Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Gespeichert am Fr., 18.08.2006 - 17:44 UhrDas Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz wird Frauen
und Männer im Arbeits- und
Geschäftsleben vor Diskriminierungen
schützen. Sie dürfen wegen ihrer
Rasse,
ethnischer Herkunft, Geschlecht,
Religion, Behinderung, Alter oder
sexueller
Orientierung nun nicht mehr
benachteiligt werden.