Änderung der Namen von Schulen für Hörgeschädigte
Die Deutsche Gesellschaft dankt allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben.
Es wurden 441 Stimmen gezählt:
278 stimmten für die Beibehaltung der bisherigen Bezeichnungen „Gehörlosen-, Schwerhörigen- oder Hörgeschädigtenschule“,
102 für „Förderzentrum Hören, Kommunikation und DGS“,
55 für „Förderzentrum Hören und Kommunikation“ und
6 für „Förderzentrum Hören—.
Die Deutschen Gesellschaft hat sich intensiv mit dieser Angelegenheit befasst.
Denn bundesweit besteht eine Entwicklung, Schulen für behinderte Menschen in Fövderzentren umzubenennen.
In Bayern ist z.B. eine Umbenennung durch Gesetz in Förderzentren Hören erfolgt, in Nordrhein-Westfalen hat man sich für Förderzentren Hören und Kommunikation entschieden.
Die neuen Bezeichnungen haben ihren Hintergrund in den Empfehlungen der Oultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland von 1994 bis 2000.
Aus diesen wird deutlich, dass der Begriff „Hören“ sämtliche Förderschwerpunkte in der schulischen Förderung hörgeschädigter Menschen umfasst. Was für viele neu und erfreulich ist: Auch Kommunikation, die Förderung in Gebärdensprache („Gebrauch gebärdensprachlicher Kommunikationsmittel“) sowie der Umgang mit der Hörschädigung erfahren in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz ausdrückliche Berücksichtigung.
Die Deutsche Gesellschaft ist – auch nach Rücksprache mit Fachleuten – zu der Auffassung gelangt, dass eine Forderung, die bisherigen Schulbezeichnungen beizubehalten, ins Leere laufen würde.
Sie hat deshalb, mit der Mehrheit ihrer Mitgliedsverbände, entschieden, die Forderung an die Kultusministerkonferenz zu richten, dass die Bezeichnung grundsätzlich „Förderzentren für Hören und Kommunikation“ lauten sollte, - und nicht nur „Förderzentren Hören“!
Im Schreiben der Deutschen Gesellschaft an die Kultusministerkonferenz vom 27. Oktober 2004 wurde u.a. argumentiert:
„der breiten Öffentlichkeit ist die pädagogische Dimension des Begriffes Hörens unbekannt. Für sie, aber auch viele Eltern und Betroffene, wird durch die Bezeichnung „Förderschwerpunkt Hören“ der zu den Zielen der Förderzentren im Widerspruch stehende Eindruck erweckt, dass hier ausschließlich das Training des Hörens im Vordergrund steht. Darüber hinaus erfahren sich gehörlose Schülerinnen und Schüler nicht durch die Bezeichnung „Förderschwerpunkt Hören“ integriert.“
Im gleichen Schreiben hat die Deutsche Gesellschaft an die Kultusministerkonferenz appelliert, sich sowohl für eine intensivere gebärdensprachliche Förderung an Schulen bzw. Förderzentren für Hörgeschädigte zu engagieren als auch die Ausbildung von Hörgeschädigtenpädagoginnen und –pädagogen in Gebärdensprache zu regeln.
Die Deutsche Gesellschaft setzt sich hier für die Schaffung eines eigenständigen Faches ein.
Aus dem Schreiben an die Kultusministerkonferenz:
„Es reicht für den späteren beruflichen Einsatz nicht aus, wenn zukünftige Hörgeschädigtenpädagoginnen und –pädagogen während ihres Studiums lediglich einige Kurse für Gebärdensprache besuchen (können) und der umfassendere Erwerb von Kenntnissen in der Gebärdensprache der Eigeninitiative überlassen wird.
Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft sind konzeptionelle Veränderungen der Hochschulbildung erforderlich, z.B. in der Weise, dass Gebärdensprache/ lautsprachbegleitende Gebärden sowie Didaktik und Methodik der Gebärdensprache in Hörgeschädigtenpädagogik bzw. Erziehungswissenschaften als eigenständiges Fach gestaltet werden.“
Im Antwortschreiben der Kultusministerkonferenz vom 23. November 2004 wurde der Deutschen Gesellschaft mitgeteilt, dass diese Anliegen an die Schulverwaltungen der Länder weitergeleitet werden.
Die Deutsche Gesellschaft wird in dieser Angelegenheit „am Ball bleiben“.
Ulrich Hase, Januar 2005
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