UN BRK-Staatenprüfung in Genf: Empfehlungen der Kommission - Hinweise der DG zur Berücksichtigung der Belange hörgeschädigter Menschen durch den Fachausschuss

Die veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zentrieren sich im Wesentlichen auf allgemeine Belange von Menschen mit Behinderung.

Bezogen auf Menschen mit Hörbehinderung wird im ersten Teil des Textes (Seite 1, positive Aspekte) die Anerkennung der DGS gelobt. Leider wird hier verkannt, dass die Anerkennung nicht erst jetzt, sondern bereits 2001 mit der Schaffung des SGB IX erfolgte. Hilfreicher wäre es gewesen, hätte der Fachausschuss eine konsequente Umsetzung der Anerkennung in Deutschland gefordert.

Besonders erwähnt wird in Artikel 9 (Seite 4) außerdem, dass sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkanstalten ihre Arbeit bezüglich der Verwendung von Gebärdensprache im Fernsehen überprüfen und ggf. anpassen sollen.

In Artikel 11 (Seite 5) wird empfohlen, in Deutschland einheitliche Notfall-Leitstellen einzurichten, die auch für Gehörlose problemlos zugänglich sind.

Artikel 24 (Seite 9) empfiehlt u. a. die Sicherstellung der Bereitstellung von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, auch für Postdoktoranden.

Insgesamt wird an vielen Stellen die allgemeine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und die kommunikative Zugänglichkeit gefordert, wie z. B. die Bereitstellung von Mitteln, um die Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen sicherzustellen sowie in allen Bereichen die Schaffung von „angemessenen Vorkehrungen“. Auch die konsequente Aufklärung, Information und Schulung aller relevanten Bereiche zu den rechtlichen Ansprüchen und Bedarfen von Menschen mit Behinderung wird mehrfach gefordert.

Deutschland wird aufgefordert, die Abschließenden Bemerkungen innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

Die vorläufige Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen durch das Insitut für Menschenrechte finden Sie hier.

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