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Vom 16. Juni bis 23. September 2007 öffnet die documenta 12 in Kassel ihre
Tore. Neben dem Museum Fridericianum, Schloss Wilhelmshöhe, der Neuen
Galerie, der documenta-Halle und dem Kulturzentrum Schlachthof wird es mit
dem Aue-Pavillon einen temporären Veranstaltungsort mitten in der Karlsaue
geben, der zum Besuch einer der weltweit größten und bedeutensten
Ausstellungen zeitgenössischer Kunst einlädt. Alles weitere zur documenta
12 in Kassel können Sie diesem [1] Download entnehmen.
Für gehörlose Interessierte macht Martina Bergmann entsprechende
Führungen - an anderen Terminen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-55-5f4650d413617.doc
*Innenohrprothese als Möglichkeit für taube Menschen wieder zu hören
*
Informationsveranstaltung am Samstag, den 23. April, 15.00 Uhr an der
HNO-Uniklinik Frankfurt
Am Samstag, den 23. April um 15.00 Uhr dreht sich in der HNO-Uniklinik ( Haus
8) alles um das Innenohrimplantat, das so genannte Cochlea Implantat. Daw
Cochlea Implantat ist eine teilweise implantierbare elektronische
Innenohrprothese, die die ausgefallenen Funktionen des Innenohrs ersetzen
soll.
In der gemeinsamen Informationsveranstaltung des Klinmkums der Johann
Wolfgang Goethe-Universität und des Cochlear Implant Verbandes
Hessen-Rhein-Main e.V. sind folgende Vorträge zu hören:
15.00 Uhr: Neues aus dem Cochlea Implant Centrum Rhein-Main, Prof. Dr.
Gottfried Diller, CIC Rhein-Main
15.30 Uhr: Erfahrungsbericht eines CI-Trägers, Rudolf Schütz
16.00 Uhr: Aktuelles aus der Medizin zum Cochlea Implantat, Dr. Silke Peters,
HNO Uniklinik Frankfurt
16.30 Uhr: Neueste technische Entwicklungen zum Nucleus CI-System, Durdane
Erseker, Fa. Cochlear
17.00 Uhr: 1. Deutscher CI-Tag, Michael Schwaninger, Vorstand des Cochlear
Implant Verbandes Hessen-Rhein-Main e.V.
Anschließend Podiumsdiskussion
Die Veranstaltung ist hörgeschädigtengerecht. Eine FM Anlage steht zur
Verfügung. Zum Mitlesen ist eine projizierte Mitschrift organisiert.
Die Vertreter der Medien sind herzlich willkommen.
Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V.
Michael Schwaninger,
Strandpromenade 2,
63110 Rodgau,
schwaninger@civhrm.de [1],
Tel. 06106-74971
www.civhrm.de [2]
[1] mailto:schwaninger@civhrm.de
[2] http://www.civhrm.de
Am /Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser/
werden zukünftig zwei neue Masterstudiengänge angeboten. Zu diesen neuen
Studiengängen /Gebärdensprachen/ und /Gebärdensprachdolmetschen/ wird am
Samstag, den 06.12.2008 ein Informationstag angeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-57-5f4650d5a3bd4.pdf
Am *18.03.2009, 19:00 - 20:00* Uhr findet ein Expertenchat mit Petra Blochius
zum Thema: ""Hörgeschädigte Kinder in Regelschulen" statt. *Petra Blochius*
*·* von Geburt hochgradige Schwerhörigkeit mit progredientem Verlauf (seit
dem ersten Lebensjahr Hörgeräteträgerin).
*·* seit 1999 Cochlear-Implant-Trägerin, seit 2008 beidseitig mit CI
versorgt
*·* verheiratet, zwei Kinder, wohnhaft in Modautal/Odenwald
*·* Oberinspektorin in der Schulaufsicht
*·* Bachelor of Arts
(mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaft)
*·* Audiotherapeutin (DSB) seit 2001 (www.audiotherapie-blochius.de)
*·* Besuch von Regelschulen bis zum Abitur
*·* ehrenamtlich aktiv in der Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund
e.V. seit 1992
*·* Leitung von audiotherapeutischen Seminaren seit 2000
*·* Mitinitiatorin des Projekts der Bundesjugend im DSB e.V. "Netzwerk -
Hörbehinderte Kinder und Jugendliche an Regelschulen"
*Hörgeschädigte Kinder in Regelschulen:*
Immer mehr hörbehinderter Kinder besuchen Regelschulen. Die Schulen stehen
der integrativen Beschulung inzwischen recht positiv gegenüber. Zudem
unterstützen das Cochlear-Implantat und moderne Kommunikationsanlagen diese
Integrationsbemühungen.
