Klage gegen die Festbeträge für Hörgeschädigte

Ab 1. November 2013 werden neue höhere Festbeträge für Hörgeräte gelten und obwohl die Beträge deutlich angehoben werden, ist abzusehen, dass die meisten schwerhörigen Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die den Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin Zuzahlungen werden leisten müssen.

Deshalb hat die DG stellvertretend für alle hörgeschädigten Menschen in Deutschland Klage gegen die Festbeträge eingereicht. Ziel ist es, dass das immer noch intransparente Festsetzungsverfahren gerichtlich überprüft wird, die Patientenvertreter Einsicht in alle Kalkulationsgrundlagen erhalten und somit erreicht wird, dass die Festbeträge richtig berechnet werden.

Beigefügt finden Sie die entsprechende Stellungnahme sowie 3 Anhänge.

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