastung. Auch der Haushaltsplan für das Jahr 2014 wurde
einstimmig angenommen.
Zur BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) empfahl die DG im
Einvernehmen mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e. V., dass zukünftig die
Übersetzung von Website-Texten von examinierten tauben
Gebärdensprachdolmetschern erfolgen soll. Gehörlose
Gebärdensprach-dozenten und andere taube Menschen, die bisher solche
Übersetzungen vorgenommen haben, sollen im nächsten Jahr einen
Orientierungskurs zum Gebärdensprachdolmetschen besuchen können. Dieser
Kurs soll für sie eine Entscheidungshilfe sein, ob sie sich zu einer
entsprechenden Aus-bildung entscheiden oder aber sich ohne eine solche
Ausbildung als Dolmetscher prüfen lassen. Bis zum Beginn des nächsten
Ausbildungsgangs Ende 2014 sollen sie in dieser Übergangsphase weiter-hin
Websites übersetzen dürfen.
Anschließend erhielten die Mitgliedsverbände der DG Gelegenheit, über ihre
vielfältigen Tätig-keiten zu berichten und Möglichkeiten zur
Zusammenarbeit zu klären.
Der letzte Tag der Arbeitstagung war der Situation taubblinder Menschen
gewidmet.
Irmgard Reichstein von der Stiftung Taubblind Leben und Dieter Zelle sowie
Gudrun Marklowski-Sieke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Taubblind
berichteten in sehr eindrucksvoller Weise zur Situation taubblinder Menschen
sowie zum aktuellen politischen Geschehen zur Anerkennung durch ein eigenes
Merkzeichen Taubblind. Deutlich wurde auch die Notwendigkeit, die Ausbildung
von Dolmetschern für taubblinde Menschen voran zu bringen. Die DG
unterstützt taubblinde Menschen in ihren Bemühungen.
Die nächste Tagung der DG wird vom 21. bis zum 23. November 2014 wieder in
Eisenach stattfinden.
.... Teil 2: Informationen zur Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha)
aus dem Vortrag des Hauptgeschäftsführers Jakob Stephan Baschab
Die biha wurde 1966 als Bundesinnung und als Körperschaft des öffentlichen
Rechts gegründet. Angegliedert sind ca. 4800 unmittelbare Mitgliedsbetriebe.
Landes- und Regionaluntergliederungen bestehen nicht.
Die biha unterhält in Lübeck die Akademie für Hörgeräteakustik, eine
Fachschule für Hörgeräteakustiker mit integrierter bundesoffener
Berufsschule.
Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium. Sie besteht aus 16
Landesdelegierten. Diese werden auf regionalen Mitgliederversammlungen in 4
Regionen (Ost, West, Nord, Süd) für jeweils 3 Jahre gewählt.
Ca. 14 Millionen Menschen in Deutschland haben Hörprobleme. Davon sind ca. 3
Millionen schwerhörige Menschen mit Hörgeräten versorgt. Eine medizinische
Indikation liegt vor für ca. 6,4 Millionen Menschen, Tendenz steigend. Immer
mehr Menschen werden schwerhörig.
.... Teil 3: Aus der Arbeit der DG
Ulrich Hase berichtete über Termine und Vorstandssitzungen der DG sowie
über die erfolgreiche Sitzung mit phoenix am 15. August in Berlin. Er
erinnerte daran, dass phoenix beabsichtigt hatte, sein Untertitelangebot
auszuweiten und gleichzeitig auf Gebärdensprache zu verzichten.
Während der Sitzung in Berlin konnte deutlich gemacht werden, welch hohen
Stellenwert bisher phoenix gerade für gehörlose Menschen hat. Denn das
Fernsehangebot von Nachrichtensendungen in Gebärdensprache ist nach wie vor
überaus gering. Außerdem wurde daran erinnert, dass phoenix die
Übersetzung in Gebärdensprache 1996 auf Druck des Deutschen
Gehörlosen-Bundes begonnen hatte, nachdem dieser gegen den NDR auf
Vermittlung von Nachrichten in Gebärdensprache geklagt hatte. Im Rahmen der
Klageerhebung hatte in Hamburg eine eindrucksvolle Demonstration zum NDR mit
über 2.000 Teilnehmern stattgefunden.