Dabei darf aber nie übersehen werden: hörgeschädigte Kinder hören und
verstehen trotz bester medizinischer und technischer Versorgung nicht so gut
wie ihre guthörenden Mitschüler und haben andere kommunikative
Bedürfnisse.
Hörbehinderte Kinder und Jugendliche in Regelschulen brauchen , um die
Schulzeit bewältigen zu können:
1. Eine an die Bedürfnisse des hörgeschädigten Kindes angepasste
Kommunikationsform und entsprechende kommunikative Hilfen
2. Eine gute Klassenraumakustik
3. Eine umfassende Betreuung und Beratung hörgeschädigter Kinder und
Jugendlicher inRegelschulen, deren Eltern und Lehrer, sowie Aufklärung der
hörenden Mitschüler durch speziell ausgebildete Pädagogen der ambulanten
Fördermaßnahmen.
4. Kommunikations- bzw. Kompetenztraining als außerschulisches Angebot
5. Die Unterstützung und Förderung von sozialen Netzwerken bzw. Kontakten
zu anderen hörgeschädigten Regelschülern.
*Link zum Chat* [1]; ab kurz vor 19 Uhr zum Einloggen freigeschaltet.
*Vorschau Themen 2009* (Änderungen vorbehalten)
*·* 22.04.2009 - Selbsthilfegruppen (Dr. Ulrich Hase)
*·* 06.05.2009 - Hörschädigung im Studium (Andreas Kammerbauer)
*·* 09.09.2009 - Eltern hörgeschädigter Kinder (Ines Helke)
http://www.hoer-werk.de/topnavigation/chat/chatartikel.html [2]
[1] http://chat.hoer-werk.de
[2] http://www.hoer-werk.de/topnavigation/chat/chatartikel.html
Am 30. Treffen der Landesbeauftragten für behinderte Menschen und der BAR am
22./ 23. November 2005 in Mainz nahm erstmals Stephan Pöhler als
Beauftragter für die Belange behinderter Menschen der Staatsregierung des
Freistaates Sachsen teil.
Seine Bestellung erfolgte am 18. Oktober 2005 durch den sächsischen
Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt. Stephan Pöhler, geb. am 12.
11. 1951, ist in der Deutschen Gesellschaft als Bundesvorsitzender des
Bundesverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands e.V. in
der Zeit von 1995 bis 2005 bekannt. Mit ihm ist jetzt nach Dr. Ulrich Hase
als Landesbeauftragtem des Landes Schleswig-Holstein eine zweite Person aus
der Deutschen Gesellschaft in diesem Aufgabenbereich tätig. Dieses bedeutet
auch eine Stärkung der Belange hörgeschädigter Menschen auf der Ebene der
deutschen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Wir gratulieren Herrn Pöhler sehr herzlich zu seiner Bestellung und
wünschen ihm für seine Arbeit viel Erfolg!
Ganz besondere Eskortkids beim Länderspiel Deutschland Brasilien Deutsche
Cochlear Implant Gesellschaft e.V. erfüllt gehörlosen Kindern Fußballtraum
Unter dem Jubel von 73.000 Fußballfans ging für elf gehörlose Kinder am
Mittwoch beim Freundschaftsspiel Deutschland Brasilien ein Traum in
Erfüllung. Als ganz besondere Eskortkids begleiteten Sie die brasilianische
Mannschaft auf den Rasen des Olympiastadions.
