Bundesnetzagentur regelt barrierefreie Telefonie
Gespeichert am Mo., 22.12.2008 - 14:10 UhrDie Bundesnetzagentur hat jetzt in einer Verfügung die Einführung eines
Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen festgelegt.
Gleichzeitig wird auch die Kostenverteilung für den Vermittlungsdienst
innerhalb der Telekommunikationsbranche geregelt. Dessen ungeachtet besteht
weiterhin die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung der
Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenübernahme zur
Sicherstellung des Vermittlungsdienstes.