Die Leitung des phoenix-Teams war sehr aufgeschlossen für die Argumente der
Delegation mit Anna Maria Koolwaay, Ulrich Hase, Bernd Schneider und
Alexander von Meyenn und nahm auch Verbesserungsvorschläge von Bernd
Schneider auf, die mittlerweile umgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden die
Weichen für eine intensive Zusammenarbeit gestellt.
Phoenix und die DG haben zwischenzeitlich eine gemeinsame Presseerklärung zu
den Ergebnissen des Gespräches herausgegeben, die auch auf der DG-Homepage
veröffentlicht worden ist.
Besondere Anerkennung sprach Ulrich Hase für Anna Maria Koolwaay aus, die
sich als Vertreterin des Deutschen Schwerhörigenbundes hinter die Forderung,
das Gebärdensprachdolmetschen fortzusetzen, gestellt hatte.
Renate Welter berichtete aus ihrer Arbeit als Patientenvertreterin im
Gemeinsamen Bundes-ausschuss (G-BA). In diesem vom Sozialgesetzbuch V
(Krankenversicherungsrecht) legitimierten Gremium erarbeiten Vertreter der
Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertreter Richtlinien zur gesundheitlichen
Versorgung der gesetzlich Versicherten.
Seit 2008 wurde in einer Arbeitsgruppe die Hilfsmittelrichtlinie in Bezug auf
die Hörgeräteversorgung novelliert. Die neue Richtlinie ist 2012 in Kraft
getreten und wird nun ständig weiterentwickelt. Die Patientenvertreter haben
beantragt, dass eine Störschallmessung bei der Hörgeräteanpassung
verpflichtend durchzuführen ist. Das soll 2014 erarbeitet werden.
In der AG Kinderrichtlinien wurde 2008/ 2009 das Neugeborenenhörscreening in
eine Richtlinie gefasst. Diese ist nun 5 Jahre in Kraft und wird 2014
evaluiert werden.
In weiteren Arbeitsgruppen wurde über Anträge zur Aufnahme der
Sauerstofftherapie und eines Screenings auf Hörstörungen für über
50-Jährige als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beraten.
Andreas Kammerbauer berichtete anschließend zur diesjährigen REHACARE. Auch
2013 war die DG als Betreiber des Hörgeschädigten-Parks wieder vier Tage
lang während der REHACARE in Düsseldorf präsent. 43.500 Besucher
informierten sich über Rehabilitation, Pflege und Hilfsmittel. Die DG
stellte als Give away das neu gedruckte Fingeralphabet in Postkartenformat
zur Verfügung. Dieses fand große Resonanz, insbesondere bei den Logopädie-
und Krankenpflegeschülern. Im Vergleich zum letzten Jahr lässt sich eine
Steigerung der Interessenten, insbesondere bei den Hörgeschädigten selbst,
feststellen. Dies liegt auch daran, dass zur Zeit der REHACAE keine
Schulferien waren.
Kammerbauer wies auch darauf hin, dass die Veranstaltung inzwischen von
Routine und Erfahrung der Organisatoren geprägt ist.
Am Themenpark Hörschädigung waren in diesem Jahr neben der DG die Firmen
Tess, Telesign, LoorEns, Kombia, RehaComTech, Bagus sowie die Verbände der
Schriftdolmetscher NRW und der Cochlear Implant Verband NRW im Auftrag der
DCIG beteiligt.
Am Stand der DG waren vertreten der Deutsche Gehörlosen-Bund, der Deutsche
Schwerhörigenbund, der Bundeselternverband gehörloser Kinder und die
Deutsche Hörbehinderten-Selbsthilfe und die BHSA.
2014 findet die REHACARE vom 24. bis 27. September statt. Hierzu haben sich
bereits zwischenzeitlich drei neue Interessenten bei der DG angemeldet.
Nach diesen Ausführungen stellte Susanne Dürkop die Zwischenergebnisse des
durch das Bundesministerium für Arbeit geförderten Projektes zum
Telefonverhalten vor.