Die 11 Kinder zwischen acht und elf Jahren sind von Geburt an gehörlos. Das
Besondere: Die Kinder sind durch ein operativ eingesetztes Implantat im
Innenohr (Cochlear Implantat, CI) in der Lage, Sprache, Geräusche und auch
Musik nahezu natürlich zu hören. Das Implantat selbst sitzt hinter dem Ohr
unter der Haut. Sichtbar ist nur die Mikrofonsendeeinheit. Eskortkids mit
Knopf im Ohr. Darüber hat sich sicherlich so mancher Fußballfan gewundert.
Dass dieser "Knopf" dazu beiträgt, dass die Kinder die brasilianische
Nationalhymne auch hören können war sicherlich den wenigsten klar.
Für Fragen stehe ich zur Verfügung:
Ute Jung, Vizepräsidentin der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft e.V.
Wilhelmstraße 45
56584 Anhausen
Tel. 02639/323
eMail: ute.jung@dcig.de [1]
Michael Schwaninger
Vize-Präsident der DCIG e.V.
Diverse Zeitungsberichte zu diesem Ereignis stehen online unter
www.gschwaninger.de/ohrenseite [2]
in der dortigen Presseschau.
Link zur Pressemitteilung [3]
[1] mailto:ute.jung@dcig.de
[2] http://www.gschwaninger.de/ohrenseite
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-60-5f4650d5b8fb6.doc
Die Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser kündigt
zwei Veranstaltungen an. Der Gehörlosenverband Berlin (GVB) veranstaltet
zusammen mit der Gesellschaft
für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (GGKG)
einen „Ideen-Wettbewerb“ für das nächste Berliner
Gebärdensprachfestival. *mehr... [1]*
Gemeinsame Fachtagung der Gesellschaft für Gebärdensprache und
Kommunikation Gehörloser (GGKG), des Bundesverbands der
Gebärdensprachdolmetscher
(BGSD) und der Westsächsischen Hochschule Zwickau. *mehr... [2]*
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-61-5f4650d5c422e.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-61-5f4650d5c846f.pdf
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann ab sofort eine DVD zur
UN-Konvention zum Thema Behinderung bestellt werden. Die kostenlose DVD
beinhaltet in englischer, französischer, spanischer, russischer, arabischer,
chinesischer, deutscher und deutscher leichter Sprache als PDF-Datei die
UN-Konvention zum Thema Behinderung. Außerdem ist auf der DVD ein
Gebärdensprachfilm, der die UN-Konvention nicht nur übersetzt sondern auch
in einem Glossar weitere Begriffe erklärt.
*Link zur Bestellseite beim BMAS [1]*
[1] http://www.bmas.de/portal/41012/d729__un__konvention__dgs__dvd.html
Die Deutsche Gesellschaft erhielt vom Deutschen Gehörlosen-Bund
*Informationen über Schwierigkeiten zur Kostenübernahme von
Lichtsignalanlagen durch die gesetzlichen Krankenkassen*
mit der Bitte, diese Informationen weiterzugeben:
Liebe Damen und Herren,
in letzter Zeit hat es mit der Finanzierung von Lichtsignalanlagen durch die
Krankenkassen vermehrt Schwierigkeiten gegeben. Im Anhang finden Sie einen
gemeinsamen Aufruf vom Deutschen Gehörlosen-Bund, vom Deutschen
Schwerhörigenbund und vom Bundesverband der
SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte. Darin sind
enthalten:
* Informationen, wie man einen Widerspruch oder eine Klage begründen kann
* die Bitte, Ablehnungsbescheide an die Herstellerfirmen HGT und Humantechnik
zu schicken (damit diese das Problem grundsätzlich anpacken können)
*
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den beigefügten Aufruf möglichst weit
verbreiten könnten (durch Veröffentlichung in Ihren Mitgliedszeitungen,
durch Aushänge, Handzettel, Rundmails/Rundfaxe usw.)!*
Wenn Ihnen aus Ihrer Beratungspraxis Fälle bekannt sind, wo die gesetzlichen
Krankenkassen die Kostenübernahme für Lichtsignalanlagen abgelehnt haben,
können Sie die Ablehnungsbescheide natürlich gerne auch selbst an die
genannten Adressen schicken. (Falls betroffene Gehörlose es möchten, kann
ihr Name geschwärzt werden. Name und Adresse der Krankenkasse müssen aber
immer lesbar bleiben.)
