Neuregelung der Übernahme von Dolmetschkosten bei privaten Krankenkassen

Private Krankenkassen übernahmen bisher keine Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherkosten für Arztbesuche.

Auf ein Schreiben von Renate Welter, in dem sie ihren persönlichen Fall darstellte, antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit:

• "Im privaten Versicherungsrecht besteht keine dem § 17 Absatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch entsprechende Regelung. Überhaupt gibt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Inhalt eines Versicherungsvertrages in der privaten Krankenversicherung nicht vor - mit Ausnahme des in § 193 Absatz 3 VVG festgelegten Mindestumfangs für eine substitutive Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen sind also gesetzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern oder anderen Kommunikationshilfen zu übernehmen, die bei ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen erforderlich sind.
• Nach Auskunft des PKV-Verbands sind die Versicherungsunternehmen ab sofort aber bereit, die entsprechenden Kosten auf freiwilliger Basis aus Gründen der Kulanz zu übernehmen."

Bitte lassen Sie sich vor der Inanspruchnahme der Kommunikationshilfeleistungen von Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Kostentragung zusichern.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Übernahme der entsprechenden Kosten durch Ihr Versicherungsunternehmen haben, reichen Sie bitte das Ablehnungsschreiben beim Staatssekretär Ilka im Bundesgesundheitsministerium ein. Er will sich dafür einsetzen, dass Ihnen die Kosten erstattet werden.

Darüber hinaus wird die DG beim BMG bzw. beim BMJ eine gesetzliche Regelung zur Übernahme der Dolmetscherkosten für privat versicherte Hörgeschädigte fordern.
 

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