.... Teil 4: Klage der DG gegen die Festbeträge
Am 16.07.2013 wurden die vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband) festgelegten Festbeträge im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Gegen diese Festsetzung konnte innerhalb eines Monats Klage
beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
Die DG hat als anhörungsberechtigte Patientenorganisation im Vorfeld eine
Stellungnahme abgegeben und war in Vertretung von Renate Welter zu einem
Anhörungstermin im Juni 2013 eingeladen. Die Argumente der DG wurden aber
nicht aufgegriffen.
Ergebnis ist, dass die Festbeträge wieder zu niedrig angesetzt sind und
weiterhin hohe Eigenanteile der Versicherten zu erwarten sind. Die DG beklagt
insbesondere, dass das Verfahren nicht transparent durchgeführt wurde. Der
GKV-Spitzenverband verweigerte im Anhörungsverfahren die Offenlegung der
Unterlagen, um die Berechnung der Festbeträge nachvollziehen zu können.
Die DG hat daraufhin fristgerecht Klage eingereicht. Neben der DG klagen auch
drei Einzelpersonen in einer Klagegemeinschaft mit der DG. Außerdem hat der
Deutsche Behindertenrat als Patientenvertreterorganisation gem. SGB V sich
bereit erklärt, der Klage der DG beizutreten. Damit sollen die Positionen
der DG im Verfahren gestärkt werden.
.... Teil 5: Zwischenstand zum DG-Projekt Telefonverhalten
Am 1. August 2012 startete das Projekt „Maßnahmen zur Förderung der
kommunikativen Kompetenz hörgeschädigter Menschen zur Nutzung von
Telefon-Vermittlungsdiensten“. Das Projekt befindet sich derzeit in der
Durchführungsphase.
Nach Erhebung und Auswertung der vor einem Jahr verteilten Fragebogen wurde
ein Curriculum für Seminare entwickelt und mit dem Expertenbeirat, der sich
in regelmäßigen Abständen trifft, abgestimmt.
Seit Juni 2013 wurden drei Seminare durchgeführt, zwei für Nutzer
gebärdensprachlicher Vermittlungsdienste und eines für Nutzer schriftlicher
Vermittlungsdienste.
Während die Seminare für Gebärdensprach-Nutzer bisher sehr gut besucht
waren und auch für die kommenden Seminare bereits Anmeldungen vorliegen,
konnte bisher nur ein Seminar für Schriftsprach-Nutzer/innen durchgeführt
werden. Es wird vermutet, dass die Gründe hierfür darin liegen, dass
schwerhörige und ertaubte Menschen mit dem Telefonieren vertraut sind,
während taube Menschen in ihrer Sozialisation in der Regel keine
Telefonkultur erworben haben. Die bisher durchgeführten Seminare haben
gezeigt, dass der Aufklärungsbedarf für taube Menschen sehr hoch ist.
Am 14. November 2013 trifft sich der Expertenbeirat zur Auswertung und
Anpassung der bisher durchgeführten Seminare. Außerdem soll das anstehende
Filmkonzept erarbeitet werden.
Ziel des Projektes ist es, neben der Entwicklung eines Schulungskonzeptes
auch einen Film zu erstellen, in dem der Ablauf eines gelingenden Telefonats
dargestellt wird. Dieser Film wird allen Interessierten nach Projektende auf
der Homepage der DG zur Verfügung stehen.
Das Projekt endet am 31. Juli 2014 mit dem Abschlussbericht.
.... Teil 6: Fachausschüsse in der DG
Die DG hat sich dazu entschlossen, ihre Arbeit zukünftig mit
Fachausschüssen effektiver zu gestalten. Die Fachausschüsse sollen der
Mitgliederversammlung sowie dem Vorstand zuarbeiten. Hierzu gehört die
Vorbereitung von verbandsübergreifenden Positionen sowie die Wahrnehmung der
Interessen der DG in unterschiedlichen Fachgremien. Die Fachausschüsse
sollen die Zusammenarbeit der Verbände in der DG fördern, sind aber auch
mit externen Fachleuten besetzt.
Gebildet wurden die Fachausschüsse Bildung, barrierefreie Medien (diesen
Arbeitsbereich nimmt die DG schon seit vielen Jahren unter der Federführung
von Bernd Schneider sehr erfolgreich wahr) und Arbeitsmarktpolitik.