Haben Sie im voraus vielen Dank für Ihr Interesse und die Unterstützung
dieser Aktion!
Herzliche Grüße aus Kiel
Angela Kirschke
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Hasseer Str. 47
24113 Kiel
Tel.: 0431/6434468
Fax: 0431/6434493
www.gehoerlosen-bund.de
Am Mittwoch, den *27. Februar 2008, 20:00 bis 21:00 Uhr*, veranstaltet der
Deutsche
Schwerhörigenbund e.V. auf www.hoer-werk.de einen Expertenchat mit
Bernd Schneider zum Thema "Untertitelung im Fernsehen". Mehr zu diesem Thema
können Sie hier [1] nachlesen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-64-5f4650d5ddf21.pdf
Wahlkampfsendung "Die Favoriten" am 12.September bei PHOENIX live mit
Dolmetschereinblendung Anders als geplant wird es in diesem
Bundestagswahlkampf noch ein zweites Aufeinandertreffen von Bundeskanzler
Schröder und seiner Herausforderin Angela Merkel geben.
Die Diskussionsrunde "Die Favoriten" mit Gerhard Schröder, Angela Merkel,
Joschka Fischer, Edmund Stoiber, Guido Westerwelle und Gregor Gysi wird am
Montag, 12. September, um 21.05 Uhr von der ARD gezeigt. Parallel strahlt
PHOENIX das Streitgespräch mit Gebärdensprachdolmetschern aus.
Gegenstand: Befreiung von Studiengebühren / Nachweiserleichterung für
Studierende mit Behinderung
Gericht: Karlsruher Verwaltungsgericht In seiner Entscheidung vom 15.10.2008
hat das Karlsruher Verwaltungsgericht der Klage eines Heidelberger Studenten
stattgegeben. Die Universität hatte seinen Antrag auf Befreiung von den
Studiengebühren mit der Begründung abgelehnt, dass die Vorlage eines
Schwerbehinder-tenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
für den Nachweis der "erheblichen Studienerschwernis" nicht ausreiche und
zusätzlich ein fachärztliches Attest gefordert, das erläutere, wie sie
sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirke und welche zeitlichen
Nachteile damit verbunden seien.
In der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil heißt es: "Legt ein Student
einen Schwerbehindertenausweis vor, der einen Grad der Behinderung von
wenigstens 50 nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die
Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt und er daher von der
Studiengebühr für das jeweilige Semester zu befreien ist."
Das Urteil (Aktenzeichen 7 K 1409/07) ist seit dem 9.12.2008 rechtskräftig.
Eine Kurzbeschreibung des Urteils sowie einen Link zum Volltext der
Entscheidung finden Sie hier [1].
[1] http://vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1230820/index.html?ROOT=1197412
"Warten auf Godot" ist eine im Berliner Tacheles Theaterproduktion von Rolf
Kasteleiner & La Parole Aux Mains & International Visual Theatre Paris. Hier
[1] finden Sie die gesamte Pressemitteilung.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-67-5f4650d604047.doc
Erfolgreicher Messeauftritt von Tess auf der Fachmesse in Nürnberg. Vom 8.
bis 9. November 2006 fand die nun 8. Consozial Messe statt. 240 Aussteller
präsentierten ihre Verbände und Unternehmen und sorgten so für einen
Austausch zwischen Betroffenenverbänden und Industrie. Über 4.000 Besucher
nutzten die Gelegenheit, um sich auf der Messe zu informieren.
Der Münchener Nachrichtendienst für hörgeschädigte Menschen „Spectrum
11“ war live dabei und hat den Verlauf der Consozial in einem
Gebärdensprachvideo mit Untertitel festgehalten. Zu Beginn des Films wird
der Telefonvermittlungsdienst Tess vorgestellt. Um das Video zu sehen,
klicken Sie bitte hier [1].
[1] http://www.spectrum11.de/videos/MGL/videosimages06/MGL20061202.htm
Als eines der Ergebnisse der Berliner Sinnphonie der DGS am 23.6. hat Dr.
Ilja Seifert MdB an die Bundesregierung eine schriftliche Frage zur
(unzureichenden) Hörgerätefinanzierung gestellt.
