BITV 2

Derzeit wird die BITV 2 (barrierefreie Informationstechnikverordnung) erarbeitet.

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Schwerhörigenbund und der Firma Gebärdenwerk wurde unter Federführung von Herrn Martin Stehle im Januar dieses Jahres der vorgelegte Entwurf überprüft und eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt wurde.

Diese Stellungnahme finden Sie hier.

"Gemeinsam für Fachkräfte - bilden - beschäftigen - integrieren"

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V.

Das Motto des DIHK für 2011 „Gemeinsam für Fachkräfte | bilden – beschäftigen – integrieren“ verspricht eine Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Menschen, denen die Teilhabe an Ausbildung und Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt bislang durch verschiedene Barrieren erschwert wurde.

Barrierefreiheit für Veranstaltungen des Allgemeinen Vorlesungswesens

Aufruf: “Barrierefreiheit für die Veranstaltungen des Allgemeinen Vorlesungswesens gewährleisten”

Sehr geehrte Damen und Herren,
viele schwerhörige, gehörlose und ertaubte Menschen sind von vielen öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, weil sie nicht oder nur schlecht verstehen können. Bereits ein Drittel der älteren Menschen ist aufgrund einer Altersschwerhörigkeit ebenfalls betroffen.

Informationen zur UT beim WDR jetzt auch bei Facebook und Twitter

Der Westdeutsche Rundfunk hat in den vergangenen Jahren die Anzahl der untertitelten Sendeminuten stark ausgeweitet. Aktuell werden etwa 60 Prozent des WDR Fernsehprogramms untertitelt. Die WDR-Zulieferungen für die ARD untertitelt der WDR mit 90 Prozent fast komplett.

Darüber hinaus bietet der WDR speziell aufbereitete WebTV-Sendungen mit UT im Netz an. Aber auch ausgewählte on-Demand-Videos, die nicht in dem aufwändigen WebTV-Format vorliegen, sollen künftig mehr oder weniger standardmäßig angeboten werden. Daran arbeiten wir im Augenblick intensiv.

Informationen zu den neuen Tarifen von Tess ab dem 01.03.2011

Ab dem 01.03.2011 gibt es ein neues Tarifsystem bei den Tess – Relay-Diensten. Zukünftig wird zwischen privater und beruflicher Nutzung der Relay-Dienste unterschieden.

• Es gibt keine Veränderungen bei der privaten Nutzung der
Tess – Relay-Dienste: Die Relay-Dienste sind nach wie vor täglich von 08.00 – 23.00 Uhr erreichbar, und auch die Tarife wurden nicht erhöht.

Beitrag der DG zum Handbuch Kommunale Engagementförderung im sozialen Bereich

Zur Sicherung und Förderung einer dauerhaften kommunalen Engagementpolitik plant der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die Erstellung eines entsprechenden Handbuchs. Die Deutsche Gesellschaft wurde für den Bereich Hörbehinderungen um einen Beitrag hierzu gebeten.

BMAS-Sonder-Newsletter vom 10.01.2011

Hörbehinderte Menschen können die Informationsangebote von Behörden und Verwaltung unter Einsatz einer speziell entwickelten Software jetzt einfacher erreichen. Die Software ist speziell auf die Bedürfnisse hörbehinderter Menschen zugeschnitten und bietet die Möglichkeit, Anliegen und Fragen direkt mit speziell ausgebildeten Mitarbeiter/innen in Gebärdensprache zu klären.

Schriftdolmetscherausbildung beim DSB

Ab April 2011 bietet der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. eine eigene Ausbildung für Schriftdolmetscher/innen an. Mit dieser Ausbildung soll dem hohen Bedarf an Schriftdolmetscher/innen Rechnung getragen werden.
Noch längst sind Schriftdolmetscher/innen nicht bundesweit flächendeckend vorhanden. Für Veranstaltungen müssen sie teils quer durch die Republik reisen, um zu ihrem Einsatzort zu kommen. Dies lässt die Kosten für die Veranstalter oft ins Astronomische steigen, was viele davon abhält, Schriftdolmetscher/innen zu bestellen.

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe - Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. Felix Welti

Der sich aus der Verwaltungspraxis ergebende Eindruck, der Versicherte sei bei der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln jeweils auf eine Eigenleistung zu verweisen, da die Krankenkasse lediglich zur Zahlung eines Festbetrages verpflichtet sei, bedarf der Korrektur. Das BSG hat in der hier besprochenen Entscheidung verdeutlicht, dass unzureichende Festbeträge den Leistungsanspruch des Versicherten nicht schmälern dürfen.

Zum Newsletter anmelden email