.. DG Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik
vorläufige Sprecherin: *Renate Welter* (DG)
Mitglieder: *Christine Linnarz* (Deutscher Gehörlosen-Bund), *Sylvester
Popescu-Willigmann* (Fachhochschule Kiel), *Dr. Hans Chr. Strauß*
(Universität Heidelberg), *Dr. Andreas Weber* (Universität Halle-Wittenberg
Darüber hinaus sollen die Themenbereiche Politik und Recht durch die
Einladung von Expertenrunden zu Mitgliederversammlungen intensiver als bisher
bearbeitet werden.
.. DG Fachausschuss Bildung
Sprecher:
Prof. Dr. *Christian Rathmann* (Universität Hamburg und Gesellschaft für
Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser)
Mitglieder:
Prof. Dr. *Claudia Becker* (Universität Berlin), *Ines Helke* (Deutscher
Schwerhörigenbund), *Swen Kremer* (Bundeselternverband gehörloser Kinder),
*Dietmar Schleicher* (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Bildungs-einrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige)
Prof. Dr. Christian Rathmann und Dietmar Schleicher stellten in einem
Statement Themen für mögliche Arbeitsschwerpunkte des DG-Fachausschusses
Bildung vor:
1) Professionalisierung, Fachkompetenz
2) Bilinguale Bildung und das Unterrichtsfach DGS an Regelschulen
3) Einsatz von Dolmetschern an Regelschulen
4) Frühförderung
5) Lebenslanges Lernen, Umschulung, Fort- und Weiterbildung
6) Berufliche Bildung
7) Sicherstellung des Fachs Hörgeschädigtenkunde/ Deaf Studies (Begriff
wird noch determiniert) an den Schulen
8) Fachkräftemangel
Der derzeit wichtigste Aspekt ist die Professionalisierung und Fachkompetenz.
Es besteht die Sorge, dass als Effekt der Etablierung von
Inklusionspädagogik an deutschen Hochschulen Hörgeschädigtenpädagogik
verdrängt wird.
Es muss dringend gegenüber der Bildungspolitik sowie gegenüber den
Hochschulen deutlich gemacht werden, dass Fachkompetenz für die
Professionalisierung in der Bildung von Menschen mit Hörbehinderung die
Hauptgrundlage ist. Ein entsprechendes Positionspapier soll im Jahr 2014
erarbeitet und mit der Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
.... Teil 7: Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse aus dem Bericht von Bernd
Schneider zum Fachausschuss barrierefreie Medien
Vom Fachausschuss barrierefreie Medien wurden in 2013 diverse Termine
wahrgenommen.
Gespräche mit den Sendern ARD, ZDF und RTL hatten zum Ergebnis, dass das
Angebot untertitelter Sendungen bis Ende 2013 weiter ausgebaut werden soll.
Das ZDF plant bis Ende des Jahres ca. 70 %, der NDR 50 % und die ARD 100 %
der Sendungen zu untertiteln. Darüber hinaus wird das Angebot untertitelter
Sendungen im Internet ausgebaut. Der NDR produziert darüber hinaus mit
Schülern der Elbschule Hamburg Kindernachrichten in Gebärdensprache. Bei
RTL ist derzeit kein Ausbau von Untertiteln geplant.
Im Auftrag der DG ist ein Film über bisherige Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
„Untertitel und Gebärdenspracheinblendung“ produziert worden. Dieser
verdeutlicht den aktuellen Stand der Untertitelungen sowie die zukünftige
Entwicklung.
Der Film wurde am 3. 4. 2013 ins Internet gestellt, siehe auch
www.deutsche-gesellschaft.de [1].
Auf diese Weise reagierte die DG auf zahlreiche Nachfragen sowie auch auf die
Kritik daran, dass die DG gemeinsam mit anderen Hörgeschädigtenverbänden
eine reduzierte Fernsehgebühr für Menschen mit dem Merkzeichen RF zugunsten
der Herstellung von Barrierfreiheit in den Medien akzeptiert hatte.
Die Gesamtsituation wurde hierdurch für viele verständlicher. Dies zeigt
die Tatsache, dass Kritik seitdem deutlich nachgelassen hat.
Die DG-Arbeisgruppe „Untertitel und Gebärdenspracheinblendung“ wurde am
24. 5. 13 auf der Vorstandssitzung der DG in den „Fachausschuss
barrierefreie Medien“ umbenannt.