Die Antwort liegt nun vor. Die vollständige Antwort [1] sowie die
Pressemitteilung [2] von Dr. Ilja Seifert stehen zum Download bereit.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/sites/default/files/old/antwort_versorgung_hoergeraete.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/sites/default/files/old/pm_versorgung_hoergeraete.doc
(31. 7. 2004) Die DG wurde auf eine Entscheidung des Landgerichtes München
hingewiesen, wonach nicht nur Hörgeräte an sich und deren Reapraturen,
sondern auch die Battieren für das Hörgerät von der privaten Krankenkasse
übernommen werden müssen. Der Versicherer weigerte sich, monatlich 30 Euro
für den Battierewechsel eines Hörgerätes zu zahlen. Das Unternehmen
begründete die Weigerung damit, dass das Einsetzen neuer Battieren nicht als
Reparatur zu werten sei, die von der Kasse getragen werden müsse. Doch die
Richter urteilten zu Gunsten des von Geburt an tauben Mädchens: Nach
allgemeinem Verständnis sei der Batterienwechsel sehr wohl eine Reparatur,
mit der die Funktion des Hörgerät-Implants wieder hergstellt werde -
unabhängig davon, ob ein Dritter den Wechsel vornehme oder die Patientin
selbst. DieVersicherung könne sich nur von solchen Zahlungen befreien, wenn
sie diese Leistung ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen aus ihrem
Leistungskatalog streiche (LG München, AZ: 20 S 19205/03).
(Berlin, 3. August 2007) Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) bietet einen neuen
Service an. Ab sofort ist ein Gebärdentelefon eingerichtet. Somit wird
gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
eröffnet, mittels der Gebärdensprache und Videotelefonie Informationen zu
den Themenbereichen des BMG zu erhalten. Bestellungen von Publikationen oder
Auskünfte zu
Ansprechpartnern zuständiger Behörden und Institutionen sind ebenfalls
möglich.
Die gehörlosen Beraterinnen stehen von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis
18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung, um online die
Anfragen in Gebärdensprache entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die
Mitarbeiterinnen verfügen bereits über langjährige Erfahrung bei der
Bearbeitung von Anfragen gehörloser und hörgeschädigter Bürgerinnen und
Bürger per Schreibtelefon, Mail und Fax im Rahmen des Bürgertelefons des
BMG.
Der neue Service kann sowohl über IP-Videotelefonie unter
gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de als auch mit Hilfe der
ISDN-Bildtelefonie unter der Rufnummer 0180-5996606 erreicht werden. Der
Anruf ist kostenpflichtig
– es gilt der Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters –
in der Regel
0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bmg.bund.de [1] in
der Rubrik
Bürgertelefon.
[1] http://www.bmg.bund.de
Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat uns die von ihm gemeinsam mit dem Deutschen
Schwerhörigenbund zum Thema Kommunikationshilfen erarbeiteten Texte zur
Verfügung gestellt: 1. Gebärdensprachdolmetscherinnen und
Kommunikationshelferinnen, *gemeinsame Erläuterungen* [1] des Deutschen
Gehörlosen-Bundes und des Deutschen Schwerhörigenbundes
2. *Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer* [2], Schema in
Anlehnung an die Kommunikationshilfeverordnung
3. *Personale Kommunikationshilfen* [3] für Hörbehinderte, Schema in
Anlehnung an die Kommunikationshilfeverordnung
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-72-5f4650e0363b5.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-72-5f4650e04247b.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-72-5f4650e045dcd.pdf
Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen Ende des vergangenen Jahres ratifiziert. Anfang 2009 tritt sie
in Kraft. "Die UN-Konvention verpflichtet auch den deutschen Gesetzgeber zum
Handeln", macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG
SELBSTHILFE, deutlich. "Es ist keineswegs so, dass in Deutschland schon alle
Ziele erreicht sind." Die gesamte Pressemitteilung, die auch genaue
Informationen zu den Pressekonferenzen enthält, können Sie sich hier
herunterladen [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-73-5f4650e0513aa.doc
*Wichtige Informationen in Gebärdensprache*
Der Koalitionsvertrag [1] von CDU, CSU und SPD wurde von dem
Nachrichtendienst spectrum11 [2] analysiert.
