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Neuwahl verlängert Ausgrenzung Hörbehinderter, Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Rendsburg, 22. Juli 2005. Die vorgezogenen Neuwahlen können für hörgeschädigte Bürger einen Nachteil mit sich bringen: "Durch die politischen Entwicklungen der letzten Wochen werden unsere Bemühungen, dass der Gesetzgeber endlich auch hörbehinderte Menschen in die moderne Telekommunikationsgesellschaft integriert, gefährdet", machte der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen, Dr. Ulrich Hase, anlässlich der Entscheidung des Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestages deutlich.
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