Zum 1.5.2013 wurden die Förderrichtlinien der Filmförderungsanstalt
dahingehend geändert, dass Untertitel und Audiodeskription für neu gedrehte
Filme Pflicht sind. Hiervon ausgenommen sind Filme mit sehr kleinem Budget.
Vom 26. bis zum 28.07.2013 fand gemeinsam mit Gehörlosen- und
Schwerhörigenverbänden aus Österreich und der Schweiz in Salzburg ein
Untertitel-Workshop statt. Dieser Workshop hatte das Ziel, gemeinsame
Untertitel-Richtlinien zu erarbeiten. Die erarbeiteten Richtlinien sind zu
finden unter www.untertitelrichtlinien.de [2]. In Österreich und der Schweiz
wurden diese Richtlinien bereits zur Umsetzung übernommen.
Nach dem erfolgreichen Treffen am 15.08.13 in Berlin mit phoenix, auf dem
beschlossen wurde, dass phoenix die Einblendung von
Gebärdensprachdolmetschern beibehält, stellt phoenix seit dem 14.10.2013
nun auch die Gebärdensprachdolmetscher in einem augenfreundlichen Format
größer dar als bisher.
Zunehmend möglich wird außerdem die wahlweise Zuschaltung von Untertiteln
und Gebärdensprachdolmetschern per HbbTV.
Für 2014 ist eine Zielvereinbarung mit den Privatsendern zum Ausbau von
Untertiteln geplant. Weiterhin ist es Ziel, die vereinbarten einheitlichen
Untertitelrichtlinien im deutschsprachigen Raum einzuführen. Phoenix möchte
intern eine Umfrage vorbereiten. Die gesetzliche Verpflichtung zur
Untertitelung von DVDs soll erarbeitet werden. Neben dem Einsatz von
Untertiteln und Gebärdensprache soll an der Verbesserung der Tonqualität
gearbeitet werden.
.. DG Fachausschuss barrierefreie Medien
Sprecher: *Bernd Schneider* (DG)
Mitglieder:
*Anna Maria Koolway* (Deutscher Schwerhörigenbund), *Alexander von Meyenn*
(Deutscher Gehörlosen-Bund), viertes Fachausschussmitglied wird ein Experte
aus dem Bereich der öffentlichen Medien sein
[1] http://www.deutsche-gesellschaft.de
[2] http://www.untertitelrichtlinien.de
Bundesweit und kostenlos: Ab dem 06. Dezember 2013 können alle
hörgeschädigten Menschen über die Relay-Dienste TeSign oder TeScript
Notrufe1 zur 110 oder 112 telefonisch absetzen. Dafür hat Tess einen
speziellen Notruftarif eingeführt, der kostenlos ist.
Ausführliche Informationen zur Nutzung des „Tess-Notrufs“ finden Sie
hier [1].
[1] http://www.tess-relay-dienste.de/
Im Rahmen des im August 2012 gestarteten, vom BMAS geförderten
Projekts *„Maßnahmen zur Förderung der kommunikativen Kompetenz
hörgeschädigter Menschen zur Nutzung von Telefon-Vermittlungsdiensten“*
sucht die DG schwerhörige, ertaubte oder taube Teilnehmer/innen, die
beruflich einen schriftlichen Telefon-Vermittlungsdienst nutzen oder in
Zukunft nutzen möchten.
*Termine: *
3. Seminar: *22./23. Januar 2014*, *Stuttgart* (Anreise am 22. Januar 10:00,
Abreise am 23. Januar 17:00)
4. Seminar: *26./27. März 2014*, *Kassel* (Anreise am 26. März 10:00,
Abreise am 27. März 17:00)
Ziel ist es, sich über die Abläufe gedolmetschter Gespräche im Rahmen
beruflicher Zusammenhänge auszutauschen und zu reflektieren, wie die
Zusammenarbeit mit den Dolmetscher/innen optimiert werden kann. Bei den
Seminaren werden Gudrun Brendel und Dagmar Gottschalk als Referenten
mitwirken.
Für das Seminar in *Stuttgart* ist am *20.12.2013 Anmeldeschluss*.
Wenn Sie Interesse an diesem Angebot haben, melden Sie sich gern bei uns! Wir
freuen uns auf einen spannenden Austausch.