Das Ergebnis ist ein DGS-Video mit Untertiteln [3], in dem die Eckpunkte des
Koaltitionsvertrags dokumentiert werden.
[1] http://koalitionsvertrag.spd.de/servlet/PB/show/1645854/111105_Koalitionsvertrag.pdf
[2] http://gmu-news.de
[3] http://gmu-news.de/extra/koalitionsvertrag.htm
Anlässlich der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der UN-Konvention über
die Rechte der Menschen mit Behinderungen für Deutschland ab dem 26. März
2009 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange
der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Ab heute ist die
UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen sowie das
Fakultativprotokoll für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als ihre Aufgabe, den konkreten
Umsetzungsprozess anzustoßen und zu begleiten, damit dieses Übereinkommen
auch tatsächlich im Alltag die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen
mit Behinderungen verbessert.
Umsetzungs- und Handlungsbedarf gibt es in sehr vielen Bereichen, angefangen
bei der Bildungspolitik über Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zur
Verkehrs- und Kulturpolitik. Im Vordergrund steht dabei die Gestaltung der
Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderungen. Angefangen bei dem
Besuch von gemeinsamen Kindertagesstätten und Schulen über gemeinsame
Ausbildung und Arbeit bis hin zu Wohnen und Leben im Alter.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit ihrem Kongress „Was behindert
Arbeit? II – Einstieg von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben
verbessern“ am 13. Mai 2009 zentrale Themen der UN-Konvention wie Artikel
24 „Bildung“ und Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ aufgreifen
und über konkrete Umsetzungsmaßnahmen diskutieren.
Mit dem Antrag „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt
schützen“ widmet sich die Union bereits einem wichtigen Punkt der
Konvention. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 der UN-Konvention wird die
mehrfache Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
anerkannt. Die Bundesregierung wird aufgerufen notwendige Maßnahmen zu
entwickeln, um diesen Personenkreis vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch
verstärkt zu schützen.
Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen nimmt Stellung zum
Landesblindengeldgesetz.
Karl Finke: Was Thüringen kann –
kann Niedersachsen…
Link zur Pressemitteilung [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-76-5f4650e06ebff.doc
Laut Vorbericht des vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit der
Nutzenbewertung der Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei
Neugeborenen (Neugeborenenhörscreening) beauftragten Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesunheitswesen (IQWiG), abzurufen hier
[1],
gibt es "Hinweise darauf, dass durch ein Universelles
Neugeborenenhörscreening der Zeitpunkt der Diagnose einer Hörstörung
vorgezogen werden kann" (S. 95). Allerdings schränkt der Vorbericht ein,
dass es "... nur wenige Studien mit ausreichender Qualität [gibt], die
eine belastbare Dateninterpretation zulassen" (S. 96).
Der Abschlussbericht wird laut IQWiG voraussichtlich am 30.04.2007 [2]
veröffentlicht.
Die Nutzenbewertung der Früherkennungsuntersuchungen auf
Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache bei Kindern, sowie
von Sehstörungen von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres wird
ebenso vom IQWiG bearbeitet.
Hinsichtlich des Auftrags Früherkennungsuntersuchung auf
Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache bei Kindern wurde von
Seiten des IQWiG lediglich mit der Auftragsbearbeitung begonnen, siehe:
http://www.iqwig.de/index.300.html [3]
Für die Früherkennungsuntersuchung von Sehstörungen von Kindern bis zur
Vollendung des 6. Lebensjahres ist bereits ein Berichtsplan hier [4]
abrufbar.
Status und Gegenstand einer Beauftragung des IQWiG können hier [5] abgerufen
werden.
