Bericht zur Klage gegen das Festbetragsgruppensystem für Hörhilfen sowie die Festbeträge für schwerhörige Versicherte

Ab 1. November 2013 wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) neue höhere Festbeträge für Hörgeräte eingeführt -

und obwohl die Beträge deutlich angehoben wurden, war abzusehen, dass viele schwerhörige Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die den Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin Zuzahlungen leisten müssen.

Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) stellvertretend für alle hörgeschädigten Menschen in Deutschland Klage gegen die Festbeträge beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Ziel war es, dass das immer noch intransparente Festsetzungsverfahren gerichtlich überprüft wird, die Patientenvertreter Einsicht in alle Kalkulationsgrundlagen erhalten und somit erreicht wird, dass die Festbeträge richtig berechnet werden.

Nach drei Jahren hat sich die DG im Juli 2016 entschlossen, die Klage zurückzunehmen.

Den Bericht zur Rücknahme der Klage finden Sie als Text hier folgend, sowie als Anhang in Form eines PDF am Ende dieses Artikels.

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Festbetragsgruppensystem für Hörhilfen und Festbeträge für schwerhörige Versicherte mit Ausnahme der an Taubheit grenzend schwerhörigen Versicherten ab 1. November 2013
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten u.a. ./. GKV-Spitzenverband Az.: L 1 KR 241/13 KL

Ab 1. November 2013 wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) neue höhere Festbeträge für Hörgeräte eingeführt und obwohl die Beträge deutlich angehoben wurden, war abzusehen, dass viele schwerhörige Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die den Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin Zuzahlungen leisten müssen.

Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) stellvertretend für alle hörgeschädigten Menschen in Deutschland Klage gegen die Festbeträge beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Ziel war es, dass das immer noch intransparente Festsetzungsverfahren gerichtlich überprüft wird, die Patientenvertreter Einsicht in alle Kalkulationsgrundlagen erhalten und somit erreicht wird, dass die Festbeträge richtig berechnet werden.
Nach drei Jahren hat sich die DG im Juli 2016 entschlossen, die Klage zurückzunehmen.

Gründe für die Rücknahme der Klage

Das Verfahren war von Anfang an mit Schwierigkeiten verbunden. Laut Patientenbeteiligungsverordnung ist der Deutsche Behindertenrat (DBR) als Patientenorganisation im Verfahren der Festbetragsfestsetzung beteiligt. Er bedient sich dabei der Fachkompetenz seiner Mitgliedsverbände, u.a. der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) und des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. (DSB) und benennt fachkundige Personen aus seinen Mitgliedsverbänden als Patientenvertreter. Verfahrensverletzungen müsste daher auch der DBR rechtlich anmahnen und ggf. einklagen.
Der DBR ist aber ein Aktionsbündnis, das sich nicht als juristische Person versteht. Eine Klageerhebung hätte nach gültigem Statut des DBR aus dem Jahr 2013 eines einstimmigen Beschlusses aller Mitgliedsverbände bedurft, der in der Kürze der Zeit (die Frist zur Einreichung der Klage gegen den Beschluss des GKV-Spitzenverbandes war auf nur vier Wochen begrenzt) nicht zu erreichen war. Die DG hat daher stellvertretend für den DBR die Klage eingereicht und beantragt, dass der DBR im Verfahren beigeladen wird.
Leider hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg die DG nach langwierigem jahrelangem Schriftwechsel nicht als klagebefugt anerkannt. Das Landessozialgericht hat im Mai 2015 festgestellt, dass der DBR sich in der Ausübung seiner Beteiligungsrechte lediglich intern der Fachkunde seiner Mitgliedsverbände bedient. Die DBR Mitgliedsverbände sind aber selber nicht nach § 3 der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannte Organisationen. Damit sind diese Organisationen auch nicht klagebefugt. Sie haben kein Recht auf die vollständige Herausgabe der Unterlagen im Anhörungsverfahren und somit steht ihnen in einem gerichtlichen Verfahren auch die Akteneinsicht nicht zu.


Was wurde mit dem Klageverfahren durch die DG trotzdem erreicht?


Der DBR hat sich in der Zwischenzeit neu positioniert und ein Statut beschlossen, dass Klagen
künftig einfacher machen könnte.
Der GKV-Spitzenverband hat sein Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und Hörgeräte, die nicht den Kriterien des Festbetragsgruppensystems entsprechen, aussortiert. Rückwirkend hat das aber keine Auswirkung auf die Höhe der in 2013 festgelegten Festbeträge.
Bericht zur Klage gegen die Festbeträge 2013 Seite 2
In 2016 ist vom GKV-Spitzenverband bereits eine weitere Überprüfung der Festbeträge für Hörgeräte gestartet worden. Wichtig wird sein, dass der DBR und seine Mitgliedsverbände DG und DSB in diesem Verfahren die neuen Erkenntnisse nutzen. Dazu gehört, dass Anhörungsverfahren ähnlich wie im Gemeinsamen Bundesausschuss nach geordneten Verfahren ablaufen:
 Die Patientenvertreter der DBR-Mitgliedsorganisationen müssen schriftlich legitimiert werden, damit sie in Anhörungsverfahren auch als DBR-Patientenvertreter anerkannt werden.


 Die Unterlagen müssen vom DBR schriftlich angefordert werden und die Vertraulichkeit muss zugesichert werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2016 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) vorgelegt. Hier hat die DG ihre aus dem Klageverfahren gewonnenen Erkenntnisse direkt eingebracht und eine gesetzliche Klarstellung der Patientenbeteiligungsrechte bei Anhörungsverfahren gefordert (siehe Stellungnahme zum HHVG vom 01.07.2016).

 

 

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