Novelle des Landesblindengeldes in Thüringen - Einführung einer zusätzlichen Leistung für taubblinde Menschen

 Aus dem Newsletter "DBSV-direkt", dem Online-Informationsservice des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV):

Das Thüringer Kabinett hat am 20. September die Novelle des Landesblindengeldes gebilligt. Der von der Thüringer Sozialministerin Heike Werner (Die Linke) vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Einführung einer zusätzlichen Leistung für taubblinde Menschen vor.

Nach den Worten der Ministerin ist es nicht akzeptabel, dass blinde Menschen in Thüringen schlechter gestellt werden als in anderen Teilen Deutschlands. Das Blindengeld liegt in Thüringen derzeit bei 270 Euro im Monat. Im Bundesdurchschnitt zahlen die Länder rund 400 Euro.

Das Thüringer Landesblindengeld soll deshalb in drei Stufen auf 400 Euro monatlich erhöht werden. In der ersten Stufe wird das Blindengeld rückwirkend zum 1. Juli 2016 auf 320 Euro angehoben. Die weiteren Erhöhungen erfolgen am 1. Juli 2017 auf 360 Euro und am 1. Juli 2018 auf 400 Euro. Taubblinde Menschen erhalten ab dem 1. Juli 2016 zusätzlich 100 Euro pro Monat.

"Dass die Politik die Ungerechtigkeit der ungleichen Blindengeldleistungen in den verschiedenen Bundesländern erkennt, ist ein gutes Zeichen", kommentiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Selbstverständlich begrüßen wir die Thüringer Entscheidung. Wir sehen allerdings auch den Bund in der Verantwortung für einen auskömmlichen Nachteilsausgleich. Insofern erwarten wir, dass mit dem Bundesteilhabegesetz nicht nur die Eingliederungshilfe, sondern auch die Blindenhilfe sozialhilfeunabhängig wird."

zum Nachlesen: http://bit.ly/taubblind_Thüringen

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