[1] http://www.iqwig.de/download/S05-01_Vorbericht_Bewertung_des_Nutzens_und_der_medizinischen_Notwendigkeit_der_Frueherkennungsuntersuchung_von_Hoerstoerungen_bei_Neugeborenen.pdf
[2] http://www.iqwig.de/index.474.html
[3] http://www.iqwig.de/index.300.html
[4] http://www.iqwig.de/download/S05-02_Berichtsplan_Sehscreening_bei_Kindern.pdf
[5] http://www.iqwig.de/nichtmedikametoese-verfahren.112.html
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hat am 14. April 2010
ein entscheidendes Urteil für die Wahlfreiheit bei der medizinischen
Hilfsmittelversorgung getroffen: Krankenkassen müssen keine europaweiten
Ausschreibungen durchführen, sondern können mit einer Vielzahl von
Leistungserbringern Verträge schließen. Als Patientenvertreterin fällt mir
ein Stein vom Herzen, so Magdalene Kaminski, Vorsitzende der Deutschen
Parkinson Vereinigung und Unterstützerin des Aktionsbündnisses meine Wahl!.
Mit den Vertragsverhandlungen bleibt den Patienten ihr Wahlrecht erhalten und
sie können bei Problemen den Versorger wechseln. Bei Ausschreibungen ist das
nicht möglich. Da entscheidet die Krankenkasse, vom wem sie versorgt werden,
erläutert Kaminski weiter.
Mit dem Urteil bestätigt das Gericht den Willen des Gesetzgebers. Dieser
hatte aufgrund von massiven Versorgungsproblemen nach Ausschreibungen den
Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, anstelle von Ausschreibungen
offene Verträge auszuhandeln, zu denen alle qualifizierten
Versorgungspartner beitreten können. Die Krankenkassen können sich nach wie
vor für Verträge mit mehreren Leistungserbringern entscheiden. Wir
appellieren an die Krankenkassen, ihren Versicherten die Wahl zu lassen und
medizinische Hilfsmittel wie Inkontinenzvorlagen, Rollstühle, Beatmungs- und
Schmerztherapiegeräte nicht auszuschreiben, fordert Kaminski. Das
Patientenwahlrecht ist entscheidend für eine qualitativ hochwertige
Versorgung.
Erstinstanzlich hatte die dritte Vergabekammer des Bundes festgestellt, dass
die Knappschaft dazu verpflichtet sei, ein geregeltes Vergabeverfahren
gemäß §§ 97 ff GWB durchzuführen - also zur Ausschreibung. Gegen diese
Entscheidung hat die Knappschaft erfolgreich Beschwerde vor dem
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt. Der zuständige 21. Senat
des Landessozialgerichts führte in der mündlichen Verhandlung zur
Begründung aus, dass Rahmenverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V - also
Verhandlungsverträge mit der Beitrittsoption für alle geeigneten
Leistungserbringer - keine öffentlichen Aufträge nach Vergaberecht seien,
da einzelnen Leistungserbringern keine Exklusivität gewährt wird. Auch
wertete der 21. Senat des Landessozialgerichts NRW die Regelung des § 127
Abs. 2 als europarechtskonform. Die schriftliche Urteilsbegründung steht
noch aus.
Im Aktionsbündnis meine Wahl! haben sich Menschen mit Behinderungen,
Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie
Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht
auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und
eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik
entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Über 90
Unternehmen und Organisationen (Stand: April 2010) unterstützen bereits die
Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Deutsche Parkinson
Vereinigung e.V., die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten
e.V., die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. und der Deutsche
Rollstuhl-Sportverband e.V.
*Pressekontakt:*
Bärbel Hestert-Vecoli
Aktionsbüro »meine Wahl!«
c/o Weber Shandwick
Schönhauser Allee 37, Geb. P
10435 Berlin
Tel.: +49 (0)30 203 51-227
bhestert@webershandwick.com [1]
www.buendnis-meine-wahl.de [2]
[1] mailto:bhestert@webershandwick.com
[2] http://www.buendnis-meine-wahl.de
(Kiel, 1. 4. 2005) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich
Hase (auch Vorsitzender der DG) führte im Sozialministerium in Kiel am 1.
April 2005 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema:
Gleichstellungsrecht für Menschen mit Behinderungen - die
Gleichstellungsvorschriften für behinderte Menschen in Europa, Deutschland
und Schleswig-Holstein - durch. Referent war Horst Frehe, Sozialrichter aus
Bremen und vielen als Mitverfasser des Bundesgesetzes zur Gleichstellung
behinderter Menschen bekannt.
Die Folien seines Vortrages sind überaus interessant.
Hier [1] der entsprechende Link.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-79-5f4650e084672.pdf