Nähere Informationen zum Seminar finden Sie hier [1].
Nähere Informationen zum Stand des Projektes (siehe auch Bericht der
DG-Arbeitstagung in Eisanach 2013):
Am 1. August 2012 startete das Projekt „Maßnahmen zur Förderung der
kommunikativen Kompetenz hörgeschädigter Menschen zur Nutzung von
Telefon-Vermittlungsdiensten“ ( Link zur DGS-Version [2] ).
Das Projekt befindet sich derzeit in der Durchführungsphase.
Nach Erhebung und Auswertung der vor einem Jahr verteilten Fragebogen wurde
ein Curriculum für Seminare entwickelt und mit dem Expertenbeirat, der sich
in regelmäßigen Abständen trifft, abgestimmt.
Seit Juni 2013 wurden drei Seminare durchgeführt, zwei für Nutzer
gebärdensprachlicher Vermittlungsdienste und eines für Nutzer schriftlicher
Vermittlungsdienste.
Während die Seminare für Gebärdensprach-Nutzer bisher sehr gut besucht
waren und auch für die kommenden Seminare bereits Anmeldungen vorliegen,
konnte bisher nur ein Seminar für Schriftsprach-Nutzer/innen durchgeführt
werden. Es wird vermutet, dass die Gründe hierfür darin liegen, dass
schwerhörige und ertaubte Menschen mit dem Telefonieren vertraut sind,
während taube Menschen in ihrer Sozialisation in der Regel keine
Telefonkultur erworben haben. Die bisher durchgeführten Seminare haben
gezeigt, dass der Aufklärungsbedarf für taube Menschen sehr hoch ist.
Am 14. November 2013 trifft sich der Expertenbeirat zur Auswertung und
Anpassung der bisher durchgeführten Seminare. Außerdem soll das anstehende
Filmkonzept erarbeitet werden.
Ziel des Projektes ist es, neben der Entwicklung eines Schulungskonzeptes
auch einen Film zu erstellen, in dem der Ablauf eines gelingenden Telefonats
dargestellt wird. Dieser Film wird allen Interessierten nach Projektende auf
der Homepage der DG zur Verfügung stehen.
Das Projekt endet am 31. Juli 2014 mit dem Abschlussbericht.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/newsletterformsn01oct.pdf
[2] http://www.youtube.com/watch?v=Gn2GBFBRCXk
Unter diesem Link [1] stehen die Powerpoint-Folien zu den Ausführungen von
Ulrich Hase zur "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen und zur Differenzierung Inklusion - Integration" zum Download
bereit.
Bitte beachten Sie, dass zur Wiedergabe eine aktuelle Powerpoint-Version
benötigt wird.
[1] http://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/vortragulrich-haseinklusion-integration_0.pptx
*Telefondolmetschdienst Telesign Deutschland GmbH erhält Innovationspreis
„Top 100“ – Ehrung beim Deutschen Mittelstands-Summit*
Rendsburg 30.06.2014. Seit über 10 Jahren bietet die Telesign Deutschland
GmbH barrierefreie Telekommunikation für gehörlose Arbeitnehmer und
Selbstständige an. Mit kreativen Ideen und einem besonderen Gespür für die
Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen gelingt es Telesign immer passende
Kommunikationslösungen anzubieten. Dies wurde nun mit dem Innovations-preis
„Top-100“ im Deutschen Mittelstand belohnt. Am 27. Juni 2014 übergab
Ranga Yogeshwar die begehrte Auszeichnung an Marion Jokisch,
Geschäftsführerin von Telesign, beim Deutschen Mittelstands-Summit in
Essen.
Für Marion Jokisch, Geschäftsführerin der Telesign Deutschland GmbH, ist
der Erfolg bei „Top 100“ eine besondere Bestätigung für die geleistete
Arbeit: „Die Auszeichnung mit dem ‚Top 100’-Siegel sehen wir als Lohn
für unsere gemeinsamen Anstrengungen im Unternehmen. Solange die
Barrierefreiheit für behinderte Menschen nicht vollständig erreicht ist,
sind unsere Innovationen extrem wichtig. Wir tragen dazu bei, dass es
Gehörlosen besser geht.“
Dem Sprung in die „Top 100“ geht ein anspruchsvolles Auswahlverfahren
voraus. Der Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke und sein Team vom
Institut für Entrepreneurship und Innovation der Wirtschaftsuniversität
Wien haben die Bewerbungen von 247 Unternehmen geprüft. 148 von ihnen
erhalten in drei Größenklassen (maximal 100 Unternehmen pro Größenklasse)
die Auszeichnung als Top-Innovator. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen
das Innovationsmanagement und der Innovationserfolg.
„Den ‚Top 100’ gelingt es in herausragender Weise, ihre Ideen in
Markterfolge zu verwandeln. Das ist die Hürde, an der viele andere
Unternehmen scheitern. Die Top-Innovatoren meistern diese Herausforderung mit
einem ausgeprägten Teamgeist, effizienten Prozessen und häufig auch mit der
frühzeitigen Einbindung von Kunden und externen Partnern in die
Entwicklung“, sagt Prof. Franke.
Wie gut die diesjährigen „Top 100“ sind, zeigt ein Blick auf die Zahlen:
65 nationale Marktführer und sogar 21 Weltmarktführer sind dabei. Zusammen
meldeten die Top-Innovatoren in den vergangenen drei Jahren knapp 2.100
nationale und internationale Patente an.
Die als „Top 100“-Unternehmen ausgezeichnete Telesign Deutschland GmbH
ermöglicht ihren Kunden als erste deutsche Anbieterin das Telefon- und
Ferndolmetschen. Dabei übersetzen Gebärdensprach-Dolmetscher Gespräche
über Bildschirm und Telefon. Inzwischen beschäftigt das Unternehmen mit
Geschäftssitz in Rendsburg in Schleswig-Holstein elf Mitarbeiter in der
Verwaltung und 50 Gebärdensprach-Dolmetscher an 33 Standorten in
Deutschland. Zu den Dienstleistungen zählen das Telefondolmetschen,
Ferndolmetschen (VideoSign), Erklärung von Texten (TextSign) und das
Erstellen von Videos für Homepages (WebSign).
Mehr Informationen finden Sie auf www.telesign.de
Die Telesign Deutschland GmbH
ist ein Telefondolmetschdienst für hörgeschädigte Menschen. Sie ist eine
Tochter der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. (DG) und deren 26 Mitgliedsverbände. Um deren Interessen
zu stützen, setzen sich bei Telesign Menschen mit und ohne
Hörbeeinträchtigungen kontinuierlich für die Gestaltung bedarfsgerechter
Leistungen ein. Seit 2012 ist die Telesign Deutschland GmbH nach DIN ISO
9001:2008 für den Bereich Telefon- und Ferndolmetschen zwischen deutscher
Gebärdensprache und deutscher Lautsprache zertifiziert.
Entstanden ist Telesign aus dem Projekt „Modellversuch zur Optimierung der
Kommunikation von gehörlosen Menschen am Arbeitsplatz“, das von der DG und
dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durchgeführt wurde. Seit
dem 01.10.2001 arbeitet Telesign als Regeldienst.
Wissenschaftliche Leitung und Kooperationspartner
Seit 2002 liegt die wissenschaftliche Leitung in den Händen von Prof. Dr.
Nikolaus Franke vom Institut für Entrepreneurship und Innovation an der
Wirtschaftsuniversität Wien. Frankes Forschungsschwerpunkte sind
Entrepreneurship, Innovationsmanagement und Marketing. Der Wissenschaftler
ist weltweit einer der führenden Experten für User-Innovation. „Top
100“-Projektpartnerin ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung. Mehr Infos unter www.top100.de.
compamedia, Mentor der besten Mittelständler
Die 1993 gegründete compamedia GmbH organisiert mit 19 Mitarbeitern die
bundesweiten Unternehmensvergleiche „Top 100“, „Top Job“ und „Top
Consultant“ und hat die Werte-Allianz „Ethics in Business“ ins Leben
gerufen. Sie begleitet und prämiert damit mittelständische Unternehmen, die
auf den Gebieten Innovation, Personalmanagement, Beratung und
unternehmerische Gesellschaftsverantwortung Hervorragendes leisten.
compamedia arbeitet in allen Projekten mit namhaften Universitäten zusammen.
*Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Urteil des
Bundessozialgerichts bedeutet einen Schritt in Richtung mehr Teilhabe*
Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für
gehörlose Menschen übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit
einem Urteil vom 18.06.2014 entschieden. Geklagt hatte ein stark
hörgeschädigter Mann aus Schleswig-Holstein, bekannt geworden war das
Urteil in dieser Woche durch seine Anwältin. Die Rauchwarnmelder mit
Lichtsignalen waren dem Kläger zuvor vertragsärztlich verordnet worden, die
zuständige Krankenkasse hatte die Kostenübernahme jedoch abgelehnt. Sie
hatte argumentiert, dass Rauchmelder kein Grundbedürfnis seien.
Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass spezielle Rauchmelder einem
grundlegenden Sicherheitsbedürfnis dienten und in mittlerweile dreizehn von
sechzehn Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben seien. Sie
ermöglichten gehörlosen Versicherten in der angepassten Ausführung ein von
fremder Hilfe unabhängiges und selbstständiges Wohnen. Damit sei entgegen
der Argumentation der Krankenkasse ein allgemeines Grundbedürfnis des
täglichen Lebens betroffen. Das Gericht hob mit dem Urteil vorhergehende
Entscheidungen des Sozialgerichts Hamburg und des Landessozialgerichts
Hamburg auf, die die Ausstattung mit Rauchmeldern als individuelle und
private Gefahrenabwehr einstuften, für die Krankenkassen die Kosten nicht
übernehmen müssten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
Verena Bentele, begrüßt diese Entscheidung. Sie bedeute einen Schritt in
Richtung verbesserter Teilhabe für hörgeschädigte Menschen. Das BSG
erkenne das selbständige Wohnen als ein allgemeines Grundbedürfnis des
täglichen Lebens behinderter Menschen an. Zudem sei durch die Entscheidung
eine klare Festlegung getroffen worden, unter welchen Voraussetzungen die
Krankenkassen die Kosten für Rauchwarnmelder übernehmen müssten. Viele
gehörlose Menschen hatten sich in der Vergangenheit nach einer Ablehnung
durch ihre Krankenkasse an die Sozialhilfeträger gewandt - diese hatten an
die Krankenkasse zurückverwiesen. Das Urteil des BSG legt nun klar fest,
dass es sich bei Rauchmeldern für Gehörlose ganz klar um ein Hilfsmittel
nach § 33 SGB IV handle - und damit die Kassen in der Pflicht seien. „Mit
der Entscheidung ist das Hin und Her zwischen Krankenkassen und
Sozialhilfeträgern auf Kosten der Betroffenen nun endlich beendet“, so
Verena Bentele.
Das BSG-Urteil finden Sie hier [1].
[1] http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13510&linked=urt
Die BMAS-Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz berät am 19.11.2014 u.a. über
das Thema "Pauschalierte Geldleistung als mögliche Leistungsform der
Fachleistung/ Prüfung Einführung Bundesteilhabegeld, Blinden- und
Gehörlosengeld".
Vorbereitend auf diese Sitzung hat eine DG-Arbeitsgruppe am 11.11.2014 in
Frankfurt ein Positionspapier zur Einführung eines bundesweiten,
einkommensunabhängig zu zahlenden Gehörlosengeldes erarbeitet.
Anspruchsberechtigt sollen gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen
sein.
Renate Welter, die die DG in der BMAS-Arbeitsgruppe vertritt, wird die
Vorschläge und Forderungen bei der Sitzung am 19.11.2014 einbringen.
Das Positionspapier der DG finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/bthgpauschgeldleistung141113.pdf
Die Deutsche Gesellschaft stellt ihre Chronik (PDF, 4,3 MB) [1] vor. Diese
trägt den Titel /Auf Augenhöhe! - Die Deutsche Gesellschaft der
Hörgeschädigten im Wandel vom Förderverein zur Dachorganisation der
Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Berufs-Fachverbände/.
Darüber hinaus ist anstelle einer Übersetzung ein Film produziert worden,
der umfassende Informationen zur Geschichte der Deutschen Gesellschaft als
auch zur Chronik gibt.
Die Erstellung des Films wurde gefördert durch den BKK Dachverband.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/chronik-deutsche-gesellschaft